Allgemein

Wegweiser für die Stadtverordnetenversammlung

Fragen, die immer wieder an unsere Stadtverordneten herangetragen werden, haben wir mit einer Erklärung aufgeführt. Sollten im Laufe der Zeit weitere Fragen auftauchen, wird die Liste der Erklärungen vervollständigt.

Vorbemerkung: Die folgenden Antworten sind mit dem Ziel der anschaulichen Allgemeinverständlichkeit gegeben. Es gibt einige juristische Sonderfälle oder Sonderkonstellationen, die jedoch als Details angesehen werden können und die Antworten vollkommen überfrachten und unverständlich machen würden. Die Antworten spiegeln 15 Jahre persönliche Erfahrung als gewählter Stadtverordneter in Rödermark wieder – also den Regelfall bzw. übliche Situationen aus dem kommunalpolitischen Alltag – und erheben keinen Anspruch darauf, die letzte juristische Weisheit oder Wahrheit darzustellen.

Was ist TO?

TO ist die Abkürzung für „Tagesordnung“. Sie enthält alle Punkte (Tagesordnungspunkt = TOP / Tagesordnungspunkte = TOPe) die in der jeweiligen Sitzung zur Behandlung und Beratung anstehen.


 
Was ist TOA?

TOA Ist die Tagesordnung „A“ – man könnte auch sagen TO „Teil 1“. Hier werden alle einvernehmlichen Tagesordnungspunkte zu Beginn der Sitzung en bloc aufgerufen und durch einmalige Abstimmung ohne Beratung/Aussprache gemeinsam abgestimmt, in aller Regel einstimmig.


 
Gibt es auch TOB?

Eine TO „B“ gibt es faktisch natürlich und der Terminus steht auch in der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung. Dieser Begriff wird jedoch praktisch kaum/nicht verwendet, denn alle Punkte, die nicht unter TOA abgehandelt wurden/werden verbleiben automatisch auf der TO(B) und werden einzeln (ggf. thematisch verknüpft gemeinsam) aufgerufen und beraten. Formal sind alle TOPe die nicht unter TOA abgehandelt wurden auf der TOB.
Im Kreistag Offenbach heißt es offiziell „TO2“ – dies entspricht der TOA in Rödermark; Die Rödermärker TOB ist hier die TO1 und diese Punkte werden einzeln oder thematisch gruppiert aufgerufen und beraten mit Aussprache. Jede Gemeindevertretung hat da ihre eigene Bezeichnung; das Ergebnis wie abgestimmt wird, bleibt aber gleich – egal ob es nun TOA oder TO2 heißt – en bloc ohne Aussprache/Beratung.


 
Was bedeutet ohne Aussprache?

Der TOP wird zwar ohne Beratung/Aussprache abgestimmt. Es gibt aber eine bestimmte Entscheidung.

Ohne Aussprache („o.A.“) bedeutet, dass der TOP zwar ohne Beratung/Aussprache abgestimmt wird, es aber bestimmte Entscheidungen gibt (z.B. Grundstücksverkäufe, Satzungen) die aus formelrechtlichen Gründen nicht in der TOA gesammelt en bloc abgestimmt werden dürfen, sondern einzeln aufgerufen werden müssen. Der Grund ist, dass solche wichtigen Entscheidungen auch wenn sie nicht beraten werden eigenständig genannt und aufgerufen werden müssen – Transparenz. Statt diese Punkte also unter TOA zu packen, bleiben sie auf der regulären TOB, werden einzelnen aufgerufen, genannt und dann wird ohne Beratung und Aussprache direkt abgestimmt.


 
Was ist der Ältestenrat?

