Offener Brief

Gib Vandalismus keine Chance!

Müll und Vadalismus in Rödermark (Symbolfoto)
Müll und Vadalismus in Rödermark (Symbolfoto)

Gib Vandalismus keine Chance!
Dies ist ein Aufruf zu mehr Respekt – mehr Respekt anderen Menschen gegenüber, mehr Respekt gegenüber fremden Eigentum und mehr Respekt gegenüber der Umwelt.

Man braucht nicht nach Dietzenbach zu schauen, wo vor kurzem ein Mob von 50 Personen gezielt Rettungskräfte in einen Hinterhalt gelockt und angegriffen hat, um zu erkennen, dass fehlender Respekt eines der Grundprobleme unserer heutigen Gesellschaft ist. Zeichen dafür findet man auch in Rödermark zuhauf.

Wer am Pfingstsonntag den Oberwiesenweg zwischen Ober-Roden und Urberach entlang der Rodau unterwegs war, wurde z.B. schnell fündig. Da war der Schaukasten der Kirchen an der Weidenkirche demoliert, die Scheibe eingeschlagen. Ein Stückchen weiter eine Bank mit einem übervollen Mülleimer und mindestens genausoviel Müll in der unmittelbaren Umgebung zerstreut. Gegenüber ein Schild des neuen Rodaulehrpfads, das man vergeblich suchte. Die Halterung am Pfosten mit grober Gewalt verbogen, das Schild selbst verbogen und stark beschädigt einige Meter daneben. Und noch ein Stückchen weiter war die Reihe der Rödersteine deutlich lückenhaft und weit verteilt (ob von den gleichen Idioten verursacht, die sich vorher an Weidenkirche und Rodaulehrpfad ausgetobt haben, oder durch einen unachtsamen Autofahrer, ist offen). Und der den christlichen Werten verpflichtete Normalbürger steht fassungslos da und fragt sich: warum?

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Welchen Grund gibt es, Dinge, die der Allgemeinheit zugutekommen, in denen viel unbezahlte Arbeit steckt, die keinen stören und im Gegenteil viele erfreuen, mutwillig mit brachialer Gewalt zu zerstören?

Warum tut man Dinge, von denen man genau weiß, dass man sie nicht tun sollte? Nur, weil man es (leider meist ungestraft) kann?

Wo ist die Ethik dieser (meist jungen) Menschen geblieben? Wer hat hier versagt? Die Elternhäuser? Die Erzieher und Lehrer? Die Politik?

Man kann die Ursachen zwar ergründen und einiges könnte sicher besser laufen, aber Schuld haben in meinen Augen nur diejenigen, die handeln: die Täter. Ich kann für solche Taten – genauso wie für die in Dietzenbach – niemals Verständnis aufbringen. Niemals. Es gibt keinen Grund für solchen handeln, der Verständnis mit sich bringen kann.

Vandalismus ist kein Kavaliersdelikt, es ist eine Straftat. Wir sollten es auch so behandeln. Keine Toleranz. Diese Taten gehören geächtet. Wir müssen wieder dahin kommen, dass keiner wegschaut, dass die Täter von der Zivilbevölkerung an den Pranger gestellt werden, dass man auch im eigenen Freundeskreis für solche Taten geächtet und nicht bejubelt wird, dass sich Freunde hinstellen und sagen: Stopp! Hier mache ich nicht mit. Und sogar noch weiter gehen: wenn du so einen Blödsinn machst, sind wir die längste Zeit Freunde gewesen.

Es gibt kein Recht, fremdes Eigentum zu zerstören!

Es gibt kein Recht, andere Personen zu verletzten – egal ob körperlich, durch Worte oder andere Taten!

Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des anderen beginnt. Dieser Grundsatz des Liberalismus hat nichts von seiner Gültigkeit verloren. Doch was ist mit den Grundwerten der Gesellschaft passiert, die vor allem religiös geprägt sind und im Grunde genommen in allen Weltreligionen identisch sind?

Als Liberaler bin ich ein großer Verfechter der Eigenverantwortung. Doch mit der Eigenverantwortung ist es in vielen Teilen unserer Gesellschaft nicht weit her.

Mit welchem Recht schmeiße ich z.B. meinen Müll einfach in die Landschaft? Mit welchem Recht schleppe ich zwar Chipstüte, verpacktes Fastfood und Bierdose an die Rodau, um dort abzuhängen und ein wenig Party zu machen, meine aber, für die Entsorgung sind andere zuständig? Mit welchem Recht kritisiere ich die Stadt, die Mülleimer seien voll und man müsse ja seinen Müll irgendwo loswerden können, um das wegschmeißen des Mülls in die Landschaft zu rechtfertigen? (Ja, die Stadt könnte hier wirklich mehr tun und die FDP wird bis zur Kommunalwahl ein eigenes Müllkonzept vorstellen. Aber das ändert nichts an der Tatsache, dass mein persönlicher Müll – sollten die öffentlichen Mülleimer voll oder keine vorhanden sein, in meine private Tonne gehört und nicht in die Landschaft.)

Müllablagerung in Rödermark
Müllablagerung in Rödermark

Mit welchem Recht meinen Personen bei Kommentaren im Internet jeglichen Respekt ablegen zu müssen und eine Wortwahl verwenden zu dürfen, die strafrechtlich relevant ist und die sie bei privaten Gesprächen niemals benutzen würden?

Die Respektlosigkeit ist kein Problem der Jugend, sie ist ein allgemeines Problem geworden. Daher mein Appell an jeden einzelnen. Seid anderen ein Vorbild! Behandelt alle Menschen mit Respekt! Wehrt euch gegen Respektlosigkeit und gebt Vandalismus keine Chance!

Die Täter von Dietzenbach genauso wie die Täter vom Oberwiesenweg dürfen nicht gewinnen. Ob Braared Bernsche, Bücherzelle, Kinder- und Jugendfarm oder jetzt Kirche und Rodaulehrpfad – die Zivilgesellschaft darf nicht klein beigeben. Wir bauen das, was uns wichtig ist, wieder auf. Immer wieder. Ihr könnt uns nicht kleinkriegen!

