Allgemein, Pressemitteilung

FDP: Mit motiviertem Team den Stillstand in Rödermark beenden!

FDP Kandidaten zur Kommunalwahl 2021

Mit motiviertem Team den Stillstand in Rödermark beenden!

Im November 2020 trafen sich die Mitglieder der FDP Rödermark unter Einhaltung aller Hygienevorschriften zur alljährlichen Mitgliederversammlung in der Kelterscheune, um unter anderem die Kandidatenliste für die Kommunalwahl 2021 zu verabschieden.

In seiner Rede hat der Stadtverbandsvorsitzende der FDP Rödermark, Sebastian Donners, das Jahr 2020 Revue passieren lassen. Dabei stellte er fest, dass man es als Kommunalpolitiker der FDP im Jahr 2020 ganz und gar nicht leicht hatte, gab es doch eine Gegenstimmung aus der Bundespolitik. Außerdem hatte die liberale Partei unter den etablierten demokratischen Parteien am meisten unter dem andauernden Beschuss vieler Medien zu leiden, die sich zum Teil das ständige und zugleich völlig grundlose „FDP-Bashing“ zum Hobby gemacht haben – und dass, obwohl die FDP thematisch nach wie vor ganz klar in der liberal-konservativen Mitte der Deutschen Gesellschaft steht und zugleich eine moderne Partei mit einem klaren Profil ist. Dies gilt aktuell und insbesondere natürlich auch mit Blick auf die derzeitige „Corona-Pandemie“ und den politischen Umgang damit.

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Antworten zu Fragen bei der Stavo 15.09.2020

Fragen und Antworten
Fragen und Antworten

Antworten des Magistrats
» Bundesweiter Test der Signaleinrichtungen zum Bevölkerungsschutz
» Neues Logo der Stadt Rödermark
» Verkehrszählungen (Frankfurter Str./SHELL)
» Baumaßnahme Bahnhofstraße Urberach – Heller Asphalt
» Sachstand zur Babenhaeuser Straße
» Monteurzimmeranzahl in Rödermark
» Tempo 30 nächtens entlang der Ortsdurchfahrt Waldacker
 
Siehe auch
» Informationen zu den Stadtverordnetenversammlungen (Stavo)

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Stavo 23.06.2020. Antworten zu gestellten Fragen

Stavo
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Stavo 23.06.2020. Antworten zu gestellten Anfragen
» Mitteilung des Magistrats. Stavo 23.06.2020
» SPD. Bahnunterführung Ober-Roden.
» SPD. Schleichverkehr Kipferlkreuzung
» SPD. Baugebiet Rodaustrasse
» FWR. Schützenhof Urberach
» FDP. Homeoffice IT-Sicherheit
» FDP. Mobilfunk Abdeckung
» FDP. Eingeschränkter Regelbetrieb KiTas
 
Weitere Antworten aus den Sitzungen und Stadtverordnetenversammlungen

Allgemein

Die Stadtverordnetenversammlung vom 23.06.2020 im Schnelldurchlauf.

Stavo
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Ein Rückblick der FDP Fraktion auf die
Stadtverordnetenversammlung vom 23.06.2020
von Rüdiger Werner

Diese Stadtverordnetenversammlung ist wieder einmal ein abschreckendes Beispiel dafür gewesen, wie Kommunalpolitik nicht sein sollte, nicht sein darf. Das Bild, dass die Koalition aus CDU und AL/Grüne abgeliefert hat, war erschreckend. Besucher dieser öffentlichen Sitzung müssen entweder Masochisten sein oder einer der Fraktionen stark verbunden – oder sie kommen nie wieder! Dabei sollte es doch das Ziel aller Beteiligten sein, mehr Bürger für die Kommunalpolitik zu interessieren und für ein offenes und transparentes Verhältnis zwischen Wählern und Gewählten zu sorgen. Dieses Ziel haben scheinbar nicht alle Fraktionen.

