Pressemitteilung

Die FDP fordert. Finanzielle Belastungen für Bürger, Gewerbetreibende und Vereine müssen spürbar reduziert werden!

Pressemeldung
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FDP fordert die Stadt Rödermark auf, die finanziellen Belastungen für Bürger, Gewerbetreibende und Vereine spürbar zu reduzieren!

Die aktuelle „Corona-Krise“ hat leider auch Rödermark fest im Griff; viele Bürger-/innen, Kleinunternehmen und Vereine wissen aufgrund der aktuellen Corona-Krise nicht, wie sie die kommenden Monate überhaupt und ganz besonders in finanzieller Hinsicht überstehen werden/können/sollen. In einem Antrag fordert die FDP-Fraktion daher, dass neben den bereits beschlossenen Hilfen durch Bund und Land auch die Stadt Rödermark weitreichende, temporäre, Maßnahmen beschließen soll, um den Betroffenen Rödermärker/-innen in der aktuellen Corona-Krise finanziell die Hand zu reichen.

„Der gerade erst beschlossene Haushalt der Stadt für 2020/2021 ist schon heute das Papier nicht (mehr) wert, auf dem er gedruckt wurde. Diesen Fakt kann man den Verantwortlichen nur teilweise anlasten, denn zum Zeitpunkt der verwaltungsinternen Haushaltsplanung war Corona nur eine hippe mexikanische Biermarke“, begründet FDP-Fraktionsvize Dr. Rüdiger Werner den Antrag seiner Fraktion. „Wie keine andere Fraktion setzt sich die FDP seit Jahren für solide Finanzen und gegen eine ausufernde öffentliche Verschuldung zu Lasten der kommenden Generationen ein. In dieser absoluten Notsituation ist es aus Sicht der FDP jedoch angezeigt, dass die Stadt höhere Schulden in Kauf nimmt, anstatt dass ortsansässige Firmen und damit Arbeitsplätze langfristig verloren gehen oder Vereine aufgrund von Insolvenz gänzlich von der kommunalen Bildfläche verschwinden.“

Auch wenn zum Zeitpunkt der verwaltungsinternen Haushaltsaufstellung die aktuelle „Corona-Krise“ noch nicht absehbar war, kritisiert die FDP sehr deutlich, dass der Doppelhaushalt 2020/2021 sodann in einer gespenstischen „Krisen-“Sitzung der Stadtverordnetenversammlung trotz der bekannten Corona-Gesundheitsrisiken durchgeprügelt wurde. Es war klar absehbar, dass die in der Kulturhalle von CDU und AL/Grüne im Alleingang beschlossenen Haushaltszahlen für 2020 und 2021 angesichts derzu diesem Zeitpunkt klaren „Corona-Krise“ sowie deren finanziellen Folgen und Auswirkungen reine und im Ergebnis völlig und damit nur noch unnötige Makulatur waren. „Der Magistrat hat mittlerweile bereits einige richtige Schritte, z.B. im Einvernehmen mit allen anderen Kommunen im Kreis Offenbach die Aussetzung der KiTa-Gebühren für April, unternommen“, ergänzt FDP-Fraktionsvorsitzender Tobias Kruger, „diese Akutmaßnahmen müssen aber aus Sicht der FDP noch und klar erweitert werden. Dies betrifft besonders die Einführung der beschlossenen Grundsteuererhöhung. Auch wenn es ein weiteres großes Loch in den Haushalt reißen wird bzw. würde: Die FDP Fraktion Rödermark fordert die Stadt Rödermark auf, die Einführung der höheren Steuersätze sowie der neuen Steuernmindestens (erstmal) bis zum 01. August zu verschieben und die Bürger/-innen und Unternehmen in diesen schwersten „Corona“-Monaten nicht noch zusätzlich finanziell zubelasten. Für die FDP ist auch wichtig, dass die bei Steuerstundungen für Unternehmen bisher üblichen, sehr hohen Zinszahlungen in dieser Situation nicht mehr erhoben werden und dass auch für die Grundsteuer B großzügige Stundungsregelungen im Sinne der Rödermärker Bürger/-innen getroffen werden, die über das bisherige Maß spürbar hinausgehen.“

FDP-Fraktionsmitglied Valeska Donners schließt den Forderungskatalog der FDP ab: „Es ist ein Unterschied, ob der Magistrat sich der Empfehlung des Kreises anschließt und den Eltern die Betreuungsgebühren für April erlässt, oder ob glasklar beschlossen wird: solange Einrichtungen oder Gebäude der Stadt „Corona“-bedingt nicht genutzt werden können, müssen die Betroffenen keine Gebühren oder Mieten dafür an die Stadt zahlen. Dies sollte für Betreuungseinrichtungen genauso gelten, wie für Sporthallen und Übungsräume sowie für die Musikschule.“

„Es wäre in diesem Fall, wo auch die Zeit eine entscheidende (finanzielle) Rolle spielt, sehr zu begrüßen“, schließt Fraktionsvorsitzender Tobias Kruger das Statement der FDP ab, „wenn der entsprechende Antrag der Liberalen gar nicht erst in die parlamentarische Beratungsphase kommen müsste, sondern der Magistrat nach und nach die Richtigkeit der Forderungen der FDP anerkennt und diese daher von sich aus beschließt und umsetzt – zum Wohle (in den aktuell schweren Zeiten) der Bürger/-innen Rödermarks“.

