Stavo-Bericht

Bericht zur Stadtverordnetenversammlung am 13. Dezember 2022

22 Tagesordnungspunkte gab es in dieser Stadtverordnetenversammlung zu beraten und 9 Anfragen zu beantworten (darunter 1 Antrag und 3 Anfragen der FDP-Fraktion) – dass sie dennoch eine der kürzesten der letzten Jahre wurde, ist der Einigkeit der Fraktionen geschuldet, viele Punkte ohne Aussprache zu beschließen – und dem krankheitsbedingten Ausfall einiger Fraktionssprecher. Am Ende wurden nur 3 Tagesordnungspunkte beraten und 2 davon nur, weil die FDP eine abweichende Meinung vom Rest des Hauses hatte.

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Rede

Rede gegen die Wiedereinführung der Vergnügungssteuer (R. Werner im Dezember 2022)

Sehr geehrter Herr Vorsitzender, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste,

Die Vergnügungssteuer wurde am 20. März 2020 von der Stadtverordnetenversammlung gegen die Stimmen der FDP beschlossen und später wieder ausgesetzt, weil klar wurde, dass während der Corona-Pandemie gerade Unternehmen, die intensiven Körperkontakt als Geschäftsmodell haben, keine abschöpfbaren Gewinne erzielen können.

Nun soll sie zum 1. Januar 2023 wieder eingeführt werden. Auch hier wird die FDP-Fraktion nicht mit der Masse stimmen. Wir haben die Einführung der Vergnügungssteuer bereits vor 3 Jahren abgelehnt und werden sie auch diesmal ablehnen, weil sich an den damaligen Ablehnungsgründen nichts geändert hat.

Keine Frage, um seinen Haushalt ausgeglichen gestalten zu können, muss eine Kommune sowohl ihre Ausgaben unter Kontrolle halten, aber sie muss auch versuchen, ihre Einnahmen zu erhöhen. Doch aus Sicht der FDP sollten Einnahmeerhöhungen vor allem durch kostendeckende Gebühren und noch mehr durch ein prosperierendes Wirtschaftsleben, sprich steigende Einkommens-, Mehrwert- und Gewerbesteueranteile aufgrund höherer Einkommen und Wirtschaftsleistung zustande kommen und nicht durch zusätzliche oder höhere Belastungen für Bürger und Unternehmen.

Die Einführung der Vergnügungssteuer stellt weiterhin eine existenzielle Bedrohung für ein etabliertes mittelständisches Unternehmen dar. Bei einer Schließung des Unternehmens aufgrund von Unwirtschaftlichkeit gehen nicht nur unmittelbar Arbeitsplätze verloren, auch andere einheimische Gewerbe, die von dem Unternehmen profitieren, wie z.B. Taxiunternehmen und das Hotelgewerbe, müssten spürbare Umsatzeinbußen hinnehmen. Das wollen wir nicht.

Die Unternehmen der hier gemeinten Vergnügungsbranche zahlen wie jedes andere Unternehmen auch bereits eine Vielzahl von Steuern: Umsatzsteuer, Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer. Nun soll on Top noch eine gewinn- und umsatzunabhängige Steuer hinzukommen. Warum? Die betriebenen Gewerbe sind weder Suchtfördern nochgesundheitsschädlich noch verursachen sie Folgekosten, die von der Gesellschaft getragen werden müssen. Die FDP ist eine liberale, tolerante und weltoffene Partei. Moralvorstellungen aus den vergangenen Jahrhunderten sollten bei unseren Entscheidungen eigentlich keine Rolle mehr spielen.

Wir lehnen daher die Einführung einer Vergnügungssteuer in Rödermark ab.

Anfrage

Sachstand finanzielle Unterstützung der Stadt Rödermark für Tagespflegekräfte

In 10 der 13 Kreiskommunen bekommen Tagesmütter und -väter neben der Vergütung durch den Kreis einen direkten finanziellen Zuschuss durch die jeweilige Gemeinde. Die Stadtverordnetenversammlung hat daher im Juli 2022 einstimmig beschlossen, ebenfalls einen finanziellen Zuschuss zahlen zu wollen und den Magistrat mit der Entwicklung eines Konzeptes dazu beauftragt. Da dieses noch nicht vorgestellt wurde und die FDP es für zwingend geboten hält, dass die finanzielle Unterstützung ab Januar 2023 greift, haben wir eine Anfrage nach dem Sachstand gestellt.

