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Weg in mehr Transparenz. FDP Antrag abgelehnt.

Zur Stadtverordnetenversammlung am 7.09.2014 hat die FDP-Rödermark einen Antrag zur Änderung der Hauptsatzung eingebracht. Der Antrag wurde mit Stimmen der CDU, AL/Die Grünen und SPD abgelehnt.
Hier der Antrag.
Im Zeitalter der Digitalisierung sollte die MÖGLICHKEIT des „Live‐Streaming“, bzw. ähnlicher Techniken in den öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung selbstverständlich und vorausschauend in der Hauptsatzung festgeschrieben sein.
Gerade um eines immer mehr abnehmenden Interesses der Bürgerinnen und Bürger an Politik allgemein und Kommunalpolitik speziell zu begegnen, könnte eine Liveübertragung der Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung neues
Interesse wecken und bietet zudem die Möglichkeit, das politische Geschehen in der Stadt live und bequem von zuhause aus zu verfolgen, ggf. auch parallel zu einer anderen Tätigkeit. Eine denkbar breite Öffentlichkeit und öffentliche Wahrnehmung betreffend die Arbeit der Stadtverordnetenversammlung kann nur im Interesse jeder kommunalpolitisch handelnden Person sein. Nicht zuletzt bedeutet jede Änderung der Hauptsatzung die Verursachung von Kosten. Insofern ist die Schaffung der MÖGLICHKEIT der Übertragung via „Live‐Stream“ eine logische Konsequenz! Bereits jetzt sind eine Vielzahl von Rödermärker Bürgerinnen und Bürger (z.B. Senioren und/oder gehbehinderte Personen) aufgrund der sehr kurzen Protokolllage von der Teilhabe am kommunalpolitischen Leben in Rödermark de facto abgeschnitten.
Die grundlose Nichtzulassung von „Live‐Stream“‐Übertragungen aus den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung wird/würde diesen Missstand leider zementieren. Daher sollte ‐ aus Kostengründen ‐ jede logische Satzungsänderung bei einer ohnehin stattfindenden Änderung der Hauptsatzung die MÖGLICHKEIT des/für „Live‐Streaming“ vorsorglich und zukunftsgerichtet enthalten bzw. darstellen.
Hier der Antrag in der eingebrachten Fassung.

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