Angefangen hat die Sitzung mit 2 Sitzungsunterbrechungen.
Die FDP hatte einen Dringlichkeitsantrag gestellt, der nur mit 2/3-Mehrheit auf die Tagesordnung genommen werden kann. AL/Grüne und SPD haben dies abgelehnt. Sie sahen keine Dringlichkeit darin, nach den Vorfällen in Dietzenbach und jüngst Stuttgart sich jetzt eindeutig hinter die Einsatzkräfte zu stellen. Einen Standpunkt zur Thematik, den Inhalt der Resolution sowie unsere Pressemitteilung zum Thema finden Sie auf diesen Seiten.

Ursprünglich war es das Ziel der Stadtverordneten, die Sitzung so kurz
wie möglich zu gestalten. Die meisten unstrittigen Tagesordnungspunkte wurden ohne Diskussion zu Beginn en bloc abgestimmt. Es blieben nur 4 Tagesordnungspunkte übrig, die von außen betrachtet kein großes Streitpotenzial bargen. Dass die Sitzung am Ende 3 h dauerte, zeigt, dass aktuell das Verhältnis der Fraktionen untereinander nicht gut ist, dass insbesondere Bürgermeister Rotter sich generell angegriffen fühlt, wenn die Opposition etwas sagt, dass eine inhaltliche Debatte kaum noch möglich ist, es auch gar nicht mehr um die Inhalte geht, sondern nur noch darum, die anderen schlecht aussehen zu lassen. Wichtig ist nicht, was einer sagt, sondern einzig und allein, wer etwas sagt. Das war und ist nicht der Politikstil der FDP Rödermark.

TOP 3: Anfragen
Fraktionen haben jederzeit das Recht, Anfragen an den Magistrat zu stellen, die dieser öffentlich beantworten muss. In welcher Form er das tut (mündlich, schriftlich oder beides) obliegt dem Bürgermeister, ebenso die inhaltliche Tiefe und Ausführlichkeit der Antworten. Um die Stadtverordnetenversammlungen möglichst kurz zu halten, wurden die Antworten in den letzten Jahren meist schriftlich geliefert. Dies hat den Vorteil, dass der Fragesteller nicht mitschreiben muss und die Antworten jederzeit nachgelesen werden können. Die mündliche Präsentation hat den Vorteil, dass die an der Stadtverordnetenversammlung anwesende Öffentlichkeit direkt informiert wird. Allerdings ist es unmöglich, jedes Detail der Antwort mitzuschreiben, so dass es für die Stadtverordneten kaum möglich ist, interessierten Bürgern die Antworten sachgerecht zu übermitteln. Die größtmögliche Offenheit und Transparenz wird geschaffen, wenn beides geschieht: die mündliche Beantwortung und die schriftliche Aushändigung dieser Antworten. An Offenheit und Transparenz ist Bürgermeister Rotter leider nur mäßig interessiert. Er hat spontan entschieden, die Antworten nicht mehr schriftlich zu verteilen, sondern ausschließlich mündlich in der Sitzung. Dies hatte zur Folge, dass dieser Tagesordnungspunkt bei 7 vorliegenden Anfragen rund 50 Minuten dauerte.
 
Die FDP hatte 3 Anfragen gestellt. Eine Anfrage behandelte das Thema Funklöcher im Mobilfunk in Rödermark. Die Anfrage wurde ausführlich beantwortet. Es gibt im Stadtgebiet keine klassischen permanenten Funklöcher, aber wiederholt temporäre. Es besteht kein dringender Handlungsbedarf. Ob Rödermark vom Mobilfunkpakt der Bundesregierung profitieren kann, konnte nicht beantwortet werden, weil hierzu von übergeordneter Stelle noch nicht alle Fragen geklärt sind.
 
