Allgemein

Sprachregelung. Aussetzung der Kita-Gebühren Mai 2020.

Kreis fordert mehr Geld
Kreis fordert mehr Geld

Klarstellung schafft Sicherheit.

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Nachtrag.
Der Dokumentenname hat sich (warscheinlich nach Einreichung der Anfrage) geändert.

https://roedermark.de/fileadmin/Roedermark/FB4/Kinder/2020-04-22_Elternbrief_Aussetzung_Geb%C3%BChren_Mai.pdf

aus Stundung_ wurde Aussetzung_
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Sachverhalt: Die Nichterhebung von Betreuungsgebühren während der Zeiten, in denen die Betreuungseinrichtungen aufgrund von Verordnungen des Landes Hessen geschlossen bleiben müssen, ist eine klare Forderung der FDP Rödermark! In diesem thematischen Zusammenhang findet sich auf der Webseite der Stadt Rödermark seit einigen Tagen der „Elternbrief Gebührenbefreiung im Mai vom 22. April “. Öffnet man dieses Dokument, wird in der Browserzeile der originale Speichername des Dokuments dieser Briefdatei angezeigt (Siehe Nachtrag):

Sprachregelung bei Erlass der KitaGebühren
Sprachregelung bei Erlass der KitaGebühren

Dieselbe Information über den Dokumentennamen „Stundung“ findet sich (Download vom 24.04.2020 um 18:12:56h) auch in den Dateiinformationen dieses Dokuments:

Kita-Gebühren. Hier Stundung.
Kita-Gebühren. Hier Stundung.

Im direkten Kontext mit dem Elternbrief vom 22.04. sind somit betreffend die Gebühren für die städtischen Kindertagesstätten und die städtische Schulkindbetreuung für Mai aktuell drei gänzlich unterschiedliche Sprachregelungen: „Gebührenbefreiung“, „zunächst ausgesetzt“ und „Stundung“ in der Welt.
Weiterhin wird in der Dreieich Zeitung (Seite 1) vom 01.04.2020 der Erste Stadtrat der Stadt Mörfelden-Walldorf (auch diese wird die Kita-Gebühren und das Essensgeld bis zum Ende des Betretungsverbots aussetzen), Burkhard Ziegler, mit den Worten zitiert: „[…] dass es sich noch um keinen Gebühren-Erlass handele: Es ist eine Maßnahme, um die Eltern in der jetzigen Situation sofort finanziell zu entlasten. Es war wichtig und richtig, hier schnell zu handeln. Wie das Ganze umgesetzt und welche genauen Regelungen es geben wird, muss später noch in den Gremien geklärt werden“.

Die FDP-Fraktion fragt vor diesem Hintergrund gemäß § 16 I GO der STAVO, i.S.d. § 50 II HGO, an:

  • 1. Welche Rechtsqualität hat der „Elternbrief“ vom 22.04.2020?
  • 2. Welches Gremium oder ggf. wer hat die, gemäß Titel des Links auf der Homepage der Stadt Rödermark zum Elternbrief vom 22.04.2020, „Gebührenbefreiung im Mai“ wann und in welcher Weise beschlossen?
  • 3. Weshalb wurden im direkten Zusammenhang mit dem Elternbrief vom 22.04.2020 drei sehr verschiedene Sprachregelungen: „Gebührenbefreiung“, „zunächst ausgesetzt“ und „Stundung“ verwandt?
  • 4. Wie ist die Feststellung im Elternbrief vom 22.04.2020: „[…] Die Gebühren […] werden auch für den Monat Mai 2020 zunächst ausgesetzt […]“ rechtlich mit Blick auf eine ganze oder teilweise (Nach-)Zahlungspflicht der Gebühren durch die Eltern zu verstehen? » Zinsen?

Hier die Anfrage im Original. (.pdf)
» 16.05.2020 Die Antwort vom Magistrat.

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Kritik an der Informationspolitik der Stadt

Pressemeldung
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FDP kritisiert Informationspolitik der Stadt – Corona legitimiert kein
hoheitliches „durchregieren“!

