Stavo-Bericht

Bericht zur Stadtverordnetenversammlung am 24. Mai 2022

Wieder eine Sitzung mit langer Tagesordnung. Am Ende blieb davon aber nicht viel übrig, weil vieles ohne Aussprache abgestimmt, zurückgezogen, für erledigt erklärt oder in die nächste Runde geschoben wurde. Die FDP hatte 2 Anfragen und einen Antrag gestellt.

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Anfrage

Sachstand potenzielles Baugebiet Rodaustraße

Im September 2019 wurde der Grundsatzbeschluss gefasst, das Gebiet zwischen Rodaustraße und Dreieichbahn bebauen zu wollen und der Magistrat mit der Bodenbevorratung beauftragt. Seitdem gab es faktisch keine Veränderung. Die FDP wollte daher den aktuellen Sachstand des dringend benötigten Baugebiets wissen.

[Anfrage], [Antwort]

Kommentar zur Antwort des Magistrates: Die Antwort ist in den Augen der FDP-Fraktion eine Frechheit und inhaltlich unsinnig. Der Beschluss, die Bodenbevorratung zu beginnen, d.h. die Flächen zur weiteren Entwicklung zu erwerben, wurde extra weit vor der Fertigstellung des neuen regionalen Flächennutzungsplans (regFNP) gefasst, damit die Stadt sofort handlungsfähig ist und das Bauleitverfahren beginnen kann, wenn die Fläche in den neuen Flächennutzungsplan aufgenommen worden ist (wovon allgemein auszugehen ist). Dieser Wille der Stadtverordnetenversammlung war allen klar. Der Prozess der Bodenbevorratung zieht sich meist über mehrere Jahre hin, sodass mit einem Beginn dieses Schrittes erst nach dem Inkrafttreten des regFNP (vermutlich 2024) ein Beginn der Bebauung des Gebietes in diesem Jahrzehnt praktisch ausgeschlossen ist. Der wahre Grund, das nichts geschehen ist, ist, dass die Gesellschaft, die die Bodenbevorratung im Auftrag der Stadt durchführen soll, nicht mehr einfach bestimmt werden kann, sondern ausgeschrieben werden muss. Obwohl die Ausschreibung für alle Betrachter und Entscheidungsträger objektiv durchgeführt wurde, führte das restriktive Vergaberecht dazu, dass nach einem Widerspruch eines unterlegenen Bewerbers neu ausgeschrieben werden muss. Ende unklar. Solange ist jegliche Entwicklung in Rödermark blockiert.

Anfrage

Sachstand Umsetzung Onlinezugangsgesetz

Das Onlinezugangsgesetz verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, bis Ende des Jahres 2022 ihre jeweiligen Verwaltungsleistungen über entsprechende Verwaltungsportale auch digital anzubieten. Da seit Monaten eine neue Homepage mit erweitertem digitalen Angebot versprochen wird, sich hier offensichtlich aber nichts getan hat, wollte die FDP-Fraktion den Sachstand bzgl. der Umsetzung dieses Gesetzes in Rödermark wissen.

[Anfrage], [Antwort]

Antrag

Aufhebung des Beschlusses zum Rödermarkring

Nach den Erfahrungen mit dem Beschluss zur Prüfung eines Gewerbegebietes nördlich der Germania haben wir beantragt, den Beschluss zum Rödermarkplan aus dem Jahr 2016 aufzuheben. Dieser Antrag war damals richtig und weitsichtig, hat sich aber mittlerweile überholt, da die wichtigsten Teilaspekte bereits durch andere Beschlüsse erledigt wurden. Die Aufrechterhaltung dieses Auftrags an die Verwaltung belastet diese zusätzlich.

Glücklicherweise sind die anderen Fraktionen unseren Argumenten gefolgt, so dass der Antrag am 24.05.2022 einstimmig beschlossen wurde.  

[Originalantrag]