Der Beitritt Rödermarks zur Kampagne „Respekt – kein Platz für Rassismus“ ist ebenso ein guter und wichtiger Baustein im Kampf gegen die zunehmende Respektlosigkeit in allen Lebenslagen. Ich begrüße das sehr.

Das zerstörte Schild des Rodaulehrpfads wird von mir in der nächsten Woche ersetzt. Bis dorthin habe ich das alte provisorisch wieder befestigt.

Vandalismus
Vandalismus

Rüdiger Werner
4. Juni 2020

Pressemitteilung

Betreuungsgebühren. Klarheit für die Eltern schaffen!

Pressemeldung
Pressemeldung

Klarheit für die Eltern schaffen!
Keine Gebühr ohne Leistung!
Liberale fordern Verzicht auf Betreuungsgebühren während des Kita-Shutdowns

„Keine Gebühr ohne Leistung“ – ist die klare Grundaussage eines Antrags, den die FDP zur nächsten Sitzung der Rödermärker Stadtverordnetenversammlung im Juni eingereicht hat.

Hintergrund:
Seit Mitte März sind alle Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt aufgrund von Corona geschlossen. Nur eine Notbetreuung für Kinder, deren Eltern in systemrelevanten Berufen arbeiten, wurde aufrechterhalten. Ab dem 02. Juni öffnen die Kindertagesstätten wieder – allerdings nur in einem eingeschränkten Regelbetrieb, d.h. mit einem deutlich reduzierten Betreuungsangebot für die Kinder. Für die Monate April und Mai wurde den Eltern die Betreuungsgebühr gestundet, d.h. es musste bisher nichts gezahlt werden. Allerdings wurde offengehalten, ob es sich dabei tatsächlich um einen echten Gebührenerlass handelt, oder ob die Gebühren zu einem späteren Zeitpunkt von den Eltern nachgezahlt werden müssen. Auf Nachfrage der FDP-Fraktion erklärte die Erste Stadträtin Ende April in öffentlicher Sitzung dazu, dass hierbei eine kreisweit einheitliche Regelung angestrebt wird. Seitdem ist allerdings nichts passiert und die Eltern werden von der Stadt weiter im Unklaren gelassen, ob sie für die Zeit, in der es seitens der Stadt keinerlei Betreuungsleistung geben konnte, nicht vielleicht doch noch im Nachhinein Kita-Gebühren für die diese betreuungslose Zeit bezahlen müssen. Für die FDP ist es an der Zeit, endlich Klarheit für die Eltern zu schaffen, zumal andere Kommunen im Kreis hierzu mittlerweile klare Beschlüsse gefasst haben und von einer kreiseinheitlichen Regelung nichts Greifbares zu hören ist.

Statement zum Antrag der FDP: „Klarheit für die Eltern und keine Gebühr ohne Leistung! Für die FDP ist völlig klar“, erklärt FDP-Fraktionsvorsitzender Tobias Kruger, „dass die Rödermärker Eltern endlich Klarheit in der Gebührenfrage bekommen müssen und selbstverständlich nicht mit Betreuungsgebühren belastet werden dürfen, für die sie wegen des Corona-Shutdowns seit Mitte März in den städtischen Kitas gar keine Betreuungsleistung in Anspruch nehmen konnten bzw. durften. Aus Sicht der Liberalen können auch für diejenigen Eltern, die seit der Kita-Schließung eine Notbetreuung für ihre Kinder in Anspruch genommen haben oder nehmen mussten, nicht einfach die normalen Gebühren komplett anfallen. Solange in den städtischen Kitas nur der Notbetrieb und ab dem 02. Juni dazu noch der eingeschränkte Regelbetrieb läuft, können konsequenterweise auch nur anteilig berechnete Gebühren gemäß der konkret geleisteten bzw. in Anspruch genommenen Betreuungsleistungen von den Eltern verlangt werden.“

Grundsätzlich sieht die FDP Rödermark das Land Hessen in der Pflicht, den Kommunen die Corona-bedingten Ausfälle bei den Betreuungsgebühren – möglichst komplett – direkt zu erstatten oder zumindest entsprechende kommunalen Finanzhilfen zeitnah auf den Weg zu bringen.

Allgemein

Letzte Sitzung der Stadtverordneten. Kinderbetreuung und Grundsteuer.

Grundsteuer und Betreuungsgebühren
Grundsteuer und Betreuungsgebühren

FDP zu: Aussetzung der Elternbeiträge für Kinderbetreuung
Am 24. April hat die FDP-Fraktion eine Anfrage an den Magistrat gestellt, die Fragestellungen rund um die Kinderbetreuungsgebühren in der Corona-Zeit beinhaltete. Die FDP ist der Meinung, dass Betreuungsgebühren in der Zeit, in der verordnungsbedingt keine Gegenleistung seitens der Stadt erfolgen kann, nicht erhoben werden sollten und dass die Eltern für diesen Zeitraum nicht zahlen müssen.-Weder heute noch in Zukunft!
 
In einem Elternbrief hatte der Magistrat der Stadt Rödermark mitgeteilt, dass die Betreuungsgebühren nach dem Monat April nun auch für den Monat Mai ausgesetzt werden. „Ausgesetzt“ ist aber nicht „gebührenbefreit“.
 
Die Antwort der zuständigen Ersten Stadträtin lautete, dass sich alle Kommunen im Kreis einig waren, dass es in dieser Frage keinen Sinn macht, wenn jede Kommune ihr „eigenes Süppchen kocht“. Es soll eine kreisweite, besser sogar landesweite Lösung gefunden werden. Die aktuelle Formulierung des Kreises für die Monate April und Mai lautet „zunächst ausgesetzt“.
 
Die FDP Rödermark befürwortet eine übergeordnete Lösung und findet den eingeschlagenen Weg prinzipiell richtig. Allerdings muss darauf hingewiesen werden, dass „zunächst ausgesetzt“ auch heißen kann, dass die Eltern die Beiträge zu einem späteren Zeitpunkt noch nachzahlen müssen, schlimmstenfalls sogar mit dem erhöhten Stundungszinssatz von 6 %.
 
