Antrag

Einberufung der Brandschutzkommission

Die Brandschutzkommission ist ein sogenanntes Hilfsorgan des Magistrates und wird durch den Bürgermeister einberufen. Wann er das macht, liegt in seinem Ermessen. Die Erwartungshaltung liegt allerdings bei 2 Sitzungen jährlich. Klimawandel und die Umgestaltung der Feuerwehrhäuser – Themen liegen genügend vor. Dennoch tagte die Kommission in den letzten 6 Jahren wohl nur viermal, was viele Mitglieder als viel zu selten ansehen. Die FDP möchte den Dialog mit den Feuerwehren vertiefen und schlägt daher vor, dass die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat bittet, die Brandschutzkommission schnellstmöglichst einzuberufen.

[Antrag]