Der Ältestenrat (im Kreistags Offenbach heißt dieses Gremium „Präsidium“) ist ein Arbeitsgremium unter dem Vorsitz des Stadtverordnetenvorstehers, welches nichtöffentlich tagt. Es ist quasi ein Ausschuss mit Sonderstellung, denn er regelt die gemeinsamen Angelegenheiten der Stadtverordnetenversammlung, praktisch z.B. die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung („was kann auf TOA“, „was geht o.A.“, „welche TOPe werden gemeinsam aufgerufen“, etc.). Dazu werden die Formalien der jeweiligen Sitzungen (z.B. Redezeit zu einzelnen TOPen, Abstimmungsfragen usw.) vorab besprochen, damit möglichst wenige Sitzungsunterbrechungen nötig sind. Dem Ältestenrat gehören an: Der Stadtverordnetenvorsteher, der Bürgermeister, der Erste Stadtrat, Vertreter des Magistrates, die stellvertretenden Stadtverordnetenvorsteher (1 je Fraktion), die Fraktionsvorsitzenden und die Vorsitzenden der 3 Fachausschüsse. Auch dient der Ältestenrat zur Konfliktbewältigung, also wenn z.B. in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung oder in einem der Ausschüsse etwas „schief“ gelaufen ist, wird das Thema nichtöffentlich im Ältestenrat nachbesprochen und in aller Regel einvernehmlich geklärt. Allgemeine Fragen technischer oder praktischer Art zum Ablauf der Gremiensitzungen gehören auch in den Ältestenrat, z.B. der Jahresterminplan usw. Der Ältestenrat kann auf Antrag jederzeit während einer laufenden Gremiensitzung einberufen werden. Dies passiert sehr selten und dient ebenfalls dazu, formale Unstimmigkeiten nicht in öffentlicher Sitzung zu besprechen bzw. auszufechten sondern im geschlossenen Rahmen, um die Würde der öffentlichen Stadtverordnetenversammlung oder des Fachausschusses zu wahren. Beispiel: Wenn sich eine Fraktion durch die Sitzungsleitung der/des Vorsitzenden „ungerecht“ behandelt fühlt, ist es gute Gepflogenheit (in allen politischen Gremien), nicht in der öffentlichen Sitzung die/den Vorsitzenden zu kritisieren sondern entweder das Thema auf die nächste reguläre Sitzung des Ältestenrates setzen zu lassen oder – wenn es sich um ein dringliches Problem handelt – durch Heben beider Hände via Antrag zur Geschäftsordnung eine sofortige Sitzung des Ältestenrates zu beantragen. Einem Antrag dieser Art wird (ebenfalls guter und fairer Brauch) immer entsprochen.


 
Wer leitet die Sitzung?

Jedes kommunalpolitische Gremium hat einen gewählten Vorsitzenden. Dieser leitet die jeweilige Sitzung und hat für den Fall seiner Abwesenheit einen oder mehrere gewählte persönliche Stellvertreter, die für diesen Fall dann einspringen. Die Vorsitzenden und Stellvertreter werden (bis auf den Magistrat, da der Bürgermeister direkt vom Volk gewählt wird) regulär zu Beginn einer Wahlperiode in den konstituierenden Gremiensitzungen gewählt. Es gibt dazu einige wenige Automatismen, so ist der Stadtverordnetenvorsteher mit seiner Wahl automatisch auch zugleich Vorsitzender des Ältestenrates. Beispiele für Sitzungsleitungen:
» Magistrat: Sitzungsleitung = Bürgermeister
» Stadtverordnetenversammlung: Sitzungsleitung = Stadtverordnetenvorsteher
» Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss: Sitzungsleitung = Vorsitzender = Ausschussmitglied aus der Fraktion A ; Stellvertreter = Ausschussmitglied aus der Fraktion B


 
Warum redet kaum einmal der ehrenamtliche Magistrat?

Beim Magistrat handelt es sich um ein Kollegialorgan, welches nicht öffentlich tagt und als „ Regierung“ der Stadt bezeichnet werden kann. Der Bürgermeister ist Vorsitzender und Sprecher des Magistrates und vertritt diesen nach aussen. Hauptamtlich sind im Magistrat der Bürgermeister und der Erste Stadtrat; die übrigen Stadträte sind ehrenamtlich tätig. In der Stadtverordnetenversammlung sprechen nur der Bürgermeister und der Erste Stadtrat. Die ehrenamtlichen Stadträte könnten hier sprechen, aber der Bürgermeister als Sprecher des Magistrates müsste ihnen dies ausdrücklich gestatten. Diese Regelung dient – gerade in öffentlicher Sitzung der Stadtverordnetenversammlung – dem Schutz der ehrenamtlich tätigen Stadträte. Einfach ausgedrückt ist es der „Job“ der beiden Hauptamtlichen (Bürgermeister und Erster Stadtrat) sich Kritik, Angriffe und Vorwürfe in den verschiedenen politischen Ausprägungen gefallen zu lassen und damit umzugehen. Es ist demgegenüber guter und richtiger Konsens und Brauch, dass (speziell von der Opposition) weder die Mitarbeiter/-innen der Verwaltung, noch der ehrenamtliche Magistrat kritisiert oder gar angegriffen werden. In den Fachausschüssen kommt es (selten) vor, dass Magistratsmitglieder das Wort ergreifen – meistens in Form von Sachfragen. Im Rahmen der nichtöffentlichen Magistratssitzungen hat natürlich jeder Stadtrat das gleiche Rede- und Stimmrecht wie die beiden Hauptamtlichen. Lediglich bei Pattsituationen zählt die Stimme des Bürgermeisters doppelt.


