Stellungnahme

Klarstellung zum Thema Schulentwicklungsplan und Nell-Breuning-Schule

Klarstellung zum Thema Schulentwicklungsplan und Nell-Breuning-Schule
Nachdem unsere Pressemitteilung und hier insbesondere die unglückliche Darstellung in der Offenbach Post zu einigen Turbulenzen geführt hat, die u.a. zu einer Gegendarstellung durch den von uns kritisierten Ersten Stadtrat geführt hat, möchte die FDP Rödermark nachfolgend einiges klarstellen:

1. Die Nell-Breuning-Schule ist nicht marode.
Wie in unserer Pressemitteilung dargestellt, gibt es an der Nell-Breuning-Schule (NBS) erheblichen Sanierungsbedarf. Allerdings zieht es nicht, wie in der Offenbach Post geschrieben, durch Fenster und Türen. Diese sind in die Jahre gekommen und nicht alle funktionieren einwandfrei. Aber es muss klar festgehalten werden: Die Schule ist nicht marode! Die letzte große Sanierungsphase liegt 20 Jahre zurück, auch danach wurde immer wieder in die Infrastruktur investiert. Insgesamt ist der Zustand befriedigend bis gut, im Vergleich zu vielen Schulen außerhalb des Kreises Offenbach steht die Schule baulich hervorragend da. Da die Nell-Breuning-Schule aber nicht mit einer Schule in Marburg oder Hanau konkurriert, sondern vor allem mit Schulen in Heusenstamm, Rodgau und Dreieich, ist hier ein „befriedigend“ leider nicht gut genug, sondern ein Wettbewerbsnachteil, denn alle vergleichbaren Schulen in den Nachbarkommunen sind vor rund 10 Jahren komplett saniert worden und befinden sich daher in einem Top-Zustand. Gerade die Bereiche, die Ende der 90er Jahre nicht saniert worden sind, müssen daher schnellstmöglich auf einen modernen Stand gebracht werden, um hier für Chancengleichheit zu sorgen.

2. Sinkende Schülerzahlen.
Unsere Aussage zu den Schülerzahlenprognose an der Nell-Breuning-Schule ist korrekt. Im Beratungsentwurf des Schulentwicklungsplans (SEP) werden folgende Schülerzahlen genannt: 2015/16: 1401 • 2016/17: 1335 • 2017/18: 1264 •2018/19: 1198 • 2019/20:1149 • 2020/21: 1096 • 2021/22: 1050 • 2022/23: 1051 • 2023/24: 1071 • 2024/25: 1099 • 2025/26: 1123 • 2026/27: 1170 • 2027/28: 1221 Laut SEP sinken die Schülerzahlen in den nächsten 5 Jahren. Erst am Ende des Vorhersagezeitraums kommt es wieder zu einem Anstieg. Bei allen weiterführenden Schulen in der Nachbarschaft steigen die Zahlen bereits jetzt leicht an.
Man muss dazu folgendes wissen: es gab eine Periode, in der die Nell-BreuningSchule sehr stark nachgefragt wurde und kaum Schüler abgewiesen wurden. Dies führte zu einer 8-9-Zügigkeit, d.h. 8-9 Klassen pro Jahrgang. Das ist eigentlich zu viel. Eine Schule ist gut organisierbar bei einer Schülerzahl bis zu etwa 1400 Schülern, was in etwa einer 6-7-Zügigkeit entspricht. Im Moment ist die NBS stabil 6-zügig. Mit Umstellung der Gymnasien im Kreis Offenbach von G8 zurück auf G9 verlor die immer nach G9 unterrichtende NBS ein Alleinstellungsmerkmal und damit Anmeldezahlen. Zusammen mit den nun die Schule verlassenden 8-9-zügigen Jahrgängen führt das zu sinkenden Schülerzahlen. Daraus ergibt sich im Falle einer integrierten Gesamtschule (IGS) eine Gefahr, auf die wir hingewiesen haben.