Eine 2. Anfrage befasste sich mit dem Thema IT-Sicherheit bei Homeoffice-Arbeitsplätzen in der Stadtverwaltung. Hier wollten wir für das Thema sensibilisieren und erfahren, wie es in der Stadt gehandhabt wird. Aus den Antworten war zu entnehmen, dass die Stadt für das Thema sensibilisiert ist, das Notwendige getan hat und hier kein akuter Handlungsbedarf besteht.
 
Unsere 3. Anfrage beschäftigte sich mit dem Thema Wiedereröffnung der Kitas und dem eingeschränkten Regelbetrieb. Aus Sicht vieler Eltern war die Informationspolitik der Stadt hier nicht ausreichend, viele Eltern hätten sich andere Organisationsformen für diesen eingeschränkten Regelbetrieb gewünscht, wie es andere Kommunen vorgemacht haben. Wir haben die Elternkritik aufgenommen, mit einigen Eltern gesprochen, sie gebeten, ihre offenen Fragen zu formulieren und uns zukommen zu lassen und versprochen, diese als Anfrage an den Magistrat weiterzureichen. Die Resonanz war riesig, die Eltern haben fast 20 Fragen formuliert. Umso enttäuschender waren die vom Bürgermeister vorgelesenen Antworten der zuständigen Ersten Stadträtin. Die Antworten waren völlig belanglos, die Fragen der Eltern wurden nicht ernst genommen, in den meisten Fällen hieß es nur sinngemäß: die Stadt hält sich an die gesetzlichen Vorgaben. Diese Antworten waren eine Frechheit und ein Schlag ins Gesicht der engagierten Eltern!

TOP 5: Satzungsänderung Kita-Betreuung
Ein eigentlich unspektakulärer Punkt. Es mussten Kleinigkeiten in der Kita-Satzung angepasst werden und die Gebührenordnung für die nächsten Jahre musste festgelegt werden. Die Elternanteile an den Betreuungskosten sollen wie bisher auch weiterhin um 3% jährlich steigen. Für den Kita-Bereich ist das auch der Standpunkt der FDP. Eine jährliche Anpassung in kleinen Schritten ist besser als eine sporadische in großen Schritten. Elterngebühren sind in unseren Augen wichtig, denn sie machen deutlich, dass es sich bei der Betreuung um ein Produkt mit einem hohen Wert handelt. Sie drücken diese Wertschätzung aus. Prinzipiell halten wir den Elternanteil an den Betreuungskosten im U3-Bereich in Rödermark für zu niedrig, der prozentuale Anteil der Eltern an den Gesamtkosten ist hier deutlich niedriger als bei den Kindergärten. Diese Diskussion wäre bei dieser Satzungsänderung aber Fehl am Platze. Darum haben wir den Satzungsänderungen zugestimmt.

TOP 7: Benutzungsgebühren während der Corona-Zeit
Diese Vorlage wurde einstimmig beschlossen. Sie besagt im Wesentlichen, dass Vereine, die städtische Räumlichkeiten für Vereinszwecke gebucht haben, diese aber wegen der Abstandsregelungen für die Nutzung nicht mehr geeignet sind, nun ohne Mehrkosten auch größere Räume wie z.B. die Kulturhalle nutzen können.

TOP 10: Gemeinsamer Ordnungsbehördenbezirk mit Messel
Zu diesem Punkt wurde von uns gemeinsam mit den Freien Wählern ein Änderungsantrag eingebracht. Es ist aus unserer Sicht sehr unglücklich und unnötig, wenn die gewählten Stadtverordneten von einer solchen interkommunalen Zusammenarbeit mit finanziellen und personellen Auswirkungen erst aus der Presse erfahren. Wir wollten daher, dass in dem Beschluss festgestellt wird, dass der Magistrat diese Zusammenarbeit ohne die Stadtverordnetenversammlung beschlossen und verwirklicht hat. Der gemeinsame Verwaltungs- und Ordnungsbehördenbezirk ist gegründet und vom Regierungspräsidium anerkannt, warum sollte die Stadtverordnetenversammlung also etwas beschließen, was schon existiert? Beschlossen werden muss die Beantragung der Fördermittel beim Land, was in der ursprünglichen Vorlage gar nicht enthalten war. Wie abzusehen gab es zu diesem Thema eine von Seiten der Koalition unsachliche Diskussion und unser Antrag wurde abgelehnt. Es bleibt zu hoffen, dass der von der Koalition beschlossene Text dem Land ausreicht, uns die Fördermittel zukommenzulassen.