Das Corona-Virus und die damit zusammenhängenden Einschränkungen für jeden einzelnen Bürger sind das allbeherrschende Thema in diesen Tagen. Viele Bürger sind zurecht verunsichert und verängstigt. Viele Fragen, z.T. ganz existenzielle, stehen im Raum, vor allem: wann und wie geht es weiter? In solchen Situationen erwarten die Bürger von der Politik klare Antworten. Das gilt für alle Ebenen, für den Bund genauso wie für die Kommunen. Auch im lokalen Bereich gibt es in diesem Zusammenhang viele offene Fragen: Wann öffnen die Kitas wieder und für wen? Wann werden die Spielplätze wieder aufgemacht? Wann kann man im Badehaus wieder seine Runden drehen? Könnten die Büchereien nicht unter Wahrung der Abstandsgebote wieder aufgemacht werden? Wird es 2020 Kerbveranstaltungen geben? Wie sieht es mit der neuen Spielzeit der Kulturhalle aus? Ist die gefährdet? Ab wann kann man Karten kaufen? Wird es eine Programmvorstellung geben? Wann öffnet die Stadt die Sporthallen wieder für den Vereinssport? Diese legitimen Fragen der Bürger erreichen nicht nur die Verwaltungsspitze, sie werden auch den Stadtverordneten gestellt: man sei doch in der Politik und müsse das daher doch wissen!

Die Antwort, die die FDP in diesen Tagen den Bürgern geben muss, ist „Nein, das wissen wir leider nicht. Vom Bürgermeister sind seit einem Monat keinerlei Informationen mehr an die gewählten Kommunalpolitiker geflossen. Und die Stadtverordnetenversammlung, in deren Rahmen diese Fragen an die Verwaltungsspitze hätte stellen können, wurde auch ohne Rücksprache ersatzlos gestrichen. Die kommunalen Gremien sind an den politischen Entscheidungen nicht mehr beteiligt und erfahren diese wie die Bürger auch aus den Medien und den sozialen Netzwerken.“

„Das ist in höchstem Maße unbefriedigend und mal wieder ein Rödermärker Sonderweg“, stellt FDP-Fraktionsvorsitzender Tobias Kruger ernüchtert mit Blick auf die mangelhafte Informationspolitik gegenüber den politischen Gremien fest. „Facebook ist dieser Tage schneller und besser informiert als die gewählten Stadtverordneten. Das geht aus Sicht der FDP so nicht: Gerade in einer derartigen Ausnahmesituation sollte der Bürgermeister dringend die anderen Fraktionen mitnehmen, einen engen Austausch mitsamt einem ebensolchen, steten Informationsfluss pflegen, sich deren Meinungen anhören und nicht bequem in einen nur allzu leichten Dirigismus („durchregieren“) verfallen.“

Es gibt aktuell viele Fragen, wie es weitergeht, es sind zeitnah viele Entscheidungen zu treffen, ein kommunaler Zeitplan muss erstellt werden. Da darf man als Bürgermeister die gewählten Stadtverordneten nicht einfach links liegen lassen. Die FDP fordert daher die schnellstmögliche Rückkehr zu politischer Transparenz und den parlamentarischen Gepflogenheiten – natürlich unter Beachtung der aktuellen Gesundheitsschutzmaßnahmen.

Pressemitteilung

Die FDP fordert. Finanzielle Belastungen für Bürger, Gewerbetreibende und Vereine müssen spürbar reduziert werden!

Pressemeldung
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FDP fordert die Stadt Rödermark auf, die finanziellen Belastungen für Bürger, Gewerbetreibende und Vereine spürbar zu reduzieren!

Die aktuelle „Corona-Krise“ hat leider auch Rödermark fest im Griff; viele Bürger-/innen, Kleinunternehmen und Vereine wissen aufgrund der aktuellen Corona-Krise nicht, wie sie die kommenden Monate überhaupt und ganz besonders in finanzieller Hinsicht überstehen werden/können/sollen. In einem Antrag fordert die FDP-Fraktion daher, dass neben den bereits beschlossenen Hilfen durch Bund und Land auch die Stadt Rödermark weitreichende, temporäre, Maßnahmen beschließen soll, um den Betroffenen Rödermärker/-innen in der aktuellen Corona-Krise finanziell die Hand zu reichen.