Für uns kann die Regelung nur lauten, dass aus dem „ausgesetzt“ ein „befreit“ wird, dass für diese Zeit letztendlich keine Gebühren erhoben werden. Hierfür werden wir uns im Magistrat, aber auch im Kreis einsetzen.

FDP zu: Aussetzung der Grundsteuererhöhung
Grundsteuererhöhungen sind nie schön und oberstes finanzpolitisches Ziel sollte es nach Auffassung der FDP-Fraktion sein, diese Erhöhungen zu vermeiden. Allerdings können auch wir uns nicht generell gegen Grundsteuererhöhungen aussprechen, weil sie unter den gegebenen Voraussetzungen tatsächlich das einzige Mittel sein könnten, um einen Haushalt auszugleichen und diesen von der Aufsichtsbehörde genehmigt zu bekommen. So war es auch in Rödermark.
 
Unmittelbar mit Beschluss des Haushaltes durch CDU und Grüne war dieser durch den corona-bedingten Lockdown auch schon wieder Makulatur. Kurzarbeit, Schließungen von Betrieben, Perspektivlosigkeit in ganzen Branchen – viele Menschen kommen durch die Corona-Krise auch in eine Liquiditätskrise, wissen plötzlich nicht mehr, woher das Geld für das Lebensnotwendige herkommen soll. In dieser Situation hält die FDP eine Steuererhöhung für fatal.
 
Uns ist dabei völlig klar, dass auch die Kommune Einnahmen braucht, um ihren Service aufrecht zu erhalten, um ihr Personal zu bezahlen. Der Unterschied ist, dass manche Bürger sich nicht beliebig Geld leihen können, die Kommune im Prinzip aber schon.
 
Wir haben daher beantragt, mindestens bis Anfang August mit der Einforderung der höheren Grundsteuerbeträge zu warten, je nach Situation auch noch bedeutend länger nur nach dem alten Steuersatz einzuziehen. Es ist aus unserer Sicht volkswirtschaftlich sinnvoller, wenn sich die Kommune höher verschuldet, anstatt Bürger und Unternehmen möglicherweise in die Insolvenz zu treiben. Denn hierfür könnte die Grundsteuererhöhung durchaus das Zünglein an der Waage sein. Gerade bei Firmen können die Beträge durchaus ins Gewicht fallen:
Angenommen eine Firma/eine Person zahlt im Quartal 750 € Grundsteuer. Nach der Erhöhung sind es rund 1.000 €. Da der Bescheid erst kommen kann, wenn die Erhöhung durch die Aufsichtsbehörde genehmigt wurde (in den nächsten Wochen), die Erhöhung aber rückwirkend zum 1.1. zu zahlen ist, fallen dann im Mai sogar direkt 1.250 € an. Und das mitten in einer Zeit, in der viele Betriebe noch geschlossen sind oder Kurzarbeit die Regel ist.
 
Der FDP-Antrag wurde jedoch von CDU, AL/Grüne und SPD abgelehnt.
 
Der Magistrat hat zugesagt, dass er im belegten Notfall auch großzügige Stundungsregeln bei der Grundsteuer anwenden wird. Für die gestundeten Beträge muss aber ein 6%iger Strafzins gezahlt werden. Unsere Forderung, in den Coronazeiten komplett zinsfrei zu stunden, wie es andere Kommunen längst beschlossen haben, wollte die Mehrheitskoalition aber ebenfalls nicht nachkommen. Weder das Finanzamt noch die Sozialversicherungen berechnen zurzeit Stundungszinsen. Sogar das Bundesfinanzministerium wirbt für eine zinsfreie Stundung.

» Siehe: Sprachregelung. Aussetzung der Kita-Gebühren Mai 2020.
» 16.05.2020 Die Antwort vom Magistrat.

Allgemein

Sprachregelung. Aussetzung der Kita-Gebühren Mai 2020.

Kreis fordert mehr Geld
Kreis fordert mehr Geld

Klarstellung schafft Sicherheit.

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Nachtrag.
Der Dokumentenname hat sich (warscheinlich nach Einreichung der Anfrage) geändert.

https://roedermark.de/fileadmin/Roedermark/FB4/Kinder/2020-04-22_Elternbrief_Aussetzung_Geb%C3%BChren_Mai.pdf

aus Stundung_ wurde Aussetzung_
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Sachverhalt: Die Nichterhebung von Betreuungsgebühren während der Zeiten, in denen die Betreuungseinrichtungen aufgrund von Verordnungen des Landes Hessen geschlossen bleiben müssen, ist eine klare Forderung der FDP Rödermark! In diesem thematischen Zusammenhang findet sich auf der Webseite der Stadt Rödermark seit einigen Tagen der „Elternbrief Gebührenbefreiung im Mai vom 22. April “. Öffnet man dieses Dokument, wird in der Browserzeile der originale Speichername des Dokuments dieser Briefdatei angezeigt (Siehe Nachtrag):

Sprachregelung bei Erlass der KitaGebühren
Sprachregelung bei Erlass der KitaGebühren

Dieselbe Information über den Dokumentennamen „Stundung“ findet sich (Download vom 24.04.2020 um 18:12:56h) auch in den Dateiinformationen dieses Dokuments:

Kita-Gebühren. Hier Stundung.
Kita-Gebühren. Hier Stundung.