TOP 11: Mitwirkung der Fraktionen im Präventionsrat
Die Details hinter diesem Antrag zu erklären, würden den Rahmen sprengen. Fakt ist, dass seit 2016 nicht mehr alle Fraktionen im Präventionsrat vertreten sind. Nur noch der Stadtverordnetenvorsteher und der Ausschussvorsitzende sind Mitglied. Dadurch fehlt den Fraktionen zum einen das wichtigste Informations- und Diskussionsforum für Sicherheitsfragen und zum anderen die Möglichkeit, die Experten direkt zu befragen oder eigene Ideen einzubringen und mit den Experten zu diskutieren. Die FDP hat deshalb die neue Zusammensetzung von Anfang an strikt abgelehnt. Durch die Teilnahme am Kompass ist ein zweites, dem Präventionsrat zuspielendes Gremium zu bilden. Unsere Forderung war nun, dass in beiden Sicherheitsgremien wieder Mitglieder aller Fraktionen teilnehmen dürfen. Diese Forderung wurde von CDU und AL abgelehnt mit der Begründung, dies soll die neue Stadtverordnetenversammlung in einem Jahr diskutieren und beschließen.
Vermutlich ändert sich mit der Ablehnung in der Tat nichts. Unter Roland Kern tagte der Präventionsrat 3-4 mal im Jahr, wie es sein sollte. Dieser Turnus wurde unter Stadtrat Rotter schon deutlich reduziert, seit 2016 tagte der Präventionsrat ganze 3 Mal, seit 2 Jahren gar nicht mehr. Es ist sehr schade, dass die aktuellen Hauptamtlichen dem Austausch mit Experten und Kommunalpolitik zum Thema Sicherheit und Prävention so wenig Beachtung schenken.

TOP 13: Schulkindbetreuung im nächsten Schuljahr
Zu diesem Antrag, der wichtig und richtig ist und der folgerichtig einstimmig beschlossen, unverständlicherweise aber nicht diskutiert wurde, gibt es eine ausführliche Stellungnahme hier.

TOP 14: Keine Kitagebühr ohne Leistung
Dieser von der FDP eingebrachte Antrag sagt klar und deutlich: Ohne Leistung keine Gebühr! Für die Zeiträume während der Corona-Pandemie, in der Kinder nicht in den städtischen Kindertagesstätten betreut werden können, sollen Eltern auch keine Gebühren zahlen müssen. Satzungsmäßig fallen die Gebühren auch ohne Gegenleistung an, was wir für zutiefst ungerecht halten. Die Stadt hat die Gebühren für die Monate April und Mai ausgesetzt. Ausgesetzt ist aber nicht erlassen. Es ist ein Unterschied, ob man die Sicherheit hat, dass man für die betreuungslose Zeit nicht auch noch Kindergartengebühren zahlen muss oder ob man jederzeit damit rechnen muss, dass von der Stadt die Aufforderung kommt, die Gebühren doch bitte nachträglich zu bezahlen. Die Meinung der FDP ist hier ganz klar: wir wollen den Eltern jetzt diese Sicherheit geben und nicht abwarten, bis das Land hier eine Regelung gefunden hat. Wir sind der Meinung: die Verordnungen kamen vom Land, also muss das Land auch den Schaden der entgangenen Einnahmen an die Kommunen ausgleichen – egal ob vorher ein eigenständiger Verzicht auf Gebühren ausgesprochen wurde oder nicht. Erwartungsgemäß haben CDU und Grüne auch diesen Antrag abgelehnt und damit all diejenigen beschimpft, die den Mut besessen haben, eigenständige Beschlüsse zugunsten der Eltern zu fällen. Dazu gehören dann auch die eigenen Kreistagsabgeordneten, die einen gleichlautenden Beschluss für die Tagespflege gefällt haben.