[Anfrage]

[Antwort]

Die Anfrage wurde im FSIK-Fachausschuss zusammen mit einem ähnlich lautenden Berichtsantrag der Koalition behandelt. Eine schriftliche Beantwortung liegt nicht vor. Sinngemäß hat die zuständige Erste Stadträtin ausgeführt, dass der für die Tagespflege zuständige Kreis eine Satzungsänderung vorbereitet, auch um den aktuellen Flickenteppich unterschiedlicher Vergütungen in den einzelnen Kommunen zu beseitigen. Es liegt noch kein neuer Satzungsentwurf vor, eine Abstimmung darüber kann frühestens im Februar erfolgen (Anm.: es könnte aber noch deutlich später werden, wenn es keine Einigung zwischen den Kommunen gibt). Die Stadt möchte daher mit einem Beschluss abwarten, bis die Kreissatzung vorliegt, wird aber vorsorglich 100.000 € in den Haushalt 2023 einstellen (Anm.: 100.000 € entsprechen ca. einer Zulage von 1 € pro Kind und Stunde). Ziel der Stadt ist es, dass ale Tagespflegekräfte in Rödermark am dem 1.1.2023 eine höhere Vergütung erhalten – entweder durch den Kreis oder durch die Stadt.

Anfrage

Sachstand Klage Babenhäuser Straße

Zum Thema mögliche Rückzahlung der Fördergelder nebst Zinsen, die die Stadt für die Neugestaltung der Babenhäuser Straße erhalten hatte, hatte die FDP bereits fünfmal angefragt. Gefördert wurde die Erneuerung einer innerörtlichen Hauptverkehrsstraße, für die Tempo 50 und eine Vorfahrtsstraßenregelung gelten muss. Dem ist die Stadt nicht nachgekommen, woraufhin Klage gegen die Stadt Rödermark eingereicht wurde. Das Finanzrisiko beträgt mittlerweile fast 400.000 €. Da die letzte Anfrage zum Beginn 2020 gestellt wurde und seitdem nichts mehr zu dem Thema gesagt wurde, hat die FDP-Fraktion eine weitere Anfrage nach dem Sachstand gestellt.

[Anfrage] [Antwort]

Antrag

Anträge zum Haushalt 2022

Die FDP hat sich sehr über die Art der Einbringung zum Haushalt geärgert. Die Kämmerin gibt sich gar nicht erst die Mühe, Bürger und Stadtverordnete umfassend zu informieren. Seit der Einbringung des Haushalts Anfang Dezember hat sich entscheidendes getan. Die Liquidität ist sprunghaft um fast 2 Mill. € angestiegen (ohne Begründung). Die Kreis- und Schulumlage wurde überraschend gesenkt (Ersparnis für Rödermark rund 490.000 €). Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ist überraschend gestiegen (Mehreinnahmen für Rödermark 1,1 Mill. €). Wenn sich in so kurzer Zeit Verschiebungen von mehreren Millionen € ergeben, fragt man sich, welchen Sinn Einsparvorschläge in der Größenordnung einiger Tausend oder Zehntausend € haben. Die FDP hat diesmal daher nur 3 Haushaltsanträge gestellt.

Zum einen wollten wir Geld einstellen, um den Beschluss „Errichtung von Jugendplätzen“ auch finanzieren zu können. Nach der Mitteilung der Verwaltung, dass im Haushalt ausreichend Mittel für Jugendplätze (versteckt) vorhanden sind, haben wir den Antrag zurückgezogen.

[Originalantrag]

Unser Ziel ist es weiterhin, die Teilhabemöglichkeiten am politischen Geschehen in Rödermark zu erhöhen, in dem die Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung per Livestream jedermann zugänglich gemacht werden. Vorsorglich wollten wir hier Geld im Haushalt einstellen. Erwartungsgemäß wurde der Antrag am 8. Februar 2022 von der Mehrheit von CDU, AL und SPD abgelehnt.