 
Was bedeutet geschoben und was bedeutet das genau?

Grundsätzlich ist jeder Antragsteller (Fraktionen, einzelne Stadtverordnete oder der Magistrat) „Herr“ des jeweiligen Antrages. Ist der Antrag form- und fristgerecht in den Geschäftsgang zur Stadtverordnetenversammlung eingebracht, erscheint er auf der Tagesordnung des zuständigen Fachausschusses und/oder des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss und der Stadtverordnetenversammlung. Es können nun im Verfahrensgang während der Beratungen folgende Dinge passieren:
» Zurückgezogen = Im Rahmen der Beratungen zeigt sich, dass das Ziel des Antrages nicht erreicht werden kann oder bereits erreicht wurde oder rechtliche Hindernisse dem entgegen stehen. In diesem Fall kann der Antragsteller offiziell erklären, dass der Antrag zurückgezogen wird. Damit verschwindet der Antrag komplett aus dem Geschäftsgang und er wird in den folgenden Sitzungen nicht mehr aufgerufen.
» Geschoben = Wenn sich im Rahmen der Beratungen zeigt, dass der Antrag noch nicht Abstimmungsreif ist (z.B. werden noch weitere Informationen benötigt, es sich noch sachliche Fragen offen oder es müssen rechtliche Aspekte geklärt werden) oder dass neue Erkenntnisse im Rahmen der Beratungen dazu führen dass der Antragsteller nochmal über Sinnhaftigkeit oder Formulierung oder Stoßrichtung des Antrages nachdenken bzw. in der Fraktion beraten möchte, kann ein Antrag im Geschäftsgang durch Erklärung des Antragstellers geschoben werden. Dies bedeutet, dass der Antrag nach der Erklärung der „Schiebung“ in der laufenden Sitzungsrunde nicht mehr aufgerufen und behandelt wird, sondern in der nächsten Sitzungsrunde automatisch wieder auf die Tagesordnung genommen und erneut beraten wird.
» Antragsänderung = Der Antragsteller kann seinen Antrag bis zur letzten Sekunde vor der endgültigen Abstimmung in der Stadtverordnetenversammlung jederzeit inhaltlich ändern oder neu fassen, solange Thema und Antragsintention unverändert bleiben.
» Über-/Interfraktioneller Antrag: Sofern sich im Rahmen der Beratungen zeigt, dass neben dem Antragsteller weitere einzelne Stadtverordnete (möglich, aber realitätsfern) oder andere Fraktionen komplett (kommt nicht selten vor) sich dem Antrag anschließen können, kann der Antrag mit Zustimmung des Antragstellers zum überfraktionellen Antrag (mehrere antragstellende Fraktionen) oder zu interfraktionellen Antrag (als Fraktionen stellen den Antrag) werden.
Passiert nichts davon, wird der Antrag wie eingebracht im Fachausschuss beraten und der Ausschuss gibt im Rahmen einer Abstimmung eine Beschlussempfehlung ab; diese ist jedoch nicht bindend sondern kann für den Antragsteller und alle anderen Fraktionen als politisches Stimmungsbild gesehen werden. Die endgültige Abstimmung (entweder unter TOA, o.A. oder regulär unter TOB) findet in der Stadtverordnetenversammlung statt.


 
Sind Redezeiten unbegrenzt?