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Erhält das Badehaus Investitionszuschüsse des Landes?

Förderung für das Badehaus
Förderung für das Badehaus

FDP Fraktion fragt: Erhält das Badehaus Investitionszuschüsse des Landes?

Liberale haken nach: „SWIM“-Programm der Hessischen Landesregierung …
Die Hessische Landesregierung hat für bzw. ab 2019 ein neues Programm zur Förderung von Schwimmstätten aufgelegt. Mit diesem 50 Millionen Euro schweren Schwimmbad-Investitions- und Modernisierungsprogramm („SWIM“) fördert die Hessische Landesregierung den Erhalt und die Modernisierung der hessischen Hallen- und Freibäder. Die FDP Fraktion hat vor diesem Hintergrund bereits Ende 2018 eine Anfrage an den Magistrat der Stadt Rödermark gestellt. Seit Beantwortung dieser Anfrage der FDP durch den Magistrat (Fördermaßnahmen in Höhe von 346.000 € netto; Zuwendungen maximal bei 30% – daher Eigenanteil der Stadt Rödermark i.H.v 242.000 €) ruht der See (bzw. das Bad) komplett still.

„Mit Blick auf die möglichen Investitionszuschüsse des Landes Hessen aus dem „SWIM“- Programm zur Sanierung und Modernisierung des Badehauses“, erläutert FDP Fraktionsvorsitzender Tobias Kruger, „hat die FDP aktuell eine Anfrage an den Magistrat gerichtet: Die FDP Fraktion bittet dabei um Aufklärung dahingehend, wann die Stadt Rödermark den Investitionskostenzuschuss für das Badehaus beim Kreis Offenbach in welcher konkreten Höhe eingereicht bzw. beantragt hat und ob diese Vorhabenanmeldung der Stadt Rödermark für das Badehaus mittlerweile in eine Bearbeitungs- oder Priorisierungsliste des Kreises Offenbach mit einem entsprechenden zeitlichen Realisierungshorizont aufgenommen wurde“.

„Wir hoffen sehr“, so Tobias Kruger abschließend, „dass die Stadt Rödermark rechtzeitig die maximal möglichen Fördermittel aus dem „SWIM“-Programm der Hessischen Landesregierung für das Badehaus beim Kreis Offenbach angemeldet (Vorhabenanmeldung) hat und diese Finanzmittel zur baulichen Sanierung und Modernisierung des Badehauses schnellstmöglich seitens des Landes Hessen zur Verfügung gestellt werden können.“

Blogbeitrag

Umgang mit der Türkei und eine türkische Partnerstadt

Blog von Dr. Rüdiger Werner.
Über den Umgang mit der Türkei und warum für mich eine türkische Partnerstadt nicht in Frage kommt.
Für den Inhalt der einzelnen Blogartikel sind die jeweils benannten Autoren allein verantwortlich. Die Inhalte der Artikel spiegeln nicht, bzw. nicht zwangsläufig die Meinung der FDP-Rödermark (Partei und Fraktion) wieder.

Pressemitteilung

FDP Rödermark: Diskussion über türkische Partnerstadt jetzt beenden

FDP Rödermark: Diskussion über türkische Partnerstadt jetzt beenden

In Rödermark leben rund 1.320 türkische Staatsbürger. Schätzungsweise die gleiche Anzahl Personen mit deutschem Pass hat türkischstämmige Wurzeln. Viele davon stammen aus der Stadt Hekimhan in der Provinz Malatya in Ostanatolien. Die beiden in Rödermark ansässigen Heimatvereine Verein „Hekimhaner in Europa e.V.“ und „Kozdere Solidaritäts-Verein in Europa e.V.“ zusammen über 200 Mitglieder. Ohne jeden Zweifel hat Rödermark damit einen starken Bezug zur südostanatolischen Stadt Hekimhan. Der Gemeinderat von Hekimhan hat daher im Dezember 2014 beschlossen, Gespräche mit Rödermark zu führen mit dem Ziel eine Städtepartnerschaft zu implementieren. Eine Delegation der Stadt Rödermark hat daraufhin im Frühjahr 2016 erneut Hekimhan besucht, es wurde aber bisher noch kein offizieller politischer Beschluss bezüglich der türkischen Anfrage gefasst. Man befindet sich immer noch in der Meinungsfindungsphase.