[Originalantrag]

Unser wichtigster Antrag war die Reduzierung der zusätzlichen Stellen von geplanten 13,5 auf 4. Aus unserer Sicht ist es unverantwortlich, bei der gegebenen Haushaltslage Kosten von einer Million € jährlich beim Personal aufzustocken.

Der Antrag wurde am 8. Februar 2022 von der Koalitionsmehrheit abgelehnt

[Originalantrag]

Pressemitteilung

FDP fordert Wahrheit und Ehrlichkeit vor der Wahl für die Bürger!

Pressemeldung FDP Rödermark
Pressemeldung FDP Rödermark

Liberale: Haushalt für 2021 VOR der Wahl statt taktischer Verschleierung
Die FDP Rödermark steht seit jeher für Offenheit und Transparenz und fordert daher die regierenden Parteien von CDU und AL/Grüne zur ehrlichen Haushaltstransparenz vor der anstehenden Kommunalwahl auf. Die Liberalen bestehen daher auf der Einbringung und Vorstellung des Rödermärker Haushaltplanes für 2021 – inklusive der Steuerbelastungen für die Bürgerinnen und Bürger – noch vor der Kommunalwahl am 14. März.

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Pressemitteilung

Märchenstunde der CDU zur Höhergruppierung der Erzieher/-innen

Pressemeldung
Pressemeldung

Sich die Welt an der Wahrheit vorbei schönzureden, wie man sie politisch gerne hätte, das scheint vor der Kommunalwahl die neue Masche der CDU Rödermark zu sein. Nach den völlig unhaltbaren Vorwürfen an die FDP, ständig vertrauliche Informationen an einen unabhängigen Rödermärker Blog weiterzugeben, wird nunmehr das Märchen verbreitet, dem Bürgermeister (Rotter) sei mit der finanziellen Höhergruppierung aller Erzieher/-innen ein grandioser politischer Coup gelungen, der Rödermark voranbringt. Im ersten Fall wurde seitens der CDU eine bloße Behauptung aufgestellt und mehrfach fälschlich wiederholt. Trotz mehrfacher Nachfragen konnte bis heute kein einziger Beweis für die Weitergabe vertraulicher Informationen geliefert werden. Wen wundert es, denn die Vorwürfe wurden bloß erfunden – „Fake News“ nennt man das richtigerweise heutzutage.

Hier die ganze Pressemeldung.
» Kandidaten Stadtverband FDP Rödermark
» Leistungsbilanz Stadtverband FDP Rödermark

Pressemitteilung

Die FDP fordert. Finanzielle Belastungen für Bürger, Gewerbetreibende und Vereine müssen spürbar reduziert werden!

Pressemeldung
Pressemeldung

FDP fordert die Stadt Rödermark auf, die finanziellen Belastungen für Bürger, Gewerbetreibende und Vereine spürbar zu reduzieren!

Die aktuelle „Corona-Krise“ hat leider auch Rödermark fest im Griff; viele Bürger-/innen, Kleinunternehmen und Vereine wissen aufgrund der aktuellen Corona-Krise nicht, wie sie die kommenden Monate überhaupt und ganz besonders in finanzieller Hinsicht überstehen werden/können/sollen. In einem Antrag fordert die FDP-Fraktion daher, dass neben den bereits beschlossenen Hilfen durch Bund und Land auch die Stadt Rödermark weitreichende, temporäre, Maßnahmen beschließen soll, um den Betroffenen Rödermärker/-innen in der aktuellen Corona-Krise finanziell die Hand zu reichen.

