Allgemein

Pflicht zur Erhebung von Straßenbeiträgen abschaffen.

Opposition im Landtag macht Front gegen Straßenbeiträge

[..] Die FDP-Fraktion will dafür die Hessische Gemeindeordnung ändern – die Pflicht für die Kommunen, Straßenbeiträge zu erheben, soll damit gekippt werden. Im Gesetz über kommunale Abgaben soll nach den Vorstellungen der Liberalen zusätzlich die „Soll“- in eine „Kann“-Regelung geändert werden. Quelle: OP-Online.

Wir berichteten auch bereits hier darüber. Gesetz zur Aufhebung des Erhebungszwangs von Straßenbeiträgen

Allgemein

Gesetz zur Aufhebung des Erhebungszwangs von Straßenbeiträgen

Problem Die Sanierung von kommunalen Straßen ist in der guten Haushaltslage vieler Kommunen nach langen Jahren wieder in den Fokus gerückt. Dadurch werden an vielen Stellen Baumaßnahmen vorgenommen, die zur Heranziehung der Anlieger entsprechend der örtlichen Straßenbeitragssatzung führen. Neben der steigenden Zahl der Straßensanierungen sind auch die Baukosten in den vergangenen Jahren stark angestiegen, sodass die Belastungen der Bürger entsprechend stark angestiegen sind, sogar oftmals zu sozialen Härtefällen führen. Gerade im ländlichen Raum widersprechen die erhobenen Straßenbeiträge allzu oft den Zielen der Dorfkernentwicklung, wenn sie die Belastungen für renovierungsaufwendige Gebäude zusätzlich in die Höhe treiben.

Darüber hinaus wurde in den vergangenen Jahren durch die Erlasse der Landesregierung der Handlungsspielraum für die Kommunen, selbst zu entscheiden, wie und ob sie Straßenbeitragssatzungen erlassen, weitgehend eingeschränkt. Die Kommunalaufsichten verlangen die Erhebung von Straßenbeiträgen und verknüpfen diese Forderung regelmäßig mit der Haushaltsgenehmigung. Damit ist die kommunale Selbstverwaltung stark reduziert und viele Kommunen werden gegen ihren Willen dazu gezwungen, eine Straßenbeitragssatzung zu erlassen. [….] Hier der gesamte Gesetzentwurf
 
Die SPD unterstützt den Gesetzentwurf der FDP

Pressemitteilung

FDP fordert Vorlage eines Nachtragshaushaltes für 2018

Nachtrag
Artikel in der Offenbach Post

FDP fordert Rückkehr zur jährlichen Finanzplanung ab 2019. Doppelhaushalt ist Kaffeesatzleserei

Antrag der FDP ist überflüssig

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FDP fordert Vorlage eines Nachtragshaushaltes für 2018 Planzahlen des Doppelhaushaltes für 2018 sind von der Realität überholt worden

Der städtische Haushalt für 2018 als Teil des Doppelhaushaltes 2017/2018 basiert im Wesentlichen auf Planzahlen aus dem Herbst 2016. Aus Sicht der FDP-Fraktion ist dieses Zahlenmaterial völlig überholt und aufgrund einer Vielzahl von ungeplanten politischen Entwicklungen (u.a. Hessenkasse und Stadtumbauprogramme) nicht mehr belastbar. Daher fordert die FDP-Fraktion die Einbringung eines aktualisierten und solide fortgeschriebenen Nachtragshaushaltes für 2018 durch Bürgermeister und Stadtkämmerer Roland Kern sowie die Rückkehr zur jährlichen Haushaltsplanung ab 2019.

„Die FDP Rödermark hat sich“, führt FDP-Fraktionsvorsitzender Tobias Kruger aus, „seit jeher und ganz allgemein gegen Doppelhaushalte ausgesprochen. Die zu jedem Haushaltsplan gehörende öffentliche Haushaltsdebatte ist ein elementarer Bestandteil der parlamentarischen Demokratie, die Debatte über die Haushaltspolitik die geeignetste Möglichkeit, unterschiedliche politische Ansätze und Lösungsmöglichkeiten darzulegen. Ein Doppelhaushalt mag gesetzeskonform und zweifelsohne für die Hauptamtlichen und die sie tragende Mehrheit bequem sein, weil sich nur mehr alle zwei Jahre einer Haushaltsdebatte gestellt werden muss – für die parlamentarische Demokratie und Debatte ist es schädlich.“

Der stellv. Fraktionsvorsitzende Dr. Rüdiger Werner ergänzt: „Das wichtigste Argument gegen einen Doppelhaushalt war und ist die zunehmende Unschärfe der Zahlen, je länger der Haushaltsplan in Kraft ist. Dieser Effekt wird durch die allgemein schrumpfende Vorhersehbarkeit politischer Entwicklungen noch verstärkt. Durch viele ebensolche nicht absehbare Ereignisse in den letzten Monaten gilt das für den Rödermärker Doppelhaushalt 2017/2018 in besonderem Maße. Einige dieser Ereignisse erfordern für das Jahr 2018 zusätzliche Investitionen, die nicht im bisherigen Haushalt abgebildet sind und die voraussichtlich auch durch Umschichtungen und andere haushälterische Tricks nicht ohne einen Nachtragshaushalt solide und belastbar darzustellen sind. Diese finanzielle Transparenz muss (eigentlich) im Sinne aller ehrenamtlichen Stadtverordneten sein.“

Der aus Sicht der FDP-Fraktion dringend erforderliche Nachtragshaushalt für 2018 darf allerdings nicht nur die notwenigen Investitionen für die Teilnahme z.B. an der Hessenkasse oder den Stadtumbauprojekten enthalten, sondern muss umfassend die Zahlen in allen Bereichen den aktuellen Gegebenheiten anpassen und sie belastbar fortschreiben.


PM im Original