„Der gerade erst beschlossene Haushalt der Stadt für 2020/2021 ist schon heute das Papier nicht (mehr) wert, auf dem er gedruckt wurde. Diesen Fakt kann man den Verantwortlichen nur teilweise anlasten, denn zum Zeitpunkt der verwaltungsinternen Haushaltsplanung war Corona nur eine hippe mexikanische Biermarke“, begründet FDP-Fraktionsvize Dr. Rüdiger Werner den Antrag seiner Fraktion. „Wie keine andere Fraktion setzt sich die FDP seit Jahren für solide Finanzen und gegen eine ausufernde öffentliche Verschuldung zu Lasten der kommenden Generationen ein. In dieser absoluten Notsituation ist es aus Sicht der FDP jedoch angezeigt, dass die Stadt höhere Schulden in Kauf nimmt, anstatt dass ortsansässige Firmen und damit Arbeitsplätze langfristig verloren gehen oder Vereine aufgrund von Insolvenz gänzlich von der kommunalen Bildfläche verschwinden.“

Auch wenn zum Zeitpunkt der verwaltungsinternen Haushaltsaufstellung die aktuelle „Corona-Krise“ noch nicht absehbar war, kritisiert die FDP sehr deutlich, dass der Doppelhaushalt 2020/2021 sodann in einer gespenstischen „Krisen-“Sitzung der Stadtverordnetenversammlung trotz der bekannten Corona-Gesundheitsrisiken durchgeprügelt wurde. Es war klar absehbar, dass die in der Kulturhalle von CDU und AL/Grüne im Alleingang beschlossenen Haushaltszahlen für 2020 und 2021 angesichts derzu diesem Zeitpunkt klaren „Corona-Krise“ sowie deren finanziellen Folgen und Auswirkungen reine und im Ergebnis völlig und damit nur noch unnötige Makulatur waren. „Der Magistrat hat mittlerweile bereits einige richtige Schritte, z.B. im Einvernehmen mit allen anderen Kommunen im Kreis Offenbach die Aussetzung der KiTa-Gebühren für April, unternommen“, ergänzt FDP-Fraktionsvorsitzender Tobias Kruger, „diese Akutmaßnahmen müssen aber aus Sicht der FDP noch und klar erweitert werden. Dies betrifft besonders die Einführung der beschlossenen Grundsteuererhöhung. Auch wenn es ein weiteres großes Loch in den Haushalt reißen wird bzw. würde: Die FDP Fraktion Rödermark fordert die Stadt Rödermark auf, die Einführung der höheren Steuersätze sowie der neuen Steuernmindestens (erstmal) bis zum 01. August zu verschieben und die Bürger/-innen und Unternehmen in diesen schwersten „Corona“-Monaten nicht noch zusätzlich finanziell zubelasten. Für die FDP ist auch wichtig, dass die bei Steuerstundungen für Unternehmen bisher üblichen, sehr hohen Zinszahlungen in dieser Situation nicht mehr erhoben werden und dass auch für die Grundsteuer B großzügige Stundungsregelungen im Sinne der Rödermärker Bürger/-innen getroffen werden, die über das bisherige Maß spürbar hinausgehen.“

FDP-Fraktionsmitglied Valeska Donners schließt den Forderungskatalog der FDP ab: „Es ist ein Unterschied, ob der Magistrat sich der Empfehlung des Kreises anschließt und den Eltern die Betreuungsgebühren für April erlässt, oder ob glasklar beschlossen wird: solange Einrichtungen oder Gebäude der Stadt „Corona“-bedingt nicht genutzt werden können, müssen die Betroffenen keine Gebühren oder Mieten dafür an die Stadt zahlen. Dies sollte für Betreuungseinrichtungen genauso gelten, wie für Sporthallen und Übungsräume sowie für die Musikschule.“

„Es wäre in diesem Fall, wo auch die Zeit eine entscheidende (finanzielle) Rolle spielt, sehr zu begrüßen“, schließt Fraktionsvorsitzender Tobias Kruger das Statement der FDP ab, „wenn der entsprechende Antrag der Liberalen gar nicht erst in die parlamentarische Beratungsphase kommen müsste, sondern der Magistrat nach und nach die Richtigkeit der Forderungen der FDP anerkennt und diese daher von sich aus beschließt und umsetzt – zum Wohle (in den aktuell schweren Zeiten) der Bürger/-innen Rödermarks“.