Stavo-Bericht

Bericht zur Stadtverordnetenversammlung am 13. Dezember 2022

22 Tagesordnungspunkte gab es in dieser Stadtverordnetenversammlung zu beraten und 9 Anfragen zu beantworten (darunter 1 Antrag und 3 Anfragen der FDP-Fraktion) – dass sie dennoch eine der kürzesten der letzten Jahre wurde, ist der Einigkeit der Fraktionen geschuldet, viele Punkte ohne Aussprache zu beschließen – und dem krankheitsbedingten Ausfall einiger Fraktionssprecher. Am Ende wurden nur 3 Tagesordnungspunkte beraten und 2 davon nur, weil die FDP eine abweichende Meinung vom Rest des Hauses hatte.

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Rede

Rede gegen die Wiedereinführung der Vergnügungssteuer (R. Werner im Dezember 2022)

Sehr geehrter Herr Vorsitzender, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste,

Die Vergnügungssteuer wurde am 20. März 2020 von der Stadtverordnetenversammlung gegen die Stimmen der FDP beschlossen und später wieder ausgesetzt, weil klar wurde, dass während der Corona-Pandemie gerade Unternehmen, die intensiven Körperkontakt als Geschäftsmodell haben, keine abschöpfbaren Gewinne erzielen können.

Nun soll sie zum 1. Januar 2023 wieder eingeführt werden. Auch hier wird die FDP-Fraktion nicht mit der Masse stimmen. Wir haben die Einführung der Vergnügungssteuer bereits vor 3 Jahren abgelehnt und werden sie auch diesmal ablehnen, weil sich an den damaligen Ablehnungsgründen nichts geändert hat.

Keine Frage, um seinen Haushalt ausgeglichen gestalten zu können, muss eine Kommune sowohl ihre Ausgaben unter Kontrolle halten, aber sie muss auch versuchen, ihre Einnahmen zu erhöhen. Doch aus Sicht der FDP sollten Einnahmeerhöhungen vor allem durch kostendeckende Gebühren und noch mehr durch ein prosperierendes Wirtschaftsleben, sprich steigende Einkommens-, Mehrwert- und Gewerbesteueranteile aufgrund höherer Einkommen und Wirtschaftsleistung zustande kommen und nicht durch zusätzliche oder höhere Belastungen für Bürger und Unternehmen.

Die Einführung der Vergnügungssteuer stellt weiterhin eine existenzielle Bedrohung für ein etabliertes mittelständisches Unternehmen dar. Bei einer Schließung des Unternehmens aufgrund von Unwirtschaftlichkeit gehen nicht nur unmittelbar Arbeitsplätze verloren, auch andere einheimische Gewerbe, die von dem Unternehmen profitieren, wie z.B. Taxiunternehmen und das Hotelgewerbe, müssten spürbare Umsatzeinbußen hinnehmen. Das wollen wir nicht.

Die Unternehmen der hier gemeinten Vergnügungsbranche zahlen wie jedes andere Unternehmen auch bereits eine Vielzahl von Steuern: Umsatzsteuer, Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer. Nun soll on Top noch eine gewinn- und umsatzunabhängige Steuer hinzukommen. Warum? Die betriebenen Gewerbe sind weder Suchtfördern nochgesundheitsschädlich noch verursachen sie Folgekosten, die von der Gesellschaft getragen werden müssen. Die FDP ist eine liberale, tolerante und weltoffene Partei. Moralvorstellungen aus den vergangenen Jahrhunderten sollten bei unseren Entscheidungen eigentlich keine Rolle mehr spielen.

Wir lehnen daher die Einführung einer Vergnügungssteuer in Rödermark ab.

Rede

Rede zur Neufassung der Friedhofsatzung (R. Werner, Dezember 2022)

Sehr geehrter Herr Vorsitzender, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste,

Ein Programmpunkt wie eine Neufassung einer Friedhofsatzung wird normalerweise einfach durchgewunken. Doch die FDP-Fraktion macht diesmal etwas, was Parlamentarier eigentlich viel häufiger machen sollten: wir stehen zu unseren Überzeugungen und wenn etwas gegen unsere Überzeugungen ist, können wir dem nicht zustimmen. Vor allem da wir in der Opposition sind und keine Kompromisse eingehen müssen.

Um was geht es uns? Zunächst einmal keinen Vorwurf an die Verwaltung, die die Vorlage erstellt hat. Die neue Satzung orientiert sich ganz stark an der Mustersatzung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes und wir haben auch ein gewisses Verständnis dafür, dass sie sich möglichst weit absichern möchte. Auch enthält die neue Fassung jetzt Passagen, die selbstverständlich unsere Zustimmung finden, wie z.B., dass Grabsteine jetzt nur noch aufgestellt werden dürfen, wenn sie nachweislich ohne Kinderarbeit hergestellt worden sind.

Aber die Friedhofsatzung ist auch ein Beispiel für eine Überreglementierung und Überbürokratisierung, die unser Land mehr und mehr hemmt und bremst. 30 Seiten voller Einschränkungen, Vorschriften und Verboten. Manche davon sind notwendig, manche sind sinnvoll, manche müssten nicht unbedingt sein und einzelne schießen schlichtweg über das Ziel hinaus.

