FDP zu: Aussetzung der Elternbeiträge für Kinderbetreuung
Am 24. April hat die FDP-Fraktion eine Anfrage an den Magistrat gestellt, die Fragestellungen rund um die Kinderbetreuungsgebühren in der Corona-Zeit beinhaltete. Die FDP ist der Meinung, dass Betreuungsgebühren in der Zeit, in der verordnungsbedingt keine Gegenleistung seitens der Stadt erfolgen kann, nicht erhoben werden sollten und dass die Eltern für diesen Zeitraum nicht zahlen müssen.-Weder heute noch in Zukunft!
In einem Elternbrief hatte der Magistrat der Stadt Rödermark mitgeteilt, dass die Betreuungsgebühren nach dem Monat April nun auch für den Monat Mai ausgesetzt werden. „Ausgesetzt“ ist aber nicht „gebührenbefreit“.
Die Antwort der zuständigen Ersten Stadträtin lautete, dass sich alle Kommunen im Kreis einig waren, dass es in dieser Frage keinen Sinn macht, wenn jede Kommune ihr „eigenes Süppchen kocht“. Es soll eine kreisweite, besser sogar landesweite Lösung gefunden werden. Die aktuelle Formulierung des Kreises für die Monate April und Mai lautet „zunächst ausgesetzt“.
Die FDP Rödermark befürwortet eine übergeordnete Lösung und findet den eingeschlagenen Weg prinzipiell richtig. Allerdings muss darauf hingewiesen werden, dass „zunächst ausgesetzt“ auch heißen kann, dass die Eltern die Beiträge zu einem späteren Zeitpunkt noch nachzahlen müssen, schlimmstenfalls sogar mit dem erhöhten Stundungszinssatz von 6 %.
Für uns kann die Regelung nur lauten, dass aus dem „ausgesetzt“ ein „befreit“ wird, dass für diese Zeit letztendlich keine Gebühren erhoben werden. Hierfür werden wir uns im Magistrat, aber auch im Kreis einsetzen.
FDP zu: Aussetzung der Grundsteuererhöhung
Grundsteuererhöhungen sind nie schön und oberstes finanzpolitisches Ziel sollte es nach Auffassung der FDP-Fraktion sein, diese Erhöhungen zu vermeiden. Allerdings können auch wir uns nicht generell gegen Grundsteuererhöhungen aussprechen, weil sie unter den gegebenen Voraussetzungen tatsächlich das einzige Mittel sein könnten, um einen Haushalt auszugleichen und diesen von der Aufsichtsbehörde genehmigt zu bekommen. So war es auch in Rödermark.
Unmittelbar mit Beschluss des Haushaltes durch CDU und Grüne war dieser durch den corona-bedingten Lockdown auch schon wieder Makulatur. Kurzarbeit, Schließungen von Betrieben, Perspektivlosigkeit in ganzen Branchen – viele Menschen kommen durch die Corona-Krise auch in eine Liquiditätskrise, wissen plötzlich nicht mehr, woher das Geld für das Lebensnotwendige herkommen soll. In dieser Situation hält die FDP eine Steuererhöhung für fatal.
Uns ist dabei völlig klar, dass auch die Kommune Einnahmen braucht, um ihren Service aufrecht zu erhalten, um ihr Personal zu bezahlen. Der Unterschied ist, dass manche Bürger sich nicht beliebig Geld leihen können, die Kommune im Prinzip aber schon.
Wir haben daher beantragt, mindestens bis Anfang August mit der Einforderung der höheren Grundsteuerbeträge zu warten, je nach Situation auch noch bedeutend länger nur nach dem alten Steuersatz einzuziehen. Es ist aus unserer Sicht volkswirtschaftlich sinnvoller, wenn sich die Kommune höher verschuldet, anstatt Bürger und Unternehmen möglicherweise in die Insolvenz zu treiben. Denn hierfür könnte die Grundsteuererhöhung durchaus das Zünglein an der Waage sein. Gerade bei Firmen können die Beträge durchaus ins Gewicht fallen: Angenommen eine Firma/eine Person zahlt im Quartal 750 € Grundsteuer. Nach der Erhöhung sind es rund 1.000 €. Da der Bescheid erst kommen kann, wenn die Erhöhung durch die Aufsichtsbehörde genehmigt wurde (in den nächsten Wochen), die Erhöhung aber rückwirkend zum 1.1. zu zahlen ist, fallen dann im Mai sogar direkt 1.250 € an. Und das mitten in einer Zeit, in der viele Betriebe noch geschlossen sind oder Kurzarbeit die Regel ist.