TOP 15: Gremium für Umwelt, Naturschutz und Landschaftspflege
Da die Ausschussberatungen gezeigt haben, dass dieser wichtige Antrag von der Koalition abgelehnt werden würde, haben wir ihn in die nächste Sitzungsrunde geschoben. Bis dorthin wollen wir weitere Überzeugungsarbeit leisten.

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Dringlichkeitsantrag der FDP zu heutigen Stadtverordnetenversammlung.

Respekt
Respekt

Begründung:
Für ein friedliches Miteinander und ein Leben in Freiheit auf der Basis von Recht und Gesetz ist es unabdingbar, dass die Menschen in Rödermark und natürlich darüber hinaus darauf vertrauen können, hier sicher zu leben, Hilfe in Not zu erhalten und vom Staat und seinen Organen geschützt zu werden. Die Polizei sowie die Ordnungsund Rettungskräfte stehen für dieses Vertrauen tagein, tagaus sowie ohne Wenn und Aber als Garanten ein. Rödermark muss auch weiterhin eine Stadt bleiben, in der die Bürgerinnen und Bürger im ständigen Vertrauen auf die professionelle Hilfe der Ordnungs- und Rettungskräfte vor allen Gefahren bestmöglich geschützt werden.

Leider erleben jedoch gerade die Menschen, deren Aufgabe und berufliche Verpflichtung es ist, unser friedliches und freiheitliches Zusammenleben zu gewährleisten, dass ihnen dabei oftmals und jüngst exzessiv steigend Hass und blinde Aggression entgegenschlägt. Sie sind dabei nicht nur verbalen und körperlichen Angriffen ausgesetzt. Hinzu kommen auch Behinderungen durch Schaulustige und fotografierende oder filmende Gaffer, die kein Verständnis für die Arbeit z.B. von Polizei, Feuerwehr und Rettungskräften zeigen und schon gar keine Rücksicht walten lassen. Konflikte dieser Art belasten und verletzen die Einsatzkräfte psychisch und physisch; sie führen auch dazu, dass Rettung, Hilfe und Ordnung oftmals nur verspätet und nur mit unverhältnismäßig großem Personalaufwand oder sogar nur unter akuter persönlicher Gefährdung der Rettungskräfte erreicht werden können. Die Folgen davon treffen die gesamte Gesellschaft überall in Deutschland.

Die aktuellen Vorfälle in Dietzenbach und zuletzt Stuttgart schockieren und zeigen einmal mehr, wenngleich auch nur exemplarisch, sehr deutlich, dass sich rohe Gewalt, unbändige Aggression und Respektlosigkeit in unserer gegenwärtigen Gesellschaft ungebremst entwickeln und alle in zunehmendem Maße dem ausgesetzt sind. Mit besonderem gesellschaftlichem Engagement muss daher dringend und gemeinsam dafür eingestanden werden, dass Übergriffe nicht entstehen oder spätestens in der Entstehung abgewendet und im Übrigen öffentlich geächtet und konsequent strafrechtlich geahndet werden. Derartige Übergriffe, brutale Angriffe, Gewalttaten und Behinderungen sind weder für die Einsatzkräfte noch für die auf Hilfe wartenden Bürgerinnen und Bürger hinnehmbar. Sich dagegen einzusetzen und an der Seite der Polizei und der Rettungskräfte zu stehen, muss daher ständige Pflicht eines jeden Einzelnen sein – ebenso das ungeteilte Eintreten für den Rechtsstaat.