Nach der neuen Satzung dürfen z.B. Gießkannen, Spaten, Harken und andere Geräte nicht mehr auf den Gräbern oder hinter den Grabmalen und in den Anpflanzungen aufbewahrt werden. Warum wird hier ein neuer Verbotstatbestand geschaffen? War das vorher ein Problem? Gießkannen stehen auf unseren Friedhöfen reichlich in geringen Abständen zu jedem Grab zur Verfügung, warum sollte man sie also am Grab deponieren, und zumindest ich habe auf den Friedhöfen noch keine herumliegenden Spaten oder andere größere Gartengeräte störend herumliegen sehen. Problematisch sind vor allem die anderen Geräte, d.h. z.B. kleinere Schaufeln, Rechen und Besen, die tatsächlich an einigen Gräbern zu finden sind, um den Angehörigen die regelmäßige Grabpflege zu erleichtern. Meist sind diese Kleingeräte optisch verborgen und ich kann mir nicht vorstellen, dass es über deren Vorhandensein sehr viele Beschwerden gab.

Wir müssen den Menschen nicht jede Kleinigkeit vorschreiben, wir müssen nicht alles verbieten, nur weil ein Jurist mit dem Totschlagargument Haftung kommt. Wie viele Menschen haben sich in den letzten 40 Jahren auf unseren Friedhöfen verletzt, weil sie über herumliegende Gegenstände dieser Art gestolpert sind?

Und sorry, wer über einen versteckt hinter einem Grabstein liegenden Handfeger stolpert, der ist nun wirklich selbst schuld! Nein, wir brauchen diese Regelung nicht, wir wollen als FDP ein Zeichen setzen gegen Überreglementierung und Überbürokratisierung, wir haben Vertrauen in unsere Bürger. Daher lehne ich diese Neufassung der Satzung ab und der Rest meiner Fraktion wird sich enthalten.

Antrag

Einberufung der Brandschutzkommission

Die Brandschutzkommission ist ein sogenanntes Hilfsorgan des Magistrates und wird durch den Bürgermeister einberufen. Wann er das macht, liegt in seinem Ermessen. Die Erwartungshaltung liegt allerdings bei 2 Sitzungen jährlich. Klimawandel und die Umgestaltung der Feuerwehrhäuser – Themen liegen genügend vor. Dennoch tagte die Kommission in den letzten 6 Jahren wohl nur viermal, was viele Mitglieder als viel zu selten ansehen. Die FDP möchte den Dialog mit den Feuerwehren vertiefen und schlägt daher vor, dass die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat bittet, die Brandschutzkommission schnellstmöglichst einzuberufen.

[Antrag]

Anfrage

Sachstand finanzielle Unterstützung der Stadt Rödermark für Tagespflegekräfte

In 10 der 13 Kreiskommunen bekommen Tagesmütter und -väter neben der Vergütung durch den Kreis einen direkten finanziellen Zuschuss durch die jeweilige Gemeinde. Die Stadtverordnetenversammlung hat daher im Juli 2022 einstimmig beschlossen, ebenfalls einen finanziellen Zuschuss zahlen zu wollen und den Magistrat mit der Entwicklung eines Konzeptes dazu beauftragt. Da dieses noch nicht vorgestellt wurde und die FDP es für zwingend geboten hält, dass die finanzielle Unterstützung ab Januar 2023 greift, haben wir eine Anfrage nach dem Sachstand gestellt.

[Anfrage]

[Antwort]

Die Anfrage wurde im FSIK-Fachausschuss zusammen mit einem ähnlich lautenden Berichtsantrag der Koalition behandelt. Eine schriftliche Beantwortung liegt nicht vor. Sinngemäß hat die zuständige Erste Stadträtin ausgeführt, dass der für die Tagespflege zuständige Kreis eine Satzungsänderung vorbereitet, auch um den aktuellen Flickenteppich unterschiedlicher Vergütungen in den einzelnen Kommunen zu beseitigen. Es liegt noch kein neuer Satzungsentwurf vor, eine Abstimmung darüber kann frühestens im Februar erfolgen (Anm.: es könnte aber noch deutlich später werden, wenn es keine Einigung zwischen den Kommunen gibt). Die Stadt möchte daher mit einem Beschluss abwarten, bis die Kreissatzung vorliegt, wird aber vorsorglich 100.000 € in den Haushalt 2023 einstellen (Anm.: 100.000 € entsprechen ca. einer Zulage von 1 € pro Kind und Stunde). Ziel der Stadt ist es, dass ale Tagespflegekräfte in Rödermark am dem 1.1.2023 eine höhere Vergütung erhalten – entweder durch den Kreis oder durch die Stadt.

Anfrage

Sachstand Klage Babenhäuser Straße

Zum Thema mögliche Rückzahlung der Fördergelder nebst Zinsen, die die Stadt für die Neugestaltung der Babenhäuser Straße erhalten hatte, hatte die FDP bereits fünfmal angefragt. Gefördert wurde die Erneuerung einer innerörtlichen Hauptverkehrsstraße, für die Tempo 50 und eine Vorfahrtsstraßenregelung gelten muss. Dem ist die Stadt nicht nachgekommen, woraufhin Klage gegen die Stadt Rödermark eingereicht wurde. Das Finanzrisiko beträgt mittlerweile fast 400.000 €. Da die letzte Anfrage zum Beginn 2020 gestellt wurde und seitdem nichts mehr zu dem Thema gesagt wurde, hat die FDP-Fraktion eine weitere Anfrage nach dem Sachstand gestellt.

[Anfrage] [Antwort]

Anfrage

Jährlicher Bericht zum Thema Freizeitflächen für Jugendliche

Die Stadtverordnetenversammlung hat im Dezember 2021 beschlossen, dass einmal jährlich über den Stand der Dinge bzgl. Freizeitplätzen für Jugendliche zu berichtet werden muss. Das Jahr 2022 ist um, ohne dass es einen solchen Bericht gab. Die FDP hat daher angefragt, wann mit dem Bericht zu rechnen ist und was der Magistrat seit dem Beschluss zum Thema Jugendplätze unternommen hat.

[Anfrage] [Antwort]