Im direkten Kontext mit dem Elternbrief vom 22.04. sind somit betreffend die Gebühren für die städtischen Kindertagesstätten und die städtische Schulkindbetreuung für Mai aktuell drei gänzlich unterschiedliche Sprachregelungen: „Gebührenbefreiung“, „zunächst ausgesetzt“ und „Stundung“ in der Welt.
Weiterhin wird in der Dreieich Zeitung (Seite 1) vom 01.04.2020 der Erste Stadtrat der Stadt Mörfelden-Walldorf (auch diese wird die Kita-Gebühren und das Essensgeld bis zum Ende des Betretungsverbots aussetzen), Burkhard Ziegler, mit den Worten zitiert: „[…] dass es sich noch um keinen Gebühren-Erlass handele: Es ist eine Maßnahme, um die Eltern in der jetzigen Situation sofort finanziell zu entlasten. Es war wichtig und richtig, hier schnell zu handeln. Wie das Ganze umgesetzt und welche genauen Regelungen es geben wird, muss später noch in den Gremien geklärt werden“.

Die FDP-Fraktion fragt vor diesem Hintergrund gemäß § 16 I GO der STAVO, i.S.d. § 50 II HGO, an:

  • 1. Welche Rechtsqualität hat der „Elternbrief“ vom 22.04.2020?
  • 2. Welches Gremium oder ggf. wer hat die, gemäß Titel des Links auf der Homepage der Stadt Rödermark zum Elternbrief vom 22.04.2020, „Gebührenbefreiung im Mai“ wann und in welcher Weise beschlossen?
  • 3. Weshalb wurden im direkten Zusammenhang mit dem Elternbrief vom 22.04.2020 drei sehr verschiedene Sprachregelungen: „Gebührenbefreiung“, „zunächst ausgesetzt“ und „Stundung“ verwandt?
  • 4. Wie ist die Feststellung im Elternbrief vom 22.04.2020: „[…] Die Gebühren […] werden auch für den Monat Mai 2020 zunächst ausgesetzt […]“ rechtlich mit Blick auf eine ganze oder teilweise (Nach-)Zahlungspflicht der Gebühren durch die Eltern zu verstehen? » Zinsen?

Hier die Anfrage im Original. (.pdf)
» 16.05.2020 Die Antwort vom Magistrat.

Pressemitteilung

Kritik an der Informationspolitik der Stadt

Pressemeldung
Pressemeldung

FDP kritisiert Informationspolitik der Stadt – Corona legitimiert kein
hoheitliches „durchregieren“!

Das Corona-Virus und die damit zusammenhängenden Einschränkungen für jeden einzelnen Bürger sind das allbeherrschende Thema in diesen Tagen. Viele Bürger sind zurecht verunsichert und verängstigt. Viele Fragen, z.T. ganz existenzielle, stehen im Raum, vor allem: wann und wie geht es weiter? In solchen Situationen erwarten die Bürger von der Politik klare Antworten. Das gilt für alle Ebenen, für den Bund genauso wie für die Kommunen. Auch im lokalen Bereich gibt es in diesem Zusammenhang viele offene Fragen: Wann öffnen die Kitas wieder und für wen? Wann werden die Spielplätze wieder aufgemacht? Wann kann man im Badehaus wieder seine Runden drehen? Könnten die Büchereien nicht unter Wahrung der Abstandsgebote wieder aufgemacht werden? Wird es 2020 Kerbveranstaltungen geben? Wie sieht es mit der neuen Spielzeit der Kulturhalle aus? Ist die gefährdet? Ab wann kann man Karten kaufen? Wird es eine Programmvorstellung geben? Wann öffnet die Stadt die Sporthallen wieder für den Vereinssport? Diese legitimen Fragen der Bürger erreichen nicht nur die Verwaltungsspitze, sie werden auch den Stadtverordneten gestellt: man sei doch in der Politik und müsse das daher doch wissen!

Die Antwort, die die FDP in diesen Tagen den Bürgern geben muss, ist „Nein, das wissen wir leider nicht. Vom Bürgermeister sind seit einem Monat keinerlei Informationen mehr an die gewählten Kommunalpolitiker geflossen. Und die Stadtverordnetenversammlung, in deren Rahmen diese Fragen an die Verwaltungsspitze hätte stellen können, wurde auch ohne Rücksprache ersatzlos gestrichen. Die kommunalen Gremien sind an den politischen Entscheidungen nicht mehr beteiligt und erfahren diese wie die Bürger auch aus den Medien und den sozialen Netzwerken.“

„Das ist in höchstem Maße unbefriedigend und mal wieder ein Rödermärker Sonderweg“, stellt FDP-Fraktionsvorsitzender Tobias Kruger ernüchtert mit Blick auf die mangelhafte Informationspolitik gegenüber den politischen Gremien fest. „Facebook ist dieser Tage schneller und besser informiert als die gewählten Stadtverordneten. Das geht aus Sicht der FDP so nicht: Gerade in einer derartigen Ausnahmesituation sollte der Bürgermeister dringend die anderen Fraktionen mitnehmen, einen engen Austausch mitsamt einem ebensolchen, steten Informationsfluss pflegen, sich deren Meinungen anhören und nicht bequem in einen nur allzu leichten Dirigismus („durchregieren“) verfallen.“

Es gibt aktuell viele Fragen, wie es weitergeht, es sind zeitnah viele Entscheidungen zu treffen, ein kommunaler Zeitplan muss erstellt werden. Da darf man als Bürgermeister die gewählten Stadtverordneten nicht einfach links liegen lassen. Die FDP fordert daher die schnellstmögliche Rückkehr zu politischer Transparenz und den parlamentarischen Gepflogenheiten – natürlich unter Beachtung der aktuellen Gesundheitsschutzmaßnahmen.

Pressemitteilung

Die FDP fordert. Finanzielle Belastungen für Bürger, Gewerbetreibende und Vereine müssen spürbar reduziert werden!

Pressemeldung
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FDP fordert die Stadt Rödermark auf, die finanziellen Belastungen für Bürger, Gewerbetreibende und Vereine spürbar zu reduzieren!

Die aktuelle „Corona-Krise“ hat leider auch Rödermark fest im Griff; viele Bürger-/innen, Kleinunternehmen und Vereine wissen aufgrund der aktuellen Corona-Krise nicht, wie sie die kommenden Monate überhaupt und ganz besonders in finanzieller Hinsicht überstehen werden/können/sollen. In einem Antrag fordert die FDP-Fraktion daher, dass neben den bereits beschlossenen Hilfen durch Bund und Land auch die Stadt Rödermark weitreichende, temporäre, Maßnahmen beschließen soll, um den Betroffenen Rödermärker/-innen in der aktuellen Corona-Krise finanziell die Hand zu reichen.