Eine wie auch immer begründete Toleranz oder mediale Relativierung betreffend die psychische und physische Gewalt gegenüber Polizei- und Rettungskräften kann und darf ebenso wenig hingenommen werden wie politische Pauschalverurteilungen von Ordnungskräften oder eine klammheimliche bis lautstarke Solidarisierung mit politisch motivierten Gewalttätern unterschiedlichster Spektren und/oder Herkunft.

Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark möge beschließen:

  • 1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark steht uneingeschränkt hinter den Männern
    und Frauen der Polizei- und Ordnungskräfte, der Feuerwehren sowie der Rettungskräfte!
  • 2. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ächtet jede Form von Aggression, Gewalt und
    Respektlosigkeit gegenüber allen Einsatz- und Rettungskräften!
  • 3. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark fordert die sofortige Anzeige, strafrechtliche
    Verfolgung und konsequente Bestrafung jedes An- und Übergriffs gegen Einsatz- und Rettungskräfte!
  • 4. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark spricht sich mit allem Nachdruck gegen
    pauschale (Vor-)Verurteilungen von Polizei und Ordnungskräften aus und fordert das sofortige Ende von
    medialer sowie politischer Toleranz und ebensolcher Relativierungen betreffend die ständige und
    immer mehr zunehmende psychische und physische Gewalt gegenüber Polizei- und Rettungskräften!
  • 5. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark fordert Rechtsschutz für die Geltendmachung
    der den Polizei- und Rettungskräften während eines Einsatzes entstandenen Ansprüche!

Hier der Dringlichkeitsantrag als .pdf

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Antworten zu Fragen. Sitzungen FSIK, BUSE und HFuW

Ausschusssitzung. Fragen und Antworten
Ausschusssitzung. Fragen und Antworten

Antworten zu gestellten Anfragen
» Familie, Soziales und Kultur (FSIK) vom 09.06.2020
» Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie (BUSE) vom 09.06.2020
» Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss (HFuW) vom 10.06.2020
» Situation Wirtschaft in der Corona Krise
» Förderung von Fahradwegen
» Kinderbeteuung in Zeiten von Corona
» Zusätzliche Planstellen
» Finanzstatus
» Stadtplanerische Projekte
» Situation Vereine

Allgemein

Letzte Sitzung der Stadtverordneten. Kinderbetreuung und Grundsteuer.

Grundsteuer und Betreuungsgebühren
Grundsteuer und Betreuungsgebühren

FDP zu: Aussetzung der Elternbeiträge für Kinderbetreuung
Am 24. April hat die FDP-Fraktion eine Anfrage an den Magistrat gestellt, die Fragestellungen rund um die Kinderbetreuungsgebühren in der Corona-Zeit beinhaltete. Die FDP ist der Meinung, dass Betreuungsgebühren in der Zeit, in der verordnungsbedingt keine Gegenleistung seitens der Stadt erfolgen kann, nicht erhoben werden sollten und dass die Eltern für diesen Zeitraum nicht zahlen müssen.-Weder heute noch in Zukunft!
 
In einem Elternbrief hatte der Magistrat der Stadt Rödermark mitgeteilt, dass die Betreuungsgebühren nach dem Monat April nun auch für den Monat Mai ausgesetzt werden. „Ausgesetzt“ ist aber nicht „gebührenbefreit“.
 
Die Antwort der zuständigen Ersten Stadträtin lautete, dass sich alle Kommunen im Kreis einig waren, dass es in dieser Frage keinen Sinn macht, wenn jede Kommune ihr „eigenes Süppchen kocht“. Es soll eine kreisweite, besser sogar landesweite Lösung gefunden werden. Die aktuelle Formulierung des Kreises für die Monate April und Mai lautet „zunächst ausgesetzt“.
 
Die FDP Rödermark befürwortet eine übergeordnete Lösung und findet den eingeschlagenen Weg prinzipiell richtig. Allerdings muss darauf hingewiesen werden, dass „zunächst ausgesetzt“ auch heißen kann, dass die Eltern die Beiträge zu einem späteren Zeitpunkt noch nachzahlen müssen, schlimmstenfalls sogar mit dem erhöhten Stundungszinssatz von 6 %.
 