„Der gerade erst beschlossene Haushalt der Stadt für 2020/2021 ist schon heute das Papier nicht (mehr) wert, auf dem er gedruckt wurde. Diesen Fakt kann man den Verantwortlichen nur teilweise anlasten, denn zum Zeitpunkt der verwaltungsinternen Haushaltsplanung war Corona nur eine hippe mexikanische Biermarke“, begründet FDP-Fraktionsvize Dr. Rüdiger Werner den Antrag seiner Fraktion. „Wie keine andere Fraktion setzt sich die FDP seit Jahren für solide Finanzen und gegen eine ausufernde öffentliche Verschuldung zu Lasten der kommenden Generationen ein. In dieser absoluten Notsituation ist es aus Sicht der FDP jedoch angezeigt, dass die Stadt höhere Schulden in Kauf nimmt, anstatt dass ortsansässige Firmen und damit Arbeitsplätze langfristig verloren gehen oder Vereine aufgrund von Insolvenz gänzlich von der kommunalen Bildfläche verschwinden.“

Auch wenn zum Zeitpunkt der verwaltungsinternen Haushaltsaufstellung die aktuelle „Corona-Krise“ noch nicht absehbar war, kritisiert die FDP sehr deutlich, dass der Doppelhaushalt 2020/2021 sodann in einer gespenstischen „Krisen-“Sitzung der Stadtverordnetenversammlung trotz der bekannten Corona-Gesundheitsrisiken durchgeprügelt wurde. Es war klar absehbar, dass die in der Kulturhalle von CDU und AL/Grüne im Alleingang beschlossenen Haushaltszahlen für 2020 und 2021 angesichts derzu diesem Zeitpunkt klaren „Corona-Krise“ sowie deren finanziellen Folgen und Auswirkungen reine und im Ergebnis völlig und damit nur noch unnötige Makulatur waren. „Der Magistrat hat mittlerweile bereits einige richtige Schritte, z.B. im Einvernehmen mit allen anderen Kommunen im Kreis Offenbach die Aussetzung der KiTa-Gebühren für April, unternommen“, ergänzt FDP-Fraktionsvorsitzender Tobias Kruger, „diese Akutmaßnahmen müssen aber aus Sicht der FDP noch und klar erweitert werden. Dies betrifft besonders die Einführung der beschlossenen Grundsteuererhöhung. Auch wenn es ein weiteres großes Loch in den Haushalt reißen wird bzw. würde: Die FDP Fraktion Rödermark fordert die Stadt Rödermark auf, die Einführung der höheren Steuersätze sowie der neuen Steuernmindestens (erstmal) bis zum 01. August zu verschieben und die Bürger/-innen und Unternehmen in diesen schwersten „Corona“-Monaten nicht noch zusätzlich finanziell zubelasten. Für die FDP ist auch wichtig, dass die bei Steuerstundungen für Unternehmen bisher üblichen, sehr hohen Zinszahlungen in dieser Situation nicht mehr erhoben werden und dass auch für die Grundsteuer B großzügige Stundungsregelungen im Sinne der Rödermärker Bürger/-innen getroffen werden, die über das bisherige Maß spürbar hinausgehen.“

FDP-Fraktionsmitglied Valeska Donners schließt den Forderungskatalog der FDP ab: „Es ist ein Unterschied, ob der Magistrat sich der Empfehlung des Kreises anschließt und den Eltern die Betreuungsgebühren für April erlässt, oder ob glasklar beschlossen wird: solange Einrichtungen oder Gebäude der Stadt „Corona“-bedingt nicht genutzt werden können, müssen die Betroffenen keine Gebühren oder Mieten dafür an die Stadt zahlen. Dies sollte für Betreuungseinrichtungen genauso gelten, wie für Sporthallen und Übungsräume sowie für die Musikschule.“

„Es wäre in diesem Fall, wo auch die Zeit eine entscheidende (finanzielle) Rolle spielt, sehr zu begrüßen“, schließt Fraktionsvorsitzender Tobias Kruger das Statement der FDP ab, „wenn der entsprechende Antrag der Liberalen gar nicht erst in die parlamentarische Beratungsphase kommen müsste, sondern der Magistrat nach und nach die Richtigkeit der Forderungen der FDP anerkennt und diese daher von sich aus beschließt und umsetzt – zum Wohle (in den aktuell schweren Zeiten) der Bürger/-innen Rödermarks“.