„Der gerade erst beschlossene Haushalt der Stadt für 2020/2021 ist schon heute das Papier nicht (mehr) wert, auf dem er gedruckt wurde. Diesen Fakt kann man den Verantwortlichen nur teilweise anlasten, denn zum Zeitpunkt der verwaltungsinternen Haushaltsplanung war Corona nur eine hippe mexikanische Biermarke“, begründet FDP-Fraktionsvize Dr. Rüdiger Werner den Antrag seiner Fraktion. „Wie keine andere Fraktion setzt sich die FDP seit Jahren für solide Finanzen und gegen eine ausufernde öffentliche Verschuldung zu Lasten der kommenden Generationen ein. In dieser absoluten Notsituation ist es aus Sicht der FDP jedoch angezeigt, dass die Stadt höhere Schulden in Kauf nimmt, anstatt dass ortsansässige Firmen und damit Arbeitsplätze langfristig verloren gehen oder Vereine aufgrund von Insolvenz gänzlich von der kommunalen Bildfläche verschwinden.“

Auch wenn zum Zeitpunkt der verwaltungsinternen Haushaltsaufstellung die aktuelle „Corona-Krise“ noch nicht absehbar war, kritisiert die FDP sehr deutlich, dass der Doppelhaushalt 2020/2021 sodann in einer gespenstischen „Krisen-“Sitzung der Stadtverordnetenversammlung trotz der bekannten Corona-Gesundheitsrisiken durchgeprügelt wurde. Es war klar absehbar, dass die in der Kulturhalle von CDU und AL/Grüne im Alleingang beschlossenen Haushaltszahlen für 2020 und 2021 angesichts derzu diesem Zeitpunkt klaren „Corona-Krise“ sowie deren finanziellen Folgen und Auswirkungen reine und im Ergebnis völlig und damit nur noch unnötige Makulatur waren. „Der Magistrat hat mittlerweile bereits einige richtige Schritte, z.B. im Einvernehmen mit allen anderen Kommunen im Kreis Offenbach die Aussetzung der KiTa-Gebühren für April, unternommen“, ergänzt FDP-Fraktionsvorsitzender Tobias Kruger, „diese Akutmaßnahmen müssen aber aus Sicht der FDP noch und klar erweitert werden. Dies betrifft besonders die Einführung der beschlossenen Grundsteuererhöhung. Auch wenn es ein weiteres großes Loch in den Haushalt reißen wird bzw. würde: Die FDP Fraktion Rödermark fordert die Stadt Rödermark auf, die Einführung der höheren Steuersätze sowie der neuen Steuernmindestens (erstmal) bis zum 01. August zu verschieben und die Bürger/-innen und Unternehmen in diesen schwersten „Corona“-Monaten nicht noch zusätzlich finanziell zubelasten. Für die FDP ist auch wichtig, dass die bei Steuerstundungen für Unternehmen bisher üblichen, sehr hohen Zinszahlungen in dieser Situation nicht mehr erhoben werden und dass auch für die Grundsteuer B großzügige Stundungsregelungen im Sinne der Rödermärker Bürger/-innen getroffen werden, die über das bisherige Maß spürbar hinausgehen.“

FDP-Fraktionsmitglied Valeska Donners schließt den Forderungskatalog der FDP ab: „Es ist ein Unterschied, ob der Magistrat sich der Empfehlung des Kreises anschließt und den Eltern die Betreuungsgebühren für April erlässt, oder ob glasklar beschlossen wird: solange Einrichtungen oder Gebäude der Stadt „Corona“-bedingt nicht genutzt werden können, müssen die Betroffenen keine Gebühren oder Mieten dafür an die Stadt zahlen. Dies sollte für Betreuungseinrichtungen genauso gelten, wie für Sporthallen und Übungsräume sowie für die Musikschule.“

„Es wäre in diesem Fall, wo auch die Zeit eine entscheidende (finanzielle) Rolle spielt, sehr zu begrüßen“, schließt Fraktionsvorsitzender Tobias Kruger das Statement der FDP ab, „wenn der entsprechende Antrag der Liberalen gar nicht erst in die parlamentarische Beratungsphase kommen müsste, sondern der Magistrat nach und nach die Richtigkeit der Forderungen der FDP anerkennt und diese daher von sich aus beschließt und umsetzt – zum Wohle (in den aktuell schweren Zeiten) der Bürger/-innen Rödermarks“.

Blogbeitrag

Persönliche Freiheit versus Corona –

Darf das Infektionsschutzgesetz über dem Grundgesetz stehen?

In diesen Tagen gibt es nur ein Thema: Corona! Dies ist auch verständlich, denn noch nie in den letzten 75 Jahren hat ein Thema so stark in den Alltag jedes einzelnen eingegriffen wie diese Virus-Pandemie.
In den letzten Wochen haben auch die Politiker in Europa – der eine früher, der eine später – die Gefahr dieses Virus erkannt und haben sich mit Beschränkungen für ihre Bürger, mit Einschnitten in die persönliche Freiheit, überboten. All das, was eine Gesellschaft ausmacht, ist zurzeit nicht mehr möglich. Beschlossen wurden diese gravierenden Einschnitte über Verordnungen, nicht über Beschlüsse von gewählten Parlamenten mit vorangestellter Diskussion.
Bei der Bewertung der Maßnahmen muss abgewogen werden zwischen dem Recht auf Gesundheit, körperliche Unversehrtheit und den persönlichen Freiheitsrechten. Ich möchte in diesem Blog diese Bewertung aus Sicht eines Liberalen, dem seine persönlichen Freiheitsrechte sehr wichtig sind, vornehmen. Nicht beteiligen möchte ich mich an dieser Stelle ausdrücklich an der immer stärker aufkommenden Diskussion der Abwägung zwischen körperlicher Unversehrtheit des Einzelnen und dem Gesamtwohl des Staates, wo wirtschaftliche gegen gesundheitliche Aspekte abgewogen werden müssen.