In den Sitzungen der Fachausschüsse und anderer Gremien (z.B. Kommissionen) gibt es keine Begrenzung der Redezeit oder Redehäufigkeit. Natürlich obliegt es hier der/dem Vorsitzenden, die Sitzung durch die überparteiliche Sitzungsleitung am laufen und konstruktiv/produktiv zu halten und ein Zerfasern der Diskussion durch z.B. bilaterale Dialoge oder offensichtlich sachfremde Redebeiträge zu managen und ggf. zu unterbinden. Hier gilt es objektiv festzuhalten, dass die kommunalpolitische Kultur in Rödermark sehr angenehm ist und es hierbei in der Praxis keine spürbaren oder wesentlichen Probleme gibt; die jeweiligen Gremienvorsitzenden aller Parteien machen ihre Sache gut. Generell hat hier aber jedes originäre Gremienmitglied jederzeit und unbegrenzt Rederecht. In der Stadtverordnetenversammlung geht es etwas strenger zu; hier dürfen die Redebeiträge (wenn nicht etwas Abweichendes im Ältestenrat (z.B. die Haushaltsreden) vereinbart ist) der Stadtverordneten maximal 5 Minuten lang sein und jeder Stadtverordnete darf zu jedem TOP nur 1 Mal sprechen. Die Antragstellende Fraktion hat zudem das Schlusswort zum entsprechenden TOP, wodurch in diesem Fall ein Stadtverordneter 2x reden darf. In den letzten Jahren ist zuweilen eine praktische Aufweichung dieser strikten Regelung in der Form zu beobachten, dass die/der Stadtverordnetenvorsteher/-in das Wort großzügiger erteilt und bei der Redezeit auch mal ein Auge zugedrückt hat. Diese flexible Sitzungsleitung ist uneingeschränkt zu begrüßen und befürworten, denn erstens hat bisher noch kein Stadtverordneter diese Großzügigkeit der Sitzungsleitung ausgenutzt und zweitens dient diese Flexibilität sehr der guten parlamentarischen Kultur in Rödermark. Der Bürgermeister (und der erste Stadtrat) haben jederzeit unbegrenzt Rederecht und sind an keine Redezeit gebunden. Natürlich kann man hier von einer „Waffenungleicheit“ zwischen dem Bürgermeister und den Stadtverordneten sprechen, denn während diese +/- 5 Minuten Redezeit einmalig haben, kann der Bürgermeister unbegrenzt in Länge und Häufigkeit kontern. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass der Bürgermeister direkt vom Volk gewählt ist und somit die höchste demokratische Legitimation genießt. Es bleibt also den Fraktionen nichts anderes übrig, als diese Ungleichheit im Rahmen der personellen Möglichkeiten und Redebeiträge geschickt auszugleichen.


 
Darf sich ein Bürger bei der Stavo zu Wort melden?

Rederecht in den Gremiensitzungen haben generell nur die jeweiligen originären bzw. gewählten Mitglieder (oder deren temporäre Stellvertreter/-innen) des jeweiligen Gremiums sowie (nach Erlaubnis durch den Bürgermeister auch die Mitarbeiter/-innen der Verwaltung). Den Bürgern kann jedoch durch Mehrheitsbeschluss des jeweiligen Gremiums das Rederecht eingeräumt werden. Zuletzt öfters passiert ist das in der vorletzten Wahlperiode (2006-2011) im Ausschuss für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur im Rahmen der Beratungen zur Neugestaltung der Ortsdurchfahrt Waldacker. Der Ablauf ist so, dass ein Bürger den Wunsch äußert, sich zu einem Thema im Fachausschuss (denkbar) oder der Stadtverordnetenversammlung (eher unwahrscheinlich) zu einem Thema zu Wort zu melden. Jetzt muss ein Gremienmitglied den Antrag stellen, dass das Wort entsprechend erteilt wird und dann muss das Gremium abstimmen. Sobald die einfache Mehrheit dafür stimmt, bekommt der Bürger das Rederecht. Kommt diese Mehrheit nicht zustande, gibt es kein Rederecht. Praktisch bietet es sich für diesen (erfahrungsgemäß seltenen) Fall an, dass sich die Person vorher mit dem Vorsitzenden des Gremiums in dem das Rederecht gewünscht wird abspricht oder sich diesbezüglich mit einer Fraktion abstimmt. Eine Ausnahme hiervon bildet die Bürgerversammlung, die jährlich stattfinden soll; hier haben alle Bürger Fragerecht. Persönliche Anmerkung: Generell sollte aus meiner Sicht mit dem Rederecht der Bürger/-innen in den Fachausschüssen großzügig umgegangen werden


 
Warum bekommen die Besucher nicht alle notwendigen Unterlagen. Z.B. wenn Änderungen zu einem Antrag als Tischvorlage neu ausgeteit wurden. Den Zuhören fällt es dadruch schwer, den Sachverhalt richtig zu erfassen.