Pressemitteilung

Statement der FDP Fraktion Rödermark zum Doppelhaushalt 2020/2021

Statement zum Doppelhaushalt 2020-2021
Statement zum Doppelhaushalt 2020-2021

Vorbemerkung
Dieses schriftliche Statement der FDP Fraktion Rödermark ersetzt (in stark gekürzter Fassung) die normalerweise übliche, gesprochene aber aus aktuellem Anlass („Corona“) nicht gehaltene Haushaltsrede der FDP Fraktion zur diesjährigen Haushaltsberatung im Rahmen der öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark am 20.03.2020. Aufgrund der aktuellen Coronavirus-Krise fand die diesjährige Haushaltsberatung in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark am 20.03.2020 unter ganz besonderen Umständen statt: Ohne Presse, ohne Publikum und ohne jegliche Redebeiträge der Fraktionen – also faktisch Haushaltsbeschluss, Steuererhöhung und Steuer-Neueinführungen also für die regierende Koalition aus CDU und AL/Grüne ganz bequem in wenigen Minuten, ohne jede kritische Aussprache und ohne jede Öffentlichkeit.

Die „gute Fee“ ist tot! FDP lehnt Geisterhaushalt von CDU und Grünen für 2020/2021 entschieden ab!
Vor einigen Jahren hat FDP Fraktionsvorsitzender Tobias Kruger im Rahmen seiner Haushaltsrede die „gute Fee“ identifiziert, die dem damaligen Bürgermeister Roland Kern (AL/Grüne) wohl beim morgendlichen Spaziergang im Frühnebel im Urberacher Wald erschienen sein muss und ihm ohne jegliches eigenes Zutun finanzielle Mittel von Land und Bund (z.B. Konjunkturprogramme, Förderungsprogramme, Hessenkasse, Kommunaler Finanzausgleich usw.) für den Rödermärker Haushalt verlässlich ausgeschüttet hat. Auf diese Weise gelang über mehrere Jahre ohne jegliche Einsparleistung und -bemühung der kommunale Haushaltsausgleich dank der „guten Fee“. Doch Fakt ist, dass der Rödermärker Haushalt seit geraumer Zeit ein strukturelles Defizit in Höhe von gut 2 Millionen Euro (siehe Haushaltsrede von Kämmerin Andrea Schülner vom 04.02.2020) vor sich herschleppt. Dies bedeutet im Ergebnis, dass Rödermark ohne dauerhafte Finanzhilfen von Außerhalb nicht mehr wie gehabt lebensfähig ist.

Verscherbelung des Tafelsilbers
Auch die notgetriebene Verscherbelung des letzten Tafelsilbers der Stadt Rödermark durch Rückgriff auf Erträge einer kommunalen Beteiligung (siehe Haushaltsrede von Kämmerin Andrea Schülner vom 04.02.2020) im letzten Haushaltsjahr 2019 von Bürgermeister Roland Kern getreu dem Motto: „Nach mir die Sintflut“ konnte die unausweichliche Erhöhung der Grundsteuer B (zu Lasten aller Mieter und Eigentümer) nur um ein qualvolles Haushaltsjahr in die Verantwortung seines damit gebeutelten Nachfolgers, Jörg Rotter, hinauszögern.

Missmanagement
Seit vielen Jahren lebt die Stadt Rödermark spürbar über Ihre Verhältnisse: Beispielsweise wurde mit der baulichen „Revitalisierung“ des Badehauses in Urberach das angebliche Ziel verfolgt, den jährlichen Zuschuss der Stadt Rödermark für das neue „Badehaus“ (Schwimmbereich) auf 300.000 € zu deckeln. Der neue Saunabereich sollte sich betriebswirtschaftlich dabei selber finanziell tragen. Dieser fromme Wunsch der Stadt hat über lange Jahre aber nicht funktioniert – die FDP hat dies kontinuierlich so postuliert. Stattdessen wurde das jährliche Defizit des Badehauses je nach Bedarf und Laune jeweils in den Bade- und/oder Saunabereich des Badehauses gerechnet und über die jährliche Verlustabdeckung der Kommunalen Betriebe Rödermark stillschweigend erledigt. Im Ergebnis kostete das Badehaus – genau wie von der FDP Fraktion so schon immer vorausgesagt – die Stadt Rödermark über viele Jahre eine gute Millionen Euro per anno. Auch die aktuell wohl gut funktionierende Kooperation mit dem privaten Saunabetreiber ändert leider nichts an dieser vorherigen, vieljährigen Misswirtschaft durch die Stadt Rödermark. Dies ist leider nur ein kleines Beispiel für das eklatante, unterjährige Missmanagement der Stadt Rödermark.