Weiterlesen „Persönliche Freiheit versus Corona –“
Pressemitteilung

Statement der FDP Fraktion Rödermark zum Doppelhaushalt 2020/2021

Statement zum Doppelhaushalt 2020-2021
Statement zum Doppelhaushalt 2020-2021

Vorbemerkung
Dieses schriftliche Statement der FDP Fraktion Rödermark ersetzt (in stark gekürzter Fassung) die normalerweise übliche, gesprochene aber aus aktuellem Anlass („Corona“) nicht gehaltene Haushaltsrede der FDP Fraktion zur diesjährigen Haushaltsberatung im Rahmen der öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark am 20.03.2020. Aufgrund der aktuellen Coronavirus-Krise fand die diesjährige Haushaltsberatung in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark am 20.03.2020 unter ganz besonderen Umständen statt: Ohne Presse, ohne Publikum und ohne jegliche Redebeiträge der Fraktionen – also faktisch Haushaltsbeschluss, Steuererhöhung und Steuer-Neueinführungen also für die regierende Koalition aus CDU und AL/Grüne ganz bequem in wenigen Minuten, ohne jede kritische Aussprache und ohne jede Öffentlichkeit.

Die „gute Fee“ ist tot! FDP lehnt Geisterhaushalt von CDU und Grünen für 2020/2021 entschieden ab!
Vor einigen Jahren hat FDP Fraktionsvorsitzender Tobias Kruger im Rahmen seiner Haushaltsrede die „gute Fee“ identifiziert, die dem damaligen Bürgermeister Roland Kern (AL/Grüne) wohl beim morgendlichen Spaziergang im Frühnebel im Urberacher Wald erschienen sein muss und ihm ohne jegliches eigenes Zutun finanzielle Mittel von Land und Bund (z.B. Konjunkturprogramme, Förderungsprogramme, Hessenkasse, Kommunaler Finanzausgleich usw.) für den Rödermärker Haushalt verlässlich ausgeschüttet hat. Auf diese Weise gelang über mehrere Jahre ohne jegliche Einsparleistung und -bemühung der kommunale Haushaltsausgleich dank der „guten Fee“. Doch Fakt ist, dass der Rödermärker Haushalt seit geraumer Zeit ein strukturelles Defizit in Höhe von gut 2 Millionen Euro (siehe Haushaltsrede von Kämmerin Andrea Schülner vom 04.02.2020) vor sich herschleppt. Dies bedeutet im Ergebnis, dass Rödermark ohne dauerhafte Finanzhilfen von Außerhalb nicht mehr wie gehabt lebensfähig ist.

Verscherbelung des Tafelsilbers
Auch die notgetriebene Verscherbelung des letzten Tafelsilbers der Stadt Rödermark durch Rückgriff auf Erträge einer kommunalen Beteiligung (siehe Haushaltsrede von Kämmerin Andrea Schülner vom 04.02.2020) im letzten Haushaltsjahr 2019 von Bürgermeister Roland Kern getreu dem Motto: „Nach mir die Sintflut“ konnte die unausweichliche Erhöhung der Grundsteuer B (zu Lasten aller Mieter und Eigentümer) nur um ein qualvolles Haushaltsjahr in die Verantwortung seines damit gebeutelten Nachfolgers, Jörg Rotter, hinauszögern.

Missmanagement
Seit vielen Jahren lebt die Stadt Rödermark spürbar über Ihre Verhältnisse: Beispielsweise wurde mit der baulichen „Revitalisierung“ des Badehauses in Urberach das angebliche Ziel verfolgt, den jährlichen Zuschuss der Stadt Rödermark für das neue „Badehaus“ (Schwimmbereich) auf 300.000 € zu deckeln. Der neue Saunabereich sollte sich betriebswirtschaftlich dabei selber finanziell tragen. Dieser fromme Wunsch der Stadt hat über lange Jahre aber nicht funktioniert – die FDP hat dies kontinuierlich so postuliert. Stattdessen wurde das jährliche Defizit des Badehauses je nach Bedarf und Laune jeweils in den Bade- und/oder Saunabereich des Badehauses gerechnet und über die jährliche Verlustabdeckung der Kommunalen Betriebe Rödermark stillschweigend erledigt. Im Ergebnis kostete das Badehaus – genau wie von der FDP Fraktion so schon immer vorausgesagt – die Stadt Rödermark über viele Jahre eine gute Millionen Euro per anno. Auch die aktuell wohl gut funktionierende Kooperation mit dem privaten Saunabetreiber ändert leider nichts an dieser vorherigen, vieljährigen Misswirtschaft durch die Stadt Rödermark. Dies ist leider nur ein kleines Beispiel für das eklatante, unterjährige Missmanagement der Stadt Rödermark.

Not gegen Elend
Es ist klar erkennbar, dass die Aufstellung des Doppelhaushalt 2020/2021 der Stadt Rödermark zwischen den beiden hauptamtlichen Dezernenten (Bürgermeister und Erste Stadträtin) ein Diskurs zwischen „Not und Elend“ gewesen ist. Dies ändert jedoch aus Sicht der FDP Fraktion nichts an der Tatsache, dass der Doppelhaushalt 2020/2021 der Stadt Rödermark keinerlei sichtbare Bemühungen zum dauerhaften „Schritt-für-Schritt“ Abbau des genannten strukturellen Defizits des Haushaltes der Stadt Rödermark aufzeigt. Hier wurden reichlich Chancen und Möglichkeiten zur Haushaltskonsolidierung von Bürgermeister und Kämmerin außer Acht gelassen oder aus purer Bequemlichkeit versäumt.