3. Fortbestand der Oberstufe – es gibt (noch) keine Abwärtsspirale.
Die FDP hat hier eine drohende Gefahr aufgezeigt, der man jetzt noch gut entgegenwirken kann. Wir haben nicht davon gesprochen, dass die Spirale, die zur Gefahr für die Oberstufe werden kann, schon in Gang ist. Das negative Wort Abwärtsspirale haben wir nie genannt.
Fakt ist: eine Oberstufe ist dann attraktiv, wenn sie ein gutes und umfassendes Kursangebot anbieten kann. Umso größer die Schülerzahlen in der Oberstufe, umso vielfältiger und damit attraktiver kann auch das Kursangebot gestaltet werden. Hausnummern sind hier nach unserer Kenntnis zwei Zahlen: Bei über 100 Schülern im Jahrgang können alle wichtigen Kurse angeboten werden, die meisten auch als Leistungskurse. Bei unter 70 Schülern pro Jahrgang kommt es sicher zu Abspeckungen im Kursangebot, nicht mehr alle Fächer können als Leistungskurse angeboten werden. Für die Attraktivität einer Schule ist es wichtig, Oberstufenjahrgänge von über 100 Schülern zu erreichen und keinesfalls unter 70 Schüler zu fallen. Eine grobe Abschätzung sagt, dass etwa 50 % eines Jahrgangs die Oberstufe besuchen. Im Falle einer IGS sind es aufgrund der Möglichkeit des Abiturs nach einem qualifizierten Realschulabschluss mehr. D.h. für 100 Abiturienten braucht die Schule Jahrgänge von theoretisch rund 180 Schülern in der Mittelstufe. Das ist bei Anmeldezahlen von 130-150 Schülern in den letzten Jahren nicht möglich. Folglich prognostiziert der Schulentwicklungsplan für die NBS ab dem Schuljahr 2021/22 Abiturjahrgänge von unter 70 Schülern. Auf dieses Problem wollten wir aufmerksam machen. Die Schule braucht höhere Anmeldezahlen in der 5. Klasse, um ihr gutes Angebot langfristig aufrecht erhalten und sichern zu können. Wer bei den vorliegenden Zahlen sagt, die Oberstufe sei mittelfristig nicht gefährdet, der verschließt die Augen für die Realität.
Laut Schule sind die Zahlen im Schulentwicklungsplan allerdings überholt. Die Anmeldezahlen steigen wieder, auch die Abwanderung von etlichen Schülern nach der 10. Klasse auf andere Oberstufenschulen konnte gestoppt werden. Und gar nicht einberechnet wurde der zunehmende Trend von Schülern aus Rodgau, Dietzenbach und anderen benachbarten Kommunen, die Oberstufe an der NBS mit ihren besonderen Profilen als Alleinstellungsmerkmal und dem aktuellen reichhaltigen Kursangebot (z.B. Physik LK, Sport LK) zu besuchen. Kann dieser Zustrom aufrecht erhalten werden, sind entgegen dem Schulentwicklungsplan weiterhin Abiturjahrgänge von weit über 100 Schülern zu erwarten und kein 5.-Klässler muss sich Gedanken darüber machen, dass er auf seiner Wahlschule kein Abitur mehr machen kann.

4. Niemand spricht sich gegen einen Ausbau an der Breidertschule aus.
Stadtrat Rotter betont immer wieder die Wichtigkeit des Ausbaus der Betreuung an der Breidertschule. Diese Wichtigkeit hat niemand bestritten, hier sind sich alle Fraktionen einig: auch an der Breidertschule muss sich etwas tun. Das steht auch explizit so im interfraktionellen Antrag, der sich aus einem ursprünglichen FDP-Antrag entwickelt hat. Der Ausbau an diesem Standort ist auch kein originäres Rotter-Thema. Die CDU fordert seit über 10 Jahren die Eigenständigkeit der Breidertschule. Gleiches stand im Wahlprogramm der FDP, wobei die Eigenständigkeit erst der 3. Schritt ist. Sanierung oder Neubau des Bestandes und Erweiterung der Betreuung haben höhere Priorität. Zurzeit ist es noch so, dass die Zuständigkeit für die Betreuung bei den Kommunen liegt. Daher müsste unter normalen Umständen auch die Kommune Investitionen in die Schulbetreuung finanzieren. Dies hat die Stadt Rödermark an den beiden Standorten Trinkbornschule und Schule an den Linden gemacht. Wenn der Ausbau an der Breidertschule nun mit Mitteln des Kommunalen Investitionsprogramms (KIP) finanziert werden kann, sollte die Stadt alles tun, damit dies geschieht und man nicht wieder selbst Millionenbeträge ausgeben muss.