„Spätestens mit dem (von der Türkischen Opposition stark angezweifelten) Wahlergebnis
zum Verfassungsänderungsreferendum vom 16. April 2017 ist diese Meinungsfindungsphase in der FDP Rödermark zunächst abgeschlossen“, stellt FDP Stadtverbandsvorsitzender Tobias Kruger unmissverständlich fest. „Für die FDP Rödermark kommt eine Städtepartnerschaft mit einer Stadt aus einem Land, das sich sichtbar zu einem Präsidialtotalitarismus hinbewegt, in dem die Wiedereinführung der Todesstrafe debattiert wird und die Basis für die Demokratie, wie Presse- und Meinungsfreiheit sowie Unabhängigkeit von Polizei und Justiz, in schnellen Schritten abgeschafft werden, nicht in Frage.“ Eine Städtepartnerschaft lebt nach Auffassung der Liberalen von kulturellem Austausch und gegenseitigen Besuchen. Ein Besuch in einem Land, in dem man als politischer Bürger oder Delegationsmitglied ernsthafte Sorge haben muss, aufgrund „unbedachter“ oder politisch nicht opportuner Meinungsäußerungen inhaftiert zu werden
(Beispiel: Deniz Yücel), kann der deutschen Seite aus Sicht der FDP nicht zugemutet werden.

Aus diesem Grund hat die FDP Rödermark zur nächsten Sitzung der Rödermärker Stadtverordnetenversammlung im Mai einen Antrag gestellt, in dem das klare Ende, jetzt und für die nahe Zukunft, der Diskussion und Meinungsfindung hinsichtlich einer Türkischen Partnerstadt für Rödermark gefordert wird.

Meinung

Mietfreies Künstlerhaus?

Mietfreies Künstlerhaus? – Von Dr. Rüdiger Werner

 