Das ist vermutlich nur eine Frage der Abstimmung im Ältestenrat und der Kopierkosten. Es ist bestimmt möglich auf einem maßvollen Teil der Besucherplätze (oder an zentraler Stelle im Besucherbereich) die entsprechenden Tischvorlagen komplett auszulegen. Das wird im Kreistag Offenbach auch so gemacht. Wenn hier ein konkreter Bedarf besteht gilt es, das Thema im Ältestenrat vorzubringen; sollte kein Problem sein.


 
Was ist die Aufgabe der Fachausschüsse und wieso gibt es diese?

Aufgabe der Fachausschüsse ist es, die inhaltliche Sacharbeit zu machen und je nach Zuständigkeit des Ausschusses die einzelnen Anträge zu beraten und inhaltlich zu diskutieren. Ziel dabei ist es, die „große“ Stadtverordnetenversammlung von Detailfragen und reinen Sachdiskussionen freizuhalten. Die Ausschüsse (seit 2011 sind es 3, vorher waren es 4) tagen jeweils 2 Wochen vor der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung. Die Ausschüsse werden nach jeder Kommunalwahl durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung neu gebildet; die Zahl der Mitglieder in den Ausschüssen richtet sich nach der Fraktionsstärke. Die Hessische Gemeindeordnung verlangt nur den „Haupt- und Finanzausschuss“ – alle weiteren Ausschüsse sind freiwillig und in allen Gemeinden verschieden in Anzahl und nach thematischem Zuschnitt. In Rödermark gibt es von 2016 bis 2021 folgende Fachausschüsse:
» Ausschuss für Familie, Soziales, Integration und Kultur (kurz: „FSIK“ ; Vorsitz aktuell: CDU)
» Ausschuss für Bau, Umwelt, Sicherheit und Energie (kurz: „BUSE“ ; Vorsitz aktuell: AL/Grüne)
» Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss (kurz: „HFW“ ; Vorsitz aktuell: FDP)
Bei der Aufstellung der jeweiligen Tagesordnungen zu jeder neuen Sitzungsrunde der Stadtverordnetenversammlung werden die eingegangenen Anträge thematisch sortiert und dem jeweiligen Fachausschuss zugeordnet. Beispiel: Ein Antrag betreffend das Spielprogramm in der Kulturhalle landet im FSIK während ein Antrag betreffend eines Baugebietes im BUSE landet. Bei der Ausschusssitzung sind dann neben dem Bürgermeister auch die leitenden Mitarbeiter aus der Verwaltung anwesend, um entsprechende fachliche Stellungnahmen abzugeben und Fragen aus dem Gremium beantworten zu können. Der HFW bereitet die Stadtverordnetenversammlung endgültig vor, dass heißt auf der TO des HFW finden sich 1:1 alle Anträge zur Stadtverordnetenversammlung wieder. Oftmals passiert es auch, dass Beratungen im FSIK oder BUSE dazu führen, dass ein Antrag geändert oder angepasst werden muss. Die neue/geänderte Antragsfassung wird dann auch im HFW beraten und abgestimmt (Beschlussempfehlung). Gleiches gilt, wenn aus Zeitgründen im FSIK oder BUSE ein TOP nicht behandelt werden konnte; die entsprechende Beratung und Beschlussempfehlung findet dann im HFW statt.


 
 
Bereits in 2010 hat der Stadtverordnete Tobias Kruger bei Blog für Rödermark über:
…..die Arbeit von Stadtverordnete, Magistrat Bürgerbegehren uvam….
beantwortet.
 
 

Ein Kommentar bei “Wegweiser für die Stadtverordnetenversammlung

  1. Toll und Danke, dass Ihr diese Erklärungen verfasst habt.
    Aber eine Anmerkungen zu der Unterlagenverteilung.
    Es wäre doch kein Problem, diese aktuell in das BIS einzugeben. Da Parlamentarier und Zuschauer die Möglichkeit haben online zu sein, könnten diese dann einfach runtergeladen werden. Die Zeit am Kopierautomat zu stehen ist demgegenüber sicher länger und die Kosten für Papier und Toner sind ohnehin höher.
    Ein Thema für den Ältestenrat

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