Für uns kann die Regelung nur lauten, dass aus dem „ausgesetzt“ ein „befreit“ wird, dass für diese Zeit letztendlich keine Gebühren erhoben werden. Hierfür werden wir uns im Magistrat, aber auch im Kreis einsetzen.

FDP zu: Aussetzung der Grundsteuererhöhung
Grundsteuererhöhungen sind nie schön und oberstes finanzpolitisches Ziel sollte es nach Auffassung der FDP-Fraktion sein, diese Erhöhungen zu vermeiden. Allerdings können auch wir uns nicht generell gegen Grundsteuererhöhungen aussprechen, weil sie unter den gegebenen Voraussetzungen tatsächlich das einzige Mittel sein könnten, um einen Haushalt auszugleichen und diesen von der Aufsichtsbehörde genehmigt zu bekommen. So war es auch in Rödermark.
 
Unmittelbar mit Beschluss des Haushaltes durch CDU und Grüne war dieser durch den corona-bedingten Lockdown auch schon wieder Makulatur. Kurzarbeit, Schließungen von Betrieben, Perspektivlosigkeit in ganzen Branchen – viele Menschen kommen durch die Corona-Krise auch in eine Liquiditätskrise, wissen plötzlich nicht mehr, woher das Geld für das Lebensnotwendige herkommen soll. In dieser Situation hält die FDP eine Steuererhöhung für fatal.
 
Uns ist dabei völlig klar, dass auch die Kommune Einnahmen braucht, um ihren Service aufrecht zu erhalten, um ihr Personal zu bezahlen. Der Unterschied ist, dass manche Bürger sich nicht beliebig Geld leihen können, die Kommune im Prinzip aber schon.
 
Wir haben daher beantragt, mindestens bis Anfang August mit der Einforderung der höheren Grundsteuerbeträge zu warten, je nach Situation auch noch bedeutend länger nur nach dem alten Steuersatz einzuziehen. Es ist aus unserer Sicht volkswirtschaftlich sinnvoller, wenn sich die Kommune höher verschuldet, anstatt Bürger und Unternehmen möglicherweise in die Insolvenz zu treiben. Denn hierfür könnte die Grundsteuererhöhung durchaus das Zünglein an der Waage sein. Gerade bei Firmen können die Beträge durchaus ins Gewicht fallen:
Angenommen eine Firma/eine Person zahlt im Quartal 750 € Grundsteuer. Nach der Erhöhung sind es rund 1.000 €. Da der Bescheid erst kommen kann, wenn die Erhöhung durch die Aufsichtsbehörde genehmigt wurde (in den nächsten Wochen), die Erhöhung aber rückwirkend zum 1.1. zu zahlen ist, fallen dann im Mai sogar direkt 1.250 € an. Und das mitten in einer Zeit, in der viele Betriebe noch geschlossen sind oder Kurzarbeit die Regel ist.
 
Der FDP-Antrag wurde jedoch von CDU, AL/Grüne und SPD abgelehnt.
 
Der Magistrat hat zugesagt, dass er im belegten Notfall auch großzügige Stundungsregeln bei der Grundsteuer anwenden wird. Für die gestundeten Beträge muss aber ein 6%iger Strafzins gezahlt werden. Unsere Forderung, in den Coronazeiten komplett zinsfrei zu stunden, wie es andere Kommunen längst beschlossen haben, wollte die Mehrheitskoalition aber ebenfalls nicht nachkommen. Weder das Finanzamt noch die Sozialversicherungen berechnen zurzeit Stundungszinsen. Sogar das Bundesfinanzministerium wirbt für eine zinsfreie Stundung.

» Siehe: Sprachregelung. Aussetzung der Kita-Gebühren Mai 2020.
» 16.05.2020 Die Antwort vom Magistrat.