5. Es bleibt ein Fakt: Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung wurde nicht umgesetzt.
Für die Finanzen der Stadt ist es ohne Zweifel wichtiger, dass KIP-Mittel in den Standort Breidertschule fließen. Die Sanierungskosten der Nell-Breuning-Schule hat eindeutig der Kreis zu zahlen, Maßnahmen an der Schule betreffen die Stadt finanziell gesehen überhaupt nicht. Aber für den Schulstandort Rödermark und damit auch für den Wohnstandort ist die Sanierung der NBS mindestens genauso wichtig, wie Sanierung und Ausbau der Betreuung an der Breidertschule. Während es für die Grundschulen feste Schulbezirke und daher keine Wahlfreiheit der Eltern gibt, gibt es diese für die Mittel- und Oberstufe. Die Lernumgebung, d.h. Gebäude und Ausstattung der Schule, gehört hier mit zu den Entscheidungskriterien. Hier ist Chancengleichheit für die Nell-Breuning-Schule von großer Wichtigkeit.
Wir müssen auch sehen, dass das Kommunale Investitionsprogramm aufgelegt wurde, um dringend notwenige Schulsanierungen durchführen zu können. Der Kreis Offenbach ist als einziger in der glücklichen Lage, dass fast alle seiner Schulen saniert sind. Die zugewiesenen Mittel können und müssen daher auch für andere Zwecke ausgegeben werden. Wir als FDP sind hier allerdings der Meinung, dass der ursprüngliche Zweck der Mittel dennoch Vorrang haben muss, d.h. aus unserer Sicht sollten erst die wenigen noch nicht sanierten Schulen saniert werden, bevor der Ausbau von Schulen und angeschlossener Betreuungseinrichtungen angegangen werden kann. Als einzige Kommune im Kreis hat Rödermark mit der NBS und der Breidertschule zwei nicht vollständig sanierte Schulen. Daher spricht aus unserer Sicht vieles dafür, dass Rödermark aus dem Topf diesmal überproportional bedient wird. Daher war der wohlüberlegte Beschlussvorschlag des interfraktionellen (d.h. getragen und mitformuliert auch von der CDU-Fraktion) Antrags auch so, dass sich der Magistrat nach Rücksprache mit den betroffenen Schulen umgehend mit dem Kreis in Verbindung setzen soll, um für beide Schulen die Ansprüche Rödermarks anzumelden. Wenn man 2 Baustellen hat, ist es völlig legitim und normal, für beide Baustellen Mittel zu beantragen. Von vornherein zu sagen, ich bekomme eh maximal das Geld für eine Baustelle, also beantrage ich auch nur für eine Baustelle Geld, ist nicht nur Unfug, ein Fehler, es widerspricht auch dem eindeutigen Auftrag des Souveräns und ist daher aus unserer Sicht nicht gesetzeskonform.
Es ist richtig, dass Stadtrat Rotter die Gremien im November informiert hat, dass er für die Breidertschule Mittel beantragt hat und diesen Teil des Beschlusses umgesetzt hat. Er hat aber kein Wort über die Nell-Breuning-Schule gesagt. Erst auf Nachfrage in der Ausschussrunde Ende Januar kam heraus, dass er den 2. Teil des Beschlusses nicht nur nicht umgesetzt hat, sondern dies auch nicht vorhat, weil er es nicht für notwendig hält und dem anderen Teil eine höhere Priorität einräumt. Ein unglaublicher Affront gegenüber der Stadtverordnetenversammlung, der so nicht hingenommen werden kann.
Die Nell-Breuning-Schule hat sich in Kenntnis des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung auf den Magistrat verlassen und ging davon aus, dass dieser nach Erhalt der Bedarfsliste von der Schule im Sinne des Auftrags tätig wird. Es ist richtig, dass bis zum Jahresende Anträge bei der WIBank gestellt werden können. Diese Anträge stellt ausschließlich der Kreis. Für welche Einzelprojekte er Mittel beantragen wird, wird vorher in den Kreisgremien entschieden. Wir vermuten nach der Sommerpause. So viel Zeit bleibt nicht mehr, zumal die Spitzen anderer Kommunen nicht so zögerlich waren und die Wunschliste der Städte und Gemeinden schon heute die vorhandenen Mittel um ein vielfaches übersteigen. Bürgermeister und Erster Stadtrat sollten die Hauptlobbyisten ihrer Kommunen im Kreis sein. Von den rödermärker Vertretern kann man das bisher wahrlich nicht behaupten.

FDP Rödermark
4. März 2018
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