In 10 der 13 Kreiskommunen bekommen Tagesmütter und -väter neben der Vergütung durch den Kreis einen direkten finanziellen Zuschuss durch die jeweilige Gemeinde. Die Stadtverordnetenversammlung hat daher im Juli 2022 einstimmig beschlossen, ebenfalls einen finanziellen Zuschuss zahlen zu wollen und den Magistrat mit der Entwicklung eines Konzeptes dazu beauftragt. Da dieses noch nicht vorgestellt wurde und die FDP es für zwingend geboten hält, dass die finanzielle Unterstützung ab Januar 2023 greift, haben wir eine Anfrage nach dem Sachstand gestellt.
[Anfrage]
[Antwort]
Die Anfrage wurde im FSIK-Fachausschuss zusammen mit einem ähnlich lautenden Berichtsantrag der Koalition behandelt. Eine schriftliche Beantwortung liegt nicht vor. Sinngemäß hat die zuständige Erste Stadträtin ausgeführt, dass der für die Tagespflege zuständige Kreis eine Satzungsänderung vorbereitet, auch um den aktuellen Flickenteppich unterschiedlicher Vergütungen in den einzelnen Kommunen zu beseitigen. Es liegt noch kein neuer Satzungsentwurf vor, eine Abstimmung darüber kann frühestens im Februar erfolgen (Anm.: es könnte aber noch deutlich später werden, wenn es keine Einigung zwischen den Kommunen gibt). Die Stadt möchte daher mit einem Beschluss abwarten, bis die Kreissatzung vorliegt, wird aber vorsorglich 100.000 € in den Haushalt 2023 einstellen (Anm.: 100.000 € entsprechen ca. einer Zulage von 1 € pro Kind und Stunde). Ziel der Stadt ist es, dass ale Tagespflegekräfte in Rödermark am dem 1.1.2023 eine höhere Vergütung erhalten – entweder durch den Kreis oder durch die Stadt.