Not gegen Elend
Es ist klar erkennbar, dass die Aufstellung des Doppelhaushalt 2020/2021 der Stadt Rödermark zwischen den beiden hauptamtlichen Dezernenten (Bürgermeister und Erste Stadträtin) ein Diskurs zwischen „Not und Elend“ gewesen ist. Dies ändert jedoch aus Sicht der FDP Fraktion nichts an der Tatsache, dass der Doppelhaushalt 2020/2021 der Stadt Rödermark keinerlei sichtbare Bemühungen zum dauerhaften „Schritt-für-Schritt“ Abbau des genannten strukturellen Defizits des Haushaltes der Stadt Rödermark aufzeigt. Hier wurden reichlich Chancen und Möglichkeiten zur Haushaltskonsolidierung von Bürgermeister und Kämmerin außer Acht gelassen oder aus purer Bequemlichkeit versäumt.

Saftige Steuererhöhung zu Lasten der Bürger/-innen
Stattdessen dürfen, vielmehr: müssen, nun die Bürger/-innen in Rödermark mittels der saftigen Erhöhung der „Grundsteuer B“ die bittere Suppe des kommunalen Missmanagements auslöffeln. Wenn die Stadt Rödermark also ihre jährlichen Ausgaben nicht auf die Reihe bekommt, passt sie einfach flugs ihre Einnahmen (heißt: Griff ins Portemonnaie der Bürger/-innen über die Grundsteuer) den Ausgaben an. Wirklich sehr bequem, wenn man bedenkt, dass jede/-r Bürger/-in demgegenüber die Ausgaben immer den Einnahmen anpassen muss.

Konnexitätsprinzip: KLAGT es endlich ein!
Mehrfach wurde von der Kämmerin (Andrea Schülner, AL/Grüne) darauf hingewiesen (siehe u.a. Haushaltsrede von Kämmerin Andrea Schülner vom 04.02.2020), dass Bundes- und Landespolitik es in der Vergangenheit versäumt haben, dafür Sorge zu tragen, dass die Kommunen bedarfsgerecht ausgestattet sind. Dieses einfache Wehklagen trifft im Kreis der versierten Kommunalpolitiker auf offene Ohren, allerdings hilft es außer dem Effekt einer kurzfristigen Nebelkerze praktisch in der Sache nicht weiter. Vor gut 7 Jahren erging das kommunal vielzitierte „Alsfeld-Urteil“ des Hessischen Staatsgerichtshofes betreffend die Finanzverteilung zwischen dem Land Hessen und der kommunalen Familie. Seitdem wurden trotzdem immer mehr Aufgaben auf die Kommunen von Land und Bund gesetzlich „herunterdelegiert“, ohne dass eine entsprechende und zugleich korrespondierende finanzielle Erstattung (Stichwort: „Konnexitätsprinzip“) etabliert wurde. Es ist daher auch in Rödermark aus Sicht der FDP nunmehr endlich an der Zeit, sich nicht nur ständig und zugleich aber praktisch folgenlos über eine fehlende Finanzierung der kommunalen Aufgaben durch das Land und zu beklagen, sondern diese schnellstmöglich gerichtlich einzuklagen! Was das „Alsfeld Urteil“ in 2013 war, sollte Rödermark schnellstmöglich auch herbeiführen. Klagen jetzt (!) fordert die FDP Fraktion den Magistrat auf!