Saftige Steuererhöhung zu Lasten der Bürger/-innen
Stattdessen dürfen, vielmehr: müssen, nun die Bürger/-innen in Rödermark mittels der saftigen Erhöhung der „Grundsteuer B“ die bittere Suppe des kommunalen Missmanagements auslöffeln. Wenn die Stadt Rödermark also ihre jährlichen Ausgaben nicht auf die Reihe bekommt, passt sie einfach flugs ihre Einnahmen (heißt: Griff ins Portemonnaie der Bürger/-innen über die Grundsteuer) den Ausgaben an. Wirklich sehr bequem, wenn man bedenkt, dass jede/-r Bürger/-in demgegenüber die Ausgaben immer den Einnahmen anpassen muss.

Konnexitätsprinzip: KLAGT es endlich ein!
Mehrfach wurde von der Kämmerin (Andrea Schülner, AL/Grüne) darauf hingewiesen (siehe u.a. Haushaltsrede von Kämmerin Andrea Schülner vom 04.02.2020), dass Bundes- und Landespolitik es in der Vergangenheit versäumt haben, dafür Sorge zu tragen, dass die Kommunen bedarfsgerecht ausgestattet sind. Dieses einfache Wehklagen trifft im Kreis der versierten Kommunalpolitiker auf offene Ohren, allerdings hilft es außer dem Effekt einer kurzfristigen Nebelkerze praktisch in der Sache nicht weiter. Vor gut 7 Jahren erging das kommunal vielzitierte „Alsfeld-Urteil“ des Hessischen Staatsgerichtshofes betreffend die Finanzverteilung zwischen dem Land Hessen und der kommunalen Familie. Seitdem wurden trotzdem immer mehr Aufgaben auf die Kommunen von Land und Bund gesetzlich „herunterdelegiert“, ohne dass eine entsprechende und zugleich korrespondierende finanzielle Erstattung (Stichwort: „Konnexitätsprinzip“) etabliert wurde. Es ist daher auch in Rödermark aus Sicht der FDP nunmehr endlich an der Zeit, sich nicht nur ständig und zugleich aber praktisch folgenlos über eine fehlende Finanzierung der kommunalen Aufgaben durch das Land und zu beklagen, sondern diese schnellstmöglich gerichtlich einzuklagen! Was das „Alsfeld Urteil“ in 2013 war, sollte Rödermark schnellstmöglich auch herbeiführen. Klagen jetzt (!) fordert die FDP Fraktion den Magistrat auf!

Kontraproduktive „Vergnügungssteuer“
Es werden von CDU und AL/Grüne hektische und unlogische Notmaßnahmen beschlossen, die bereits zum Zeitpunkt des Beschlusses wirkungslos und sogar komplett kontraproduktiv sind: Gegen die Stimmen der Opposition wird von CDU und AL/Grüne die Einführung einer „Vergnügungssteuer“ beschlossen, die zwar formalrechtlich korrekt ist, aber im Ergebnis komplett kontraproduktiv sein wird: Statt einer Mehreinnahme von Steuern wird diese neue Steuer genau das Gegenteil bewirken: Es wird sehr voraussichtlich ein Betrieb schließen müssen und die an ihn betrieblich gekoppelten weiteren Betriebe werden spürbare Umsatzverluste erleiden müssen. Statt neuer Steuereinnahmen wird Rödermark durch diese neue Vergnügungssteuer im Ergebnis also finanzielle Verluste (Gewerbesteuer und Einkommenssteueranteil) erleiden, anstatt neue Einnahmen dadurch zu generieren. „Opposition ist Scheiße“ sagte Franz Müntefering (SPD) vor einer Weile – vor diesem Hintergrund mehr als zurecht: Die FDP hat durch intensivste Recherche und ausführlichem Gespräch mit dem Betreiber der „Oase“ aufgezeigt und dargelegt, dass die nunmehr von CDU und AL/Grüne durchgepeitschte „Vergnügungssteuer“ für Rödermark keineswegs einen finanziellen Vorteil bewirken, sondern vielmehr einen spürbaren finanziellen Nachteil mit sich bringen wird. Trotzdem haben CDU und AL/Grüne diese neue Steuer ohne nachzudenken und jegliche Reflexion wortlos durchgewinkt. Es zeigt sich also, dass CDU und AL/Grüne diese neue Vergnügungssteuer keinesfalls zur realistischen Konsolidierung des Doppelhaushalt 2020/2021 durchgepeitscht haben, sondern diese nur zum rein kosmetischen Haushaltsbeschluss zur Rettung über die Kommunalwahl 2021 beschlossen haben.

Fazit/Corona
So schlimm es auch ist, die aktuelle Corona-Krise hat es CDU und AL/Grüne ermöglicht, den Doppelhaushalt 2020/2021 für Rödermark inklusive einer deftigen Steuererhöhung (Grundsteuer „B“) sowie der Einführung neuer Steuern (z.B. „Vergnügungssteuer“) ohne jede Öffentlichkeit, ohne Anwesenheit der Presse und ohne jegliche Aussprache im Rahmen der Stadtverordnetenversammlung am 20.03.2020 wortlos durchzuwinken. Weiterhin ist zum jetzigen Zeitpunkt schon absehbar, dass aufgrund der aktuellen Corona-Krise der von CDU und Al/Grüne durchgewinkte Doppelhaushalt ein reiner Geisterhaushalt ist, der das Papier auf dem er ausgedruckt wurde nicht wert ist: Stichworte: Gewerbesteuer, Einkommenssteueranteil, usw.

