Allgemein, Pressemitteilung

FDP beantragt Steuerbefreiung für Rettungshunde in Rödermark

Ehrenamtliche Rettungshundearbeit leistet wesentlichen Beitrag zum Allgemeinwohl

Die FDP-Fraktion Rödermarkt hat die komplette Steuerbefreiung für Rettungshunde von der Hundesteuer zur nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung beantragt! Die ehrenamtliche Rettungshundearbeit leistet einen ganz wesentlichen Beitrag zum Allgemeinwohl. Rettungshunde können in Notfällen wie unter anderem Naturkatastrophen, Lawinen oder bei vermissten Personen schnell eingesetzt werden kann. Durch seine umfassende Ausbildung, seine feine Nase und sein ausgeprägtes Gehör kann der Rettungshund Menschen aufspüren, die sich in schwierigen Situationen befinden und Hilfe benötigen. Rettungshunde können daher im Rettungsteam ganz entscheidend dazu beitragen, Menschenleben zu retten.

Die ehrenamtlichen Mitglieder einer Rettungshundestaffel tragen mit diesem Ehrenamt eine enorme Verantwortung. Jedes Mal, wenn beispielsweise eine Person vermisst wird, stehen die Rettungshunde und deren Hundeführer/-innen zum Abruf bereit – ungeachtet der Jahres- und Tageszeit. Mit diesem Ehrenamt tragen sie in einem sehr hohen Maße zum Gemeinwohl und dem Schutz der Bevölkerung bei. Nicht nur sind diese Einsätze zeitaufwendig und kräftezehrend; die Einsatzbereitschaft zu Tag und Nacht fordert auch eine hohe persönliche Flexibilität und Einsatzbereitschaft zwischen dem Ehrenamt, dem Berufs- und privaten Familienleben.
Insgesamt werden in Deutschland pro Jahr bis zu 100.000 Menschen als vermisst gemeldet, davon etwa 40.000 Kinder (Quelle: Bundesverband Rettungshunde 2021). Die Ausbildung zu einem geprüften und einsatzfähigen Rettungshund-Suchteam erfordert einen sehr hohen Zeitaufwand: Ein einzelnes Mitglied der Rettungshundestaffel leistet in pro Jahr 400 – 600 Ehrenamtsstunden. Dazu gehören auch Sanitätsfortbildungen. Die geleisteten Ehrenamtsstunden werden nicht vergütet. Zudem ist eine Freistellung durch den Arbeitgeber gesetzlich nicht vorgeschrieben. Viele Rettungshundeführer/-innen investieren daher ihre Urlaubstage und ihre Freizeit für unter anderem die Unterstützung der Polizei bei einer Vermisstensuche. Der Einsatz der Rettungshunde ist kostenfrei. Einsätze von Rettungshunden sind daher im Ergebnis für die Allgemeinheit deutlich kostengünstiger im Vergleich zum Einsatz anderer Hilfsmittel – beispielsweise Hubschrauber mit Wärmebildkamera oder Menschenkette der Polizei.

Insgesamt betrachtet ist die Rettungshundeausbildung und -prüfung deutlich umfangreicher als die anerkannte Begleithundeprüfung. Die Ausbildung eines geprüften und einsatzfähigen Suchteams von Mensch und Hund für den Rettungs- und Katastrophendienst dauert in der Regel zwei bis drei Jahre. Die Ausbildung ist sowohl hinsichtlich der Dauer als auch des gemeinschaftlichen Zwecks mindestens gleichzusetzen mit der Ausbildung eines Polizeihundes.
Um die Einsatzfähigkeit des Suchteams zu erhalten, ist auch nach bestandener Prüfung ein regelmäßiges Training erforderlich. Alle 2 Jahre muss die Prüfung wiederholt werden. Der Inhalt und die Bestandteile einer Rettungshundeprüfung (inklusive des Eignungstest des Hundes) sind in einer verbindlichen Prüfungsordnung („GemPPO“ s.u.) festgeschrieben.

Quelle:
https://www.drkservice.de/fileadmin/DRKService.de/Verlagsprodukte/downloads/Flyer_Re
ttungshundearbeit.pdf

Mit Blick auf den großen Wert der ehrenamtlichen Rettungshundearbeit für die Allgemeinheit müssen Rettungshunde daher auf Antrag ab dem Nachweis ihrer Eignung gemäß Prüfungsordnung von der Hundesteuer in Rödermark gänzlich befreit werden.

Anm.: In Rödermark wohnen mind. 3, max. 10 Rettungshundeführer/-innen. Die Steuermindereinnahmen bei Beschluss des FDP-Antrags liegen damit bei unter 1.000 €/Jahr.

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