Der FDP-Antrag wurde jedoch von CDU, AL/Grüne und SPD abgelehnt.
Der Magistrat hat zugesagt, dass er im belegten Notfall auch großzügige Stundungsregeln bei der Grundsteuer anwenden wird. Für die gestundeten Beträge muss aber ein 6%iger Strafzins gezahlt werden. Unsere Forderung, in den Coronazeiten komplett zinsfrei zu stunden, wie es andere Kommunen längst beschlossen haben, wollte die Mehrheitskoalition aber ebenfalls nicht nachkommen. Weder das Finanzamt noch die Sozialversicherungen berechnen zurzeit Stundungszinsen. Sogar das Bundesfinanzministerium wirbt für eine zinsfreie Stundung.
aus Stundung_ wurde Aussetzung_
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Sachverhalt: Die Nichterhebung von Betreuungsgebühren während der Zeiten, in denen die Betreuungseinrichtungen aufgrund von Verordnungen des Landes Hessen geschlossen bleiben müssen, ist eine klare Forderung der FDP Rödermark! In diesem thematischen Zusammenhang findet sich auf der Webseite der Stadt Rödermark seit einigen Tagen der „Elternbrief Gebührenbefreiung im Mai vom 22. April “. Öffnet man dieses Dokument, wird in der Browserzeile der originale Speichername des Dokuments dieser Briefdatei angezeigt (Siehe Nachtrag):
Sprachregelung bei Erlass der KitaGebühren
Dieselbe Information über den Dokumentennamen „Stundung“ findet sich (Download vom 24.04.2020 um 18:12:56h) auch in den Dateiinformationen dieses Dokuments:
Kita-Gebühren. Hier Stundung.
Im direkten Kontext mit dem Elternbrief vom 22.04. sind somit betreffend die Gebühren für die städtischen Kindertagesstätten und die städtische Schulkindbetreuung für Mai aktuell drei gänzlich unterschiedliche Sprachregelungen: „Gebührenbefreiung“, „zunächst ausgesetzt“ und „Stundung“ in der Welt.
Weiterhin wird in der Dreieich Zeitung (Seite 1) vom 01.04.2020 der Erste Stadtrat der Stadt Mörfelden-Walldorf (auch diese wird die Kita-Gebühren und das Essensgeld bis zum Ende des Betretungsverbots aussetzen), Burkhard Ziegler, mit den Worten zitiert: „[…] dass es sich noch um keinen Gebühren-Erlass handele: Es ist eine Maßnahme, um die Eltern in der jetzigen Situation sofort finanziell zu entlasten. Es war wichtig und richtig, hier schnell zu handeln. Wie das Ganze umgesetzt und welche genauen Regelungen es geben wird, muss später noch in den Gremien geklärt werden“.
Die FDP-Fraktion fragt vor diesem Hintergrund gemäß § 16 I GO der STAVO, i.S.d. § 50 II HGO, an:
1. Welche Rechtsqualität hat der „Elternbrief“ vom 22.04.2020?
2. Welches Gremium oder ggf. wer hat die, gemäß Titel des Links auf der Homepage der Stadt Rödermark zum Elternbrief vom 22.04.2020, „Gebührenbefreiung im Mai“ wann und in welcher Weise beschlossen?
3. Weshalb wurden im direkten Zusammenhang mit dem Elternbrief vom 22.04.2020 drei sehr verschiedene Sprachregelungen: „Gebührenbefreiung“, „zunächst ausgesetzt“ und „Stundung“ verwandt?
4. Wie ist die Feststellung im Elternbrief vom 22.04.2020: „[…] Die Gebühren […] werden auch für den Monat Mai 2020 zunächst ausgesetzt […]“ rechtlich mit Blick auf eine ganze oder teilweise (Nach-)Zahlungspflicht der Gebühren durch die Eltern zu verstehen? » Zinsen?