Natürlich müssen wir allesamt und solidarisch in Rödermark die aktuelle Coronoa-Pandemie ernst nehmen und dürfen die Augen davor nicht verschließen. Was nunmehr aber passiert ist, dass ein Doppelhaushalt inklusive Steuererhöhung und Einführung einer neuen Steuer komplett abseits der Öffentlichkeit ohne Aussprache durchgewinkt wurde. Ja, wir haben derzeit unstrittig eine sehr angespannte Lage, aber das jetzt ist wirklich zu bequem, wie die Koalition nun aus der Haushaltsberatung inkl. Steuererhöhung rauskommt. Und im nächsten Jahr – vor der Wahl – gibt‘s gar keine Haushaltsberatung mehr; die nächste Haushaltsrede voraussichtlich also im späten Winter 2021 …

⇒ ⇒ Fakt:
Die regierende Koalition aus CDU und AL/Grüne in Rödermark hat mit dem Beschluss dieses Doppelhaushaltes 2020/2021 eine reguläre und öffentliche Haushaltsberatung vor der turnusmäßigen Kommunalwahl im März 2021 taktisch clever unterbunden. Die schon vor der aktuellen Conrona-Krise klar absehbare Substanz- und Haltlosigkeit des nun beschlossenen Doppelhaushalt 2020/2021 für Rödermark wird logischerweise dazu führen, dass ganz kurz nach der Kommunalwahl im März 2021 das ganz dicke Ende für die Bürger/-innen in Rödermark in Form einer weiteren kräftigen Erhöhung der Grundsteuer „B“ und voraussichtlich dazu auch noch die Erhöhung der Gewerbesteuer kommen wird …

Pressemitteilung

Neue „Vergnügungssteuer“ ist eine bloße Luftnummer!

Pressemeldung
Pressemeldung

Um das entstandene, z.T. strukturelle Haushaltsloch, in Rödermark kurzfristig und notdürftig zu stopfen, planen CDU und AL/Grüne neben dem beherzten Griff in das Portemonnaie der Bürger/-innen, heißt: Anhebung der Grundsteuer B um 175 Prozentpunkte (32 % absoluter Anstieg), auch die Einführung einer besonderen „Vergnügungssteuer“ für lokale Betriebe wie Bordelle, Swinger- oder Pärchenclubs. Diese neue Steuer soll 200.000 € neue Einnahmen generieren, die für den Doppelhaushalt 2020/2021 bereits fest eingeplant sind.

„Eine solche Steuer ist völlig legitim und wird in diversen größeren Städten bereits seit vielen Jahren erhoben“, teilt FDP-Fraktionsvorsitzender Tobias Kruger dazu mit, „aber wenn dem Magistrat und der schwarz-grünen Koalition eindeutig aufzeigt wurde, dass die eingeplante Höhe dieser Steuereinnahmen ein reines Luftschloss ist, niemals so realisiert werden kann und Bürgermeister Rotter und seine Koalitionäre aber trotzdem unbeeindruckt an dieser neuen Steuer festhalten wollen, ist das in sehr hohem Maße haushaltspolitisch unseriös! Im Haushalt für die nächsten beiden Jahre fehlen aus diesem Grund schon jetzt annähernd 300.000 € – und da sind die zu erwartenden Einnahmeausfälle durch die aktuelle Corona-Krise noch in keinster Weise mit einkalkuliert.“Den Großteil dieser neuen Vergnügungssteuer soll der Pärchenclub ‚Die Oase’ in Urberach erbringen. Eine Einrichtung, die seit 26 Jahren auf dem Gelände des ehemaligen Country-Clubs zwischen Bienengarten und Messel besteht, ein Vorzeigeunternehmen der Branche ist und niemanden stört. „Wir haben persönlich mit dem Betreiber gesprochen, der uns seine sämtlichen Betriebszahlen offengelegt hat“, erläutert Fraktionsvize Dr. Rüdiger Werner die Details. „Wie soll ein Betrieb, der in den letzten Jahren im Schnitt rund 10.000 € Betriebsgewinn ausgewiesen hat, nun eine zusätzliche Jahressteuer in Höhe eines Drittels seines Nettoumsatzes zahlen können? Mit dem Erhalt des ersten Steuerbescheids muss dieser Betrieb daher umgehend Insolvenz anmelden. 7 Teilzeitarbeitsplätze gehen verloren, Rödermärker Hoteliers verlieren jährlich rund 1.000 Übernachtungsgäste, insgesamt verlieren Rödermärker Unternehmen durch die Schließung der „Oase“ – sehr konservativ geschätzt – weit über 100.000 € an Jahresumsatz. Man könnte daher fast meinen, es ginge
den schwarz-grünen Koalitionären bei der Einführung dieser neuen Steuer gar nicht um das Generieren neuer Einnahmen für die Stadt, sondern um die Vertreibung eines in ihren Augen wohl fragwürdigen Unternehmens aus Rödermark.“

„Eine Steuer soll grundsätzlich einen Mehrwert abschöpfen und die Allgemeinheit an den Gewinnen Einzelner partizipieren lassen“, ergänzt Tobias Kruger die Stellungnahme der FDP ab, „aber sie darf und soll niemals Firmen bzw. Unternehmen sehenden Auges in den Ruin treiben und damit ihrem Ziel der Steuerung und Einnahmegenerierung praktisch genau entgegenwirken. Unter diesen Voraussetzungen lehnt die FDP Fraktion Rödermark die Einführung dieser neuen Vergnügungssteuer ab. Genauso wird die FDP den gesamten Haushalt 2020/2021 ablehnen. Ein Doppelhaushalt für 2 Jahre ist für das zweite Planjahr nur noch reine Kaffeesatzleserei und hat mit der Wirklichkeit wenig bis gar nichts mehr zu tun.

„Fakt ist“, so FDP Fraktionsvorsitzender Tobias Kruger abschließend, „dass die schwarzgrüne Koalition es mit ihrem müde zusammengezimmerten Doppelhaushalt nur ganz billig vermeiden will, dass vor der nächsten Kommunalwahl im März 2021 in der entsprechenden, öffentlichen Haushaltsdebatte ihre eklatanten Schwachstellen erneut aufgedeckt und rhetorisch herausgearbeitet werden. Statt einem soliden Einzelhaushalt für 2020 wird also ein kaffeesatzlesender Doppelhaushalt für 2020/2021 zur Wahrung des Scheins von schwarz-grün zusammengezimmert. Die aktuellen Ereignisse um die Corona-Pandemie zeigen einmal mehr überaus deutlich, wie schnell sich Vorhersagen ändern können. Das Zahlenwerk für 2021 ist aus Sicht der FDP Fraktion schon heute vollkommen obsolet.“