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Letzte Sitzung der Stadtverordneten. Kinderbetreuung und Grundsteuer.

Grundsteuer und Betreuungsgebühren
Grundsteuer und Betreuungsgebühren

FDP zu: Aussetzung der Elternbeiträge für Kinderbetreuung
Am 24. April hat die FDP-Fraktion eine Anfrage an den Magistrat gestellt, die Fragestellungen rund um die Kinderbetreuungsgebühren in der Corona-Zeit beinhaltete. Die FDP ist der Meinung, dass Betreuungsgebühren in der Zeit, in der verordnungsbedingt keine Gegenleistung seitens der Stadt erfolgen kann, nicht erhoben werden sollten und dass die Eltern für diesen Zeitraum nicht zahlen müssen.-Weder heute noch in Zukunft!
 
In einem Elternbrief hatte der Magistrat der Stadt Rödermark mitgeteilt, dass die Betreuungsgebühren nach dem Monat April nun auch für den Monat Mai ausgesetzt werden. „Ausgesetzt“ ist aber nicht „gebührenbefreit“.
 
Die Antwort der zuständigen Ersten Stadträtin lautete, dass sich alle Kommunen im Kreis einig waren, dass es in dieser Frage keinen Sinn macht, wenn jede Kommune ihr „eigenes Süppchen kocht“. Es soll eine kreisweite, besser sogar landesweite Lösung gefunden werden. Die aktuelle Formulierung des Kreises für die Monate April und Mai lautet „zunächst ausgesetzt“.
 
Die FDP Rödermark befürwortet eine übergeordnete Lösung und findet den eingeschlagenen Weg prinzipiell richtig. Allerdings muss darauf hingewiesen werden, dass „zunächst ausgesetzt“ auch heißen kann, dass die Eltern die Beiträge zu einem späteren Zeitpunkt noch nachzahlen müssen, schlimmstenfalls sogar mit dem erhöhten Stundungszinssatz von 6 %.
 
Für uns kann die Regelung nur lauten, dass aus dem „ausgesetzt“ ein „befreit“ wird, dass für diese Zeit letztendlich keine Gebühren erhoben werden. Hierfür werden wir uns im Magistrat, aber auch im Kreis einsetzen.

FDP zu: Aussetzung der Grundsteuererhöhung
Grundsteuererhöhungen sind nie schön und oberstes finanzpolitisches Ziel sollte es nach Auffassung der FDP-Fraktion sein, diese Erhöhungen zu vermeiden. Allerdings können auch wir uns nicht generell gegen Grundsteuererhöhungen aussprechen, weil sie unter den gegebenen Voraussetzungen tatsächlich das einzige Mittel sein könnten, um einen Haushalt auszugleichen und diesen von der Aufsichtsbehörde genehmigt zu bekommen. So war es auch in Rödermark.
 
Unmittelbar mit Beschluss des Haushaltes durch CDU und Grüne war dieser durch den corona-bedingten Lockdown auch schon wieder Makulatur. Kurzarbeit, Schließungen von Betrieben, Perspektivlosigkeit in ganzen Branchen – viele Menschen kommen durch die Corona-Krise auch in eine Liquiditätskrise, wissen plötzlich nicht mehr, woher das Geld für das Lebensnotwendige herkommen soll. In dieser Situation hält die FDP eine Steuererhöhung für fatal.
 
Uns ist dabei völlig klar, dass auch die Kommune Einnahmen braucht, um ihren Service aufrecht zu erhalten, um ihr Personal zu bezahlen. Der Unterschied ist, dass manche Bürger sich nicht beliebig Geld leihen können, die Kommune im Prinzip aber schon.
 
Wir haben daher beantragt, mindestens bis Anfang August mit der Einforderung der höheren Grundsteuerbeträge zu warten, je nach Situation auch noch bedeutend länger nur nach dem alten Steuersatz einzuziehen. Es ist aus unserer Sicht volkswirtschaftlich sinnvoller, wenn sich die Kommune höher verschuldet, anstatt Bürger und Unternehmen möglicherweise in die Insolvenz zu treiben. Denn hierfür könnte die Grundsteuererhöhung durchaus das Zünglein an der Waage sein. Gerade bei Firmen können die Beträge durchaus ins Gewicht fallen:
Angenommen eine Firma/eine Person zahlt im Quartal 750 € Grundsteuer. Nach der Erhöhung sind es rund 1.000 €. Da der Bescheid erst kommen kann, wenn die Erhöhung durch die Aufsichtsbehörde genehmigt wurde (in den nächsten Wochen), die Erhöhung aber rückwirkend zum 1.1. zu zahlen ist, fallen dann im Mai sogar direkt 1.250 € an. Und das mitten in einer Zeit, in der viele Betriebe noch geschlossen sind oder Kurzarbeit die Regel ist.
 
Der FDP-Antrag wurde jedoch von CDU, AL/Grüne und SPD abgelehnt.
 
Der Magistrat hat zugesagt, dass er im belegten Notfall auch großzügige Stundungsregeln bei der Grundsteuer anwenden wird. Für die gestundeten Beträge muss aber ein 6%iger Strafzins gezahlt werden. Unsere Forderung, in den Coronazeiten komplett zinsfrei zu stunden, wie es andere Kommunen längst beschlossen haben, wollte die Mehrheitskoalition aber ebenfalls nicht nachkommen. Weder das Finanzamt noch die Sozialversicherungen berechnen zurzeit Stundungszinsen. Sogar das Bundesfinanzministerium wirbt für eine zinsfreie Stundung.

» Siehe: Sprachregelung. Aussetzung der Kita-Gebühren Mai 2020.
» 16.05.2020 Die Antwort vom Magistrat.