Stadtveordnetenversammlung (Stavo) der Stadt Rödermark
Abkürzungen für die Ausschüsse und Stadtverordnetenversammlung. Stavo: Stadtverordnetenversammlung. FSIK: Familie, Soziales, Integration und Kultur BUSE: Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie HFW (HFuW): Haupt-, Finanz- 7und Wirtschaftsförderungsausschuss
» Sitzung FISK am 21.01.2020 Fällt aus.
» Sitzung BUSE am 22.01.2020
» Sitzung HFuW am 23.01.2020
» Sitzung Stavo am 04.02.2020
Gesetzentwurf Fraktionder Freien Demokraten
Gesetz zum Ausbau von Radschnellverbindungen in
Hessen–Hessisches Radschnellverbindungsgesetz (HRadSVG)
[..]Mobilität und Freiheit sind der Schlüssel für eine erfolgreiche Volkswirtschaft. Deshalb müssen nach Auffassung der Freien Demokraten die Verkehrswege so gestaltet sein, dass die Menschen die freie Wahl haben, das Mobilitätsangebot zu nutzen, das für ihre persönliche Situation und ihre Anforderungen am geeignetsten ist. „Ich werde nicht aufhören, den grünen hessischen Verkehrsminister daran zu erinnern, dass er in der Pflicht ist, für den Erhalt und den Ausbau der Infrastruktur zu sorgen“ betonte Rock. „Deshalb haben wir Freie Demokraten einen Gesetzentwurf eingebracht, der eine Beschleunigung des Ausbaus der Radschnellverbindungen erreichen soll. Sehen wir uns die Realität der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land an: In der freien und flexiblen Wahl der Verkehrsmittel spielen Verfügbarkeit, Umwelt, Flexibilität, der Preis, der Komfort und natürlich die Zeit eine Rolle. In unserem Gesetzentwurf entlasten wir die Kommunen von Planung und Unterhaltung. Denn Hessen steckt weiterhin im Stau oder im überfüllten ÖPNV fest. Die FDP will, dass die Hessen vorankommen und zwar auf dem Rad, im Auto und auch in Bus und Bahn.“ Quelle: rene-rock.fdp-hessen.de [..]
Der ADFC zu dem Gesetzentwurf der FDP
[..]Unverständlich ist auch die vehemente Ablehnung des FDP-Vorstoßes durch das grüngeführte Verkehrsministerium, ist doch zu vermuten, dass Minister Al-Wazir, wäre er noch in der Opposition, selbst die Übernahme von Radschnellverbindungen in die Baulast des Landes fordern würde.
Unabhängig von dem unmittelbaren und konkreten Ausgang des Verfahrens sind wir der FDP-Fraktion sehr dankbar dafür, dass sie dieses wichtige Thema in das Bewusstsein von Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit beförderte. Quelle: ADFC Hessen [..]
FDP Rödermark drückt der Nell-Breuning-Schule die Daumen
Deutscher Schulpreis 2020 –
Nell-Breuning-Schule nominiert!
Viel Glück im weiteren Wettbewerb
81 Schulen aus 15 Bundesländern und eine Auslandsschule haben sich um den Deutschen Schulpreis 2020 beworben. Gefordert war unter anderem, die Schule auf maximal 12 Seiten anhand der sechs Qualitätsbereiche des Deutschen Schulpreises darzustellen. Alle Schularten waren vertreten, darunter Grundschulen mit 32 Prozent, Gesamtschulen und Gemeinschaftsschulen mit insgesamt 19 Prozent und Gymnasien mit 15 Prozent. Wiederbewerber machten insgesamt 35 Prozent aus. Quelle: Deutscher-Schulpreis.de
[..]Natürlich bestehe ein gewisser Druck, Wohnraum zu entwickeln, sagte Rüdiger Werner (FDP) in der Parlamentssitzung, „aber wir werden den Bauwahn (..) nicht mittragen“.[..]
[..] „Wir haben uns klar dazu bekannt, die Grüne Mitte von Bebauung freizuhalten“, sagte dagegen der Liberale Werner.
Quelle: fr.de