Allgemein

Sprachregelung. Aussetzung der Kita-Gebühren Mai 2020.

Kreis fordert mehr Geld
Kreis fordert mehr Geld

Klarstellung schafft Sicherheit.

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Nachtrag.
Der Dokumentenname hat sich (warscheinlich nach Einreichung der Anfrage) geändert.

https://roedermark.de/fileadmin/Roedermark/FB4/Kinder/2020-04-22_Elternbrief_Aussetzung_Geb%C3%BChren_Mai.pdf

aus Stundung_ wurde Aussetzung_
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Sachverhalt: Die Nichterhebung von Betreuungsgebühren während der Zeiten, in denen die Betreuungseinrichtungen aufgrund von Verordnungen des Landes Hessen geschlossen bleiben müssen, ist eine klare Forderung der FDP Rödermark! In diesem thematischen Zusammenhang findet sich auf der Webseite der Stadt Rödermark seit einigen Tagen der „Elternbrief Gebührenbefreiung im Mai vom 22. April “. Öffnet man dieses Dokument, wird in der Browserzeile der originale Speichername des Dokuments dieser Briefdatei angezeigt (Siehe Nachtrag):

Sprachregelung bei Erlass der KitaGebühren
Sprachregelung bei Erlass der KitaGebühren

Dieselbe Information über den Dokumentennamen „Stundung“ findet sich (Download vom 24.04.2020 um 18:12:56h) auch in den Dateiinformationen dieses Dokuments:

Kita-Gebühren. Hier Stundung.
Kita-Gebühren. Hier Stundung.

Im direkten Kontext mit dem Elternbrief vom 22.04. sind somit betreffend die Gebühren für die städtischen Kindertagesstätten und die städtische Schulkindbetreuung für Mai aktuell drei gänzlich unterschiedliche Sprachregelungen: „Gebührenbefreiung“, „zunächst ausgesetzt“ und „Stundung“ in der Welt.
Weiterhin wird in der Dreieich Zeitung (Seite 1) vom 01.04.2020 der Erste Stadtrat der Stadt Mörfelden-Walldorf (auch diese wird die Kita-Gebühren und das Essensgeld bis zum Ende des Betretungsverbots aussetzen), Burkhard Ziegler, mit den Worten zitiert: „[…] dass es sich noch um keinen Gebühren-Erlass handele: Es ist eine Maßnahme, um die Eltern in der jetzigen Situation sofort finanziell zu entlasten. Es war wichtig und richtig, hier schnell zu handeln. Wie das Ganze umgesetzt und welche genauen Regelungen es geben wird, muss später noch in den Gremien geklärt werden“.

Die FDP-Fraktion fragt vor diesem Hintergrund gemäß § 16 I GO der STAVO, i.S.d. § 50 II HGO, an:

  • 1. Welche Rechtsqualität hat der „Elternbrief“ vom 22.04.2020?
  • 2. Welches Gremium oder ggf. wer hat die, gemäß Titel des Links auf der Homepage der Stadt Rödermark zum Elternbrief vom 22.04.2020, „Gebührenbefreiung im Mai“ wann und in welcher Weise beschlossen?
  • 3. Weshalb wurden im direkten Zusammenhang mit dem Elternbrief vom 22.04.2020 drei sehr verschiedene Sprachregelungen: „Gebührenbefreiung“, „zunächst ausgesetzt“ und „Stundung“ verwandt?
  • 4. Wie ist die Feststellung im Elternbrief vom 22.04.2020: „[…] Die Gebühren […] werden auch für den Monat Mai 2020 zunächst ausgesetzt […]“ rechtlich mit Blick auf eine ganze oder teilweise (Nach-)Zahlungspflicht der Gebühren durch die Eltern zu verstehen? » Zinsen?

Hier die Anfrage im Original. (.pdf)
» 16.05.2020 Die Antwort vom Magistrat.