Pressemitteilung

Betreuungsgebühren. Klarheit für die Eltern schaffen!

Pressemeldung
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Klarheit für die Eltern schaffen!
Keine Gebühr ohne Leistung!
Liberale fordern Verzicht auf Betreuungsgebühren während des Kita-Shutdowns

„Keine Gebühr ohne Leistung“ – ist die klare Grundaussage eines Antrags, den die FDP zur nächsten Sitzung der Rödermärker Stadtverordnetenversammlung im Juni eingereicht hat.

Hintergrund:
Seit Mitte März sind alle Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt aufgrund von Corona geschlossen. Nur eine Notbetreuung für Kinder, deren Eltern in systemrelevanten Berufen arbeiten, wurde aufrechterhalten. Ab dem 02. Juni öffnen die Kindertagesstätten wieder – allerdings nur in einem eingeschränkten Regelbetrieb, d.h. mit einem deutlich reduzierten Betreuungsangebot für die Kinder. Für die Monate April und Mai wurde den Eltern die Betreuungsgebühr gestundet, d.h. es musste bisher nichts gezahlt werden. Allerdings wurde offengehalten, ob es sich dabei tatsächlich um einen echten Gebührenerlass handelt, oder ob die Gebühren zu einem späteren Zeitpunkt von den Eltern nachgezahlt werden müssen. Auf Nachfrage der FDP-Fraktion erklärte die Erste Stadträtin Ende April in öffentlicher Sitzung dazu, dass hierbei eine kreisweit einheitliche Regelung angestrebt wird. Seitdem ist allerdings nichts passiert und die Eltern werden von der Stadt weiter im Unklaren gelassen, ob sie für die Zeit, in der es seitens der Stadt keinerlei Betreuungsleistung geben konnte, nicht vielleicht doch noch im Nachhinein Kita-Gebühren für die diese betreuungslose Zeit bezahlen müssen. Für die FDP ist es an der Zeit, endlich Klarheit für die Eltern zu schaffen, zumal andere Kommunen im Kreis hierzu mittlerweile klare Beschlüsse gefasst haben und von einer kreiseinheitlichen Regelung nichts Greifbares zu hören ist.

Statement zum Antrag der FDP: „Klarheit für die Eltern und keine Gebühr ohne Leistung! Für die FDP ist völlig klar“, erklärt FDP-Fraktionsvorsitzender Tobias Kruger, „dass die Rödermärker Eltern endlich Klarheit in der Gebührenfrage bekommen müssen und selbstverständlich nicht mit Betreuungsgebühren belastet werden dürfen, für die sie wegen des Corona-Shutdowns seit Mitte März in den städtischen Kitas gar keine Betreuungsleistung in Anspruch nehmen konnten bzw. durften. Aus Sicht der Liberalen können auch für diejenigen Eltern, die seit der Kita-Schließung eine Notbetreuung für ihre Kinder in Anspruch genommen haben oder nehmen mussten, nicht einfach die normalen Gebühren komplett anfallen. Solange in den städtischen Kitas nur der Notbetrieb und ab dem 02. Juni dazu noch der eingeschränkte Regelbetrieb läuft, können konsequenterweise auch nur anteilig berechnete Gebühren gemäß der konkret geleisteten bzw. in Anspruch genommenen Betreuungsleistungen von den Eltern verlangt werden.“

Grundsätzlich sieht die FDP Rödermark das Land Hessen in der Pflicht, den Kommunen die Corona-bedingten Ausfälle bei den Betreuungsgebühren – möglichst komplett – direkt zu erstatten oder zumindest entsprechende kommunalen Finanzhilfen zeitnah auf den Weg zu bringen.

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