Dr. Rüdiger Werner
Dr. Rüdiger Werner

Dr. Rüdiger Werner
16.06.2012
Die FDP hatte im Mai eine sachliche Anfrage zum Thema „Seitz-Haus“, einem Haus in der Ortsmitte von Ober-Roden in der Dieburger Straße auf der linken Seite der Einfahrt zur Kulturhalle, gestellt. Das Haus wird seit geschätzten 3–4 Jahren vom Künstlerverein KiR genutzt und auf Vordermann gebracht. Wir wollten zum einen wissen, ob die Gerüchte wahr sind, dass KiR für die Immobilie keine Miete zahlen muss, und wir wollten wissen, welche Pläne der Magistrat in der Zukunft für das Gebäude hat. Der Hintergrund hier: Die Stadt Rödermark hat das Gebäude vor einigen Jahren von der Erbengemeinschaft Seitz erworben, um Optionen zu erhalten, den Einfahrtsbereich zur Kulturhalle neu zu gestalten. Sprich: das Haus sollte abgerissen werden, um die Zufahrt zu verbreitern.
Der Magistrat teilte nun mit, dass mit KiR ein Nutzungsvertrag geschlossen wurde, der eine kostenlose Nutzung bei Übernahme der Nebenkosten beinhaltet. Der Vertrag läuft über lediglich 3 Monate, verlängert sich aber immer wieder um 3 Monate, wenn er nicht von einer der Parteien fristgerecht gekündigt wird. Weiter sieht der Magistrat das Haus als Provisorium, an dem damaligen Beschluss, das Haus irgendwann abzureißen, um die Einfahrtsituation zu verbessern, wird festgehalten. Allerdings gäbe es keinen konkreten Abrissplan.
In der Offenbach-Post vom 15.6.2012 ist nun eine harsche Kritik des Künstlervereins KiR an der FDP zu lesen, die eine Neiddebatte entfachen will und sich nicht informiert hätte.
Wie ist das ganze nun zu bewerten?
Nun, die Anfrage hatte einen rein sachlichen Charakter und diente ausschließlich der Wissensbeschaffung. Wir wollten dann intern diskutieren, wie wir mit den erhaltenen Informationen umgehen. Und selbstverständlich haben wir uns informiert.
Meine Meinung hierzu ist ganz eindeutig: Es war richtig von der Stadt, auf Anfrage von KiR dem Verein das Haus zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Zu diesem Zeitpunkt war unklar, wie lange das Haus noch steht, ein Abriss innerhalb von 2 Jahren war wahrscheinlich. Ohne größere Investitionen ließ sich das Haus nicht mehr vermieten, bei einem mittelfristigen Ziel „Abriss“ hätten sich diese Investitionen niemals gelohnt. Außerdem birgt ein Mietvertrag immer die Gefahr, dass man den Mieter trotz vertraglicher Regelung nicht rechtzeitig aus dem Gebäude wieder heraus bekommt.
Auch die kostenfreie Nutzung findet für die Anfangszeit meine Zustimmung. Es war eine Win-Win-Situation. KiR hat sich des Hauses angenommen, hat es belebt und verschönert, dieses doch markante Gebäude im Stadtzentrum ist nun von außen eher als Schmuckstück denn als Schandfleck zu bezeichnen. Dafür gebührt KiR höchste Anerkennung.
Was hat sich nun geändert?
Die Ausgangslage. Bedingt durch die deutlich verschlechterte Finanzlage der Stadt ist eine Umgestaltung des Kulturhallenvorplatzes inklusive des Einfahrtsbereiches von der Dieburger Straße in weite Ferne gerückt. Auch die Diskussionen der CDU/AL-Koalition zur Belebung des Platzes inklusive Abriss des alten Feuerwehrhauses sind in meinen Augen unbezahlbare Wunschträume. Es ist durchaus legitim, sich solche Gedanken zu machen, aber ich sehe in den nächsten Jahren keine reelle Chance der Umsetzung. Es ist einfach kein Geld da. Und damit ist auch der Abriss des KiR-Hauses in weite Ferne gerückt.
KiR konnte die Immobilie nun geschätzte 3 Jahre lang kostenfrei nutzen. Das war in Ordnung so. Damit ist in meinen Augen aber auch das nach außen sichtbare Engagement wertmäßig abgegolten. Eine weitere komplett kostenfreie Nutzung ist in meinen Augen nicht mehr zu rechtfertigen. In der gleichen Sitzung, in der die kostenfreie Nutzung des Seitz-Hauses durch den Verein KiR bekannt gegeben wurde, hat die Stadtverordnetenversammlung die Nutzungsgebühren für alle städtischen öffentlichen Gebäude, z.B. für die Kulturhalle, deutlich erhöht, was besonders die anderen Rödermärker Vereine finanziell mehr belasten wird. Hier sollte von Seiten der Stadt dann doch mehr Gleichbehandlung stattfinden, sonst wird eine Neiddebatte von ganz alleine aufkommen.
Erschwerend kommt hinzu, dass die Vorsitzende von KiR, Sylvia Baumer, mittlerweile ehrenamtliche Stadträtin ist, also über diese Frage direkt mit zu entscheiden hat. Deshalb hat es für mich auch einen faden Beigeschmack, wenn Frau Baumer selbst in dieser Sache für KiR spricht, wie jetzt über die Offenbach-Post geschehen. Hier wäre besser ein anderes Vorstandsmitglied zu Wort gekommen.
Mein Vorschlag
Nach meiner Meinung sollten Stadt und KiR sich zusammensetzen und den Nutzungsvertrag dahingehend abändern, dass ab sofort eine monatliche Nutzungsgebühr fällig wird. Der durchschnittliche Mietpreis in Rödermark liegt zurzeit irgendwo bei 7,50 €/qm. Ich weiß es nicht, schätze aber einmal, dass das Haus rund 100 qm Nutzfläche besitzt. Der Zustand des Hauses macht eine Vermietung als Wohnfläche zu Marktpreisen unmöglich. Aber es gibt auch einen Markt für Lagerflächen. Ich vermiete selbst einige davon und kann von einer hohen Nachfrage berichten. Je nach Zustand und Nutzungsmöglichkeit bekommt man für kleinere Lagerflächen zwischen 1,50 und 2,50 €/qm. Ich würde für das Seitz-Haus 2 €/qm ansetzen und käme damit auf eine monatliche Nutzungsgebühr von 200 €. Das wäre für mich die Untergrenze, sollte für KiR tragbar sein und würde sämtliche schädliche Debatten beenden. Zum Vergleich: Der NABU Rödermark zahlt für 2 kleine Räume in der Immobilie Odenwaldstr. 70a, die ebenfalls in keinem guten Zustand ist, 240 €/Monat Warmmiete an die Stadt. Wenn uns jemand ein Gebäude wie das KiR-Haus für 200 € kalt anbieten würde, würden wir wahrscheinlich sofort ‚ja’ sagen …
Fazit
Kein Vorwurf an die Stadt, Anerkennung der bisherigen Leistung von KiR zur Verschönerung dieses Gebäudes, aber in Zukunft bitte keine kostenfreie Nutzung mehr, sondern Zahlung einer geringen Nutzungsgebühr, die dem Verein Luft zum Leben lässt und dem Vorwurf einer Ungleichbehandlung der Rödermärker Vereine die Grundlage entzieht.
Rüdiger Werner
Marienstr. 19
16.06.2012
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