Kontraproduktive „Vergnügungssteuer“
Es werden von CDU und AL/Grüne hektische und unlogische Notmaßnahmen beschlossen, die bereits zum Zeitpunkt des Beschlusses wirkungslos und sogar komplett kontraproduktiv sind: Gegen die Stimmen der Opposition wird von CDU und AL/Grüne die Einführung einer „Vergnügungssteuer“ beschlossen, die zwar formalrechtlich korrekt ist, aber im Ergebnis komplett kontraproduktiv sein wird: Statt einer Mehreinnahme von Steuern wird diese neue Steuer genau das Gegenteil bewirken: Es wird sehr voraussichtlich ein Betrieb schließen müssen und die an ihn betrieblich gekoppelten weiteren Betriebe werden spürbare Umsatzverluste erleiden müssen. Statt neuer Steuereinnahmen wird Rödermark durch diese neue Vergnügungssteuer im Ergebnis also finanzielle Verluste (Gewerbesteuer und Einkommenssteueranteil) erleiden, anstatt neue Einnahmen dadurch zu generieren. „Opposition ist Scheiße“ sagte Franz Müntefering (SPD) vor einer Weile – vor diesem Hintergrund mehr als zurecht: Die FDP hat durch intensivste Recherche und ausführlichem Gespräch mit dem Betreiber der „Oase“ aufgezeigt und dargelegt, dass die nunmehr von CDU und AL/Grüne durchgepeitschte „Vergnügungssteuer“ für Rödermark keineswegs einen finanziellen Vorteil bewirken, sondern vielmehr einen spürbaren finanziellen Nachteil mit sich bringen wird. Trotzdem haben CDU und AL/Grüne diese neue Steuer ohne nachzudenken und jegliche Reflexion wortlos durchgewinkt. Es zeigt sich also, dass CDU und AL/Grüne diese neue Vergnügungssteuer keinesfalls zur realistischen Konsolidierung des Doppelhaushalt 2020/2021 durchgepeitscht haben, sondern diese nur zum rein kosmetischen Haushaltsbeschluss zur Rettung über die Kommunalwahl 2021 beschlossen haben.

Fazit/Corona
So schlimm es auch ist, die aktuelle Corona-Krise hat es CDU und AL/Grüne ermöglicht, den Doppelhaushalt 2020/2021 für Rödermark inklusive einer deftigen Steuererhöhung (Grundsteuer „B“) sowie der Einführung neuer Steuern (z.B. „Vergnügungssteuer“) ohne jede Öffentlichkeit, ohne Anwesenheit der Presse und ohne jegliche Aussprache im Rahmen der Stadtverordnetenversammlung am 20.03.2020 wortlos durchzuwinken. Weiterhin ist zum jetzigen Zeitpunkt schon absehbar, dass aufgrund der aktuellen Corona-Krise der von CDU und Al/Grüne durchgewinkte Doppelhaushalt ein reiner Geisterhaushalt ist, der das Papier auf dem er ausgedruckt wurde nicht wert ist: Stichworte: Gewerbesteuer, Einkommenssteueranteil, usw.

Natürlich müssen wir allesamt und solidarisch in Rödermark die aktuelle Coronoa-Pandemie ernst nehmen und dürfen die Augen davor nicht verschließen. Was nunmehr aber passiert ist, dass ein Doppelhaushalt inklusive Steuererhöhung und Einführung einer neuen Steuer komplett abseits der Öffentlichkeit ohne Aussprache durchgewinkt wurde. Ja, wir haben derzeit unstrittig eine sehr angespannte Lage, aber das jetzt ist wirklich zu bequem, wie die Koalition nun aus der Haushaltsberatung inkl. Steuererhöhung rauskommt. Und im nächsten Jahr – vor der Wahl – gibt‘s gar keine Haushaltsberatung mehr; die nächste Haushaltsrede voraussichtlich also im späten Winter 2021 …

⇒ ⇒ Fakt:
Die regierende Koalition aus CDU und AL/Grüne in Rödermark hat mit dem Beschluss dieses Doppelhaushaltes 2020/2021 eine reguläre und öffentliche Haushaltsberatung vor der turnusmäßigen Kommunalwahl im März 2021 taktisch clever unterbunden. Die schon vor der aktuellen Conrona-Krise klar absehbare Substanz- und Haltlosigkeit des nun beschlossenen Doppelhaushalt 2020/2021 für Rödermark wird logischerweise dazu führen, dass ganz kurz nach der Kommunalwahl im März 2021 das ganz dicke Ende für die Bürger/-innen in Rödermark in Form einer weiteren kräftigen Erhöhung der Grundsteuer „B“ und voraussichtlich dazu auch noch die Erhöhung der Gewerbesteuer kommen wird …