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Zick-Zack-Kurs in der Gewerbepolitik: Der Fall Rossmann

Zick-Zack-Kurs in der Gewerbepolitik: Der Fall Rossmann
Erst stand die FDP alleine da, dann merkte die Opposition, dass man nicht zwangsläufig der Meinung der politischen Mehrheit sein muss, schließlich kam die Wende bei der CDU und zum Schluss ließ auch der Magistrat verlautet, man wolle gar nicht verhindert, sondern nur steuern.
Auf der einen Seite freut mich die Einsicht, auf der anderen Seite ärgert mich diese verzerrte Art der Darstellung. Daher möchte ich im Folgenden zum Thema „mögliche Ansiedlung von Rossmann neben Aldi“ ein paar Dinge geraderücken.
Ausgangslage
Wir als Stadtverordnete haben von der Vorgeschichte nichts mitbekommen. Wir hatten in den Unterlagen zur letzten Stadtverordnetenversammlung vor den Sommerferien für uns unerwartet über eine Vorlage des Magistrats abzustimmen, die sich mit einer Änderung des Bebauungsplans rund um das Märktezentrum Rödermarkring, Senefelder Str., Max-Planck-Str., Odenwaldstr., Otzbergstr. befasst. Ziel der Änderung ist die Verhinderung von weiterem Einzelhandel in diesem Gebiet. Dies wurde vom Antragsteller auch deutlich formuliert: Es werde beklagt, es gäbe zu wenige Gewerbeflächen in Rödermark, daher wolle man die vorhandenen Gewerbeflächen schützen. Eine Umwandlung in Einzelhandelsflächen sei nicht erwünscht. Zwar sei Einzelhandel in Gewerbegebieten grundsätzlich erlaubt, Großflächiger Einzelhandel bedarf in aller Regel aber einer Ausweisung einer Sonderzone im Bebauungsplan. Diese gibt es in Ober-Roden-Süd nicht.
Es gäbe einen Antrag der Firma Aldi zum Bau eines Drogeriemarktes. Der Magistrat hätte dieses Anliegen abgelehnt. Mit Hinweis auf die ablehnende Haltung des Magistrates hat dann auch die Kreisbauaufsicht die Bauvoranfrage abgelehnt, woraufhin Aldi eine Klage vorbereitet oder eingereicht hat (je nach Quelle). Um eine bessere rechtliche Position zu bekommen, wäre es sinnvoll, schnellstmöglich den Bebauungsplan zu ändern, damit ein Bauantrag den Grundzügen des dann in Kürze gültigen Bebauungsplanes widersprechen würde.
Die Ursprungsmeinung der CDU-AL/Grüne-Koalition
Es ist also ganz klar festzuhalten: Der Magistrat wollte an dieser Stelle einen Drogeriemarkt mit allen Mitteln verhindert! Er hat die Fachverwaltung damit beschäftigt und nach eigenen Aussagen sogar einen Fachanwalt beauftragt. Dieser Verhinderungsversuch hat die Stadt demnach sicher einen vierstelligen Betrag gekostet.
In der Diskussion wurden noch folgende Argumente genannt: Die Ansiedlung eines weiteren Marktes in diesem Areal widerspricht dem gültigen Einzelhandelskonzept der Stadt. Außerdem spekuliere man darauf, dass der Rewe-Markt in absehbarer Zeit von der Kapellenstraße in die Mainzer Straße (Altes Gaswerk, gegenüber TG) umziehen werde. Der Standort sei aber nur attraktiv, wenn er mit weiterem Einzelhandel verknüpft sei, um Synergieeffekte zu erzeugen. Wenn aber alle Einzelhandelssparten schon an anderer Stelle in Ober-Roden vertreten sind, wird es fast unmöglich, für das erwünschte neue kleine Märktezentrum an der Mainzer Straße noch Interessenten zu finden. Es sei dann zu befürchten, dass die Firma Rewe sich ganz aus Rödermark zurückzieht. Bis dies nicht geklärt ist, müsse die Ansiedlung von größerem Einzelhandel an anderer Stelle daher verhindert werden. (Im Klartext: Rossmann soll 2020 neben Rewe bauen, vorher gibt es keinen Drogeriemarkt in Rödermark…)
Es wurde auch ins Spiel gebracht, dass im Bebauungsplan für das neue Wohnzentrum an der Odenwaldstr. 1000 m2 Gewerbefläche vorgesehen sind und mit der Ansiedlung von Rossmann neben Aldi ein potenzieller Mieter wegfallen würde. (Ein Drogeriemarkt ohne Parkplätze mitten